Frage zum Verkauf T5.1 und Gewährleistung

Jim Knopf

Aktiv-Mitglied
Ort
Bayern
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
04/2009
Motor
TDI® 128 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
diesmal nicht
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Highline
Extras
Bury CC9060, AHK, WWZH, etc...
Umbauten / Tuning
Eta Beta 19" auf 255'er
FIN
WV2ZZZ7HZ9H...
Moin!

ich hab mal eine (doofe) Frage:

Wenn ich als Gewerbetreibender (Fahrzeughalter ist meine GmbH) meinen jetzigen T5.1 an einen Privatmann verkaufe, muss ich dem dann auch 1 Jahr Gewährleistung bieten?
Kann ich ja eigentlich gar nicht, weil ich keine KFZ-Werkstatt habe.

Beim Verkauf Gewerbe-Gewerbe kann ich die Gewährleistung ja ausschließen.

Sollte ich dann, um die Gewährleistung zu umgehen, den Wagen aus dem Betriebsvermögen entnehmen und als Privatperson verkaufen?

Danke für Aufklärung und Grüße
JK
 
Da ich mal davon ausgehe das Du keinen KFZ Handel betreibst, musst Du auch keine Gewährleistung übernehmen.
Wird wie ein privater Verkauf gesehen.

Musst natürlich die steuerlichen Dinge beachten, gehe davon aus das Du als GMBH vorsteuerabzugsberechtigt bist.
Gruss
 
Moin,

Du must beim Verkauf eines Betriebsfahrzeuges an eine Privatperson eine Garantie bzw eine Sachmängelhaftung erklären. Selbst der Bäckermeister, der sein altes Lieferauto verkaufen will muss bei Privatpersonen eine Garantie abgeben oder den Wagen rechtzeitig aus dem Betriebsvermögen an sich selber verkaufen.

Gruß Ulli
 
...genau so schauts aus...deshalb nur so, wie du selbst schon festgestellt hast...die Aussage von Rasti-CH trifft zumindest nicht auf D zu und ist schlichtweg falsch!
 
Eine Möglichkeit ist ein Unfallfahrzeug. Hierbei ist es offensichtlich, dass keine Sachmängelhaftung aufgrund des Zustandes gegeben werden kann. Auch eine pauschale Aussage als Bastlerfahrzeug kommt nicht in Betracht, außer das Fahrzeug ist länger Zeit abgemeldet und verwarlost. Eine öffentliche Versteigerung wäre eine Möglichkeit den § 475 BGB zu umgehen. Da kann das Auto dann aber auch weit unter Wert weg gehen.

Gruß Ulli
 
Danke für die Antworten!

Dann werde ich den jetzigen, wenn denn der Neue mal vor der Tür stehen sollte:rolleyes:, entweder an den Händler drangeben und die Gewährleistung ausschließen oder bei Verkauf an privat, aus dem BV entnehmen.
 
Sprich vorher mit deinem Steuerberater/Finanzamt, ob ein Gutachten bzw Fahrzeugbewertung eines Sachverständigen notwendig ist. Gerne wird von den Finanzämter der Verkaufswert als zu niedrig angesehen...

Gruß Ulli
 
...genau so schauts aus...deshalb nur so, wie du selbst schon festgestellt hast...die Aussage von Rasti-CH trifft zumindest nicht auf D zu und ist schlichtweg falsch!

Seid wann das denn???
Ich habe früher mit deutschem Gewerbe in Deutschland nie eine Gewährleistung bei einem Autoverkauf übernehmen müssen.

Aber gut zu wissen für den Fall .....

Danke
Gruss
 
Das früheste BGH-Urteil finde ich aus 2011.

Gruß Ulli
 
Seit es das Thema Gewährleistung (<> Garantie) gibt.
Und Du must da gar nichts tun, die Gewährleistung gilt automatisch - falls einer Deiner Verkäufe in den relevanten Zeitraum gefallen ist.
 
Du must beim Verkauf eines Betriebsfahrzeuges an eine Privatperson eine Garantie bzw eine Sachmängelhaftung erklären. Selbst der Bäckermeister, der sein altes Lieferauto verkaufen will muss bei Privatpersonen eine Garantie abgeben oder den Wagen rechtzeitig aus dem Betriebsvermögen an sich selber verkaufen.
So isses. Wir haben auch eine GmbH. Wir kaufen erst Mal raus aus der GmbH ins Privatvermögen und dann weiter an Dritte.
Kuckst Du hier:
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/323134/
"...Das heißt insbesondere, dass der für Verkäufe zwischen Privatpersonen zulässige Ausschluss jeglicher Gewährleistung nicht in Frage kommt...."

