exCEer
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- WV2ZZZ…
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- ST
Hallo,
ich habe mal eine Frage an die Kaufrechtsexperten unter uns:
Folgendes Szenario: Ich bestelle bei einem deutschen VW-Händler ein Neufahrzeug indviduell nach meinen Wünschen. Wird in Hannover auf Kiel gelegt, Abholung soll ebenda erfolgen.
Bei der Abholung in Hannover stelle ich an dem Fahrzeug grobe Mängel fest (z.B. Lackmängel oder Fehlfunktionen wichtiger Bauteile). Kann ich als Kunde dort in Hannover die Abnahme des Fahrzeugs verweigern und auf diese Weise bereits vom Kaufvertrag zurücktreten? Oder muss ich dem Verkäufer (also dem Autohaus wo ich gekauft habe) eine mehrmalige Mängelbeseitigung einräumen?
Wie gesagt - die Frage ist für mich derzeit hypothetisch. Würde mich aber trotzdem über Antworten freuen!
Danke und Gruß
Jochen
ich habe mal eine Frage an die Kaufrechtsexperten unter uns:
Folgendes Szenario: Ich bestelle bei einem deutschen VW-Händler ein Neufahrzeug indviduell nach meinen Wünschen. Wird in Hannover auf Kiel gelegt, Abholung soll ebenda erfolgen.
Bei der Abholung in Hannover stelle ich an dem Fahrzeug grobe Mängel fest (z.B. Lackmängel oder Fehlfunktionen wichtiger Bauteile). Kann ich als Kunde dort in Hannover die Abnahme des Fahrzeugs verweigern und auf diese Weise bereits vom Kaufvertrag zurücktreten? Oder muss ich dem Verkäufer (also dem Autohaus wo ich gekauft habe) eine mehrmalige Mängelbeseitigung einräumen?
Wie gesagt - die Frage ist für mich derzeit hypothetisch. Würde mich aber trotzdem über Antworten freuen!
Danke und Gruß
Jochen