Und immer schön die USt in der GmbH abführen gell...:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
Oder du verkaufst es erstmal zu einer deiner Bekannten (Privatperson deines Vertrauens )und der verkauft es weiter und übergibt dad Geld zu dier !
So übergehst du die Gewährleistung !:D:rolleyes:
 
Auch für solche Verkaufstricks gibts inzwischen Urteile, genau wie für die sogenannten Auftragsverkäufe. Verkauf ihn ausdrücklich an Handel, Gewerbe, Selbstädig, dann kannst Du die Sachmängelhaftung ausschließen. Anders kann so was von schief gehen.
 
Auch für solche Verkaufstricks gibts inzwischen Urteile
Das würde ich gerne mal lesen, wer mit welcher Begründung verurteilt wurde.
Wenn Man(n) sich nicht saublöd anstellt, ist das alles eine legale (legal im Sinne der Gesetzgebung) Angelegenheit.

Das Finanzamt hebt natürlich grundsätzlich - bei Geschäften mit Angehörigen - den Verdacht auf Steuerhinterziehung.
Wenn das Kfz jedoch zum Marktwert verkauft wurde (auch an den Sohn, Tochter, Oppa, Omma, Gattin, BFF). Der Kaufpreis durch ein Gutachten oder durch eine Bewertung vom :) schriftlich und nachweislich belegt werden kann. Wenn ein Kaufvertrag nebst Rechnung mit USt-Ausweis erstellt wurde und wenn die Mehrwertsteuer abgeführt wurde und das Kfz als Erlös in die Bilanzierung eingeflossen ist, werden es die Herren vom FA schwer haben einen Ansatzpunkt zu finden.

P.s.: Das alles ist keine Garantie, dass das FA nix findet, weil die finden immer was und wenns bei der Omma unterm Rock versteckt war...;)
 
BulliMaNoLi liegt hier richtig. Habe das gerade mit meinem Steuerberater auch besprochen. Der meinte sogar, wenn man das Kfz ins Private übernimmt, sollte man etwa 6 Monate mit dem Weiterverkauf warten. Der Kaufpreis sollte wenn möglich durch Gutachten, Bewertung bestätigt sein. Auch bei Überführung nach Privat.
 
Also ich denke, es geht im Thread um Sachmängelhaftung und nicht um steuerliche Aspekte, das ist ein anderes Paar Schuhe.
Auch als Privatverkäufer mußt Du angeben, wenn das Fahrzeug gewerblich genutzt wurde. Wenn sich dann herausstellt, daß der Privatkäufer das Fahrzeug nur gekauft hat um es weiterzuverkaufen, wird er vermutlich vor Gericht ggf. ziemlich schlechte Karten haben, weil ihm das als gewerblicher Verkauf zugerechnet würde. Aber vielleicht haben wir ja einen Fachmann im Board, der das klären kann.
 
und nicht um steuerliche Aspekte, das ist ein anderes Paar Schuhe.
@thh Kannst es gerne überlesen. Ich bin immer froh, wenn mir jemand aus eigener Erfahrung berichten konnte oder weiterführende wichtige Punkte angesprochen werden, darum geht es doch in einem Board, dass man sich austauscht. Und da @Jim Knopf eine GmbH hat, ist es für Ihn SEHR wichtig und kann ihm einen Haufen Ärger sparen, wenn in 2026 die große Außenprüfung kommt.

@geka : Danke für den Hinweis. Den zeitlichen Aspekt hatte ich ganz vergessen. Ist auch sehr maßgebend. Wenn Du heute aus der GmbH -> mich selbst verkaufst und Morgen Ich -> Dritten dann kannste auch gleich GmbH -> Dritte verkaufen.
 
Eine Möglichkeit ist ein Unfallfahrzeug. Hierbei ist es offensichtlich, dass keine Sachmängelhaftung aufgrund des Zustandes gegeben werden kann.

genau. also fahr das ding einfach gegen einen baum, dann bist du das Problem mit der Sachmängelhaftung los...

Gruß

Dödel
 
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