Flexible Solarzellen auf dem Dach EMV Verträglichkeit

BulliVonTölz

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T5 Caravelle
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2006
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TDI® 75 KW Euro 4 BRS
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Guten Tag,

ich war letzte Woche mit meinem T5 beim TÜV. Dort wurde als erheblicher Mangel festgestellt, dass die Solarzellen auf dem Dach eine EMV Verträglichkeit benötigen. Allerdings bin ich damit schonmal so durch den TÜV. Ich habe mir damals auch das Dach vom TÜV mit den Solarzellen abnehmen lassen. Der Prüfer hatte lediglich geschaut ob diese flach aufliegen. Also ich würde sie zur Not runter kratzen, da die Leistung eh nicht mehr gut ist nach den Jahren. Allerdings weiß ich auch nicht wo ich so eine Zulassung herbekommen sollte, wenn ich mir neue kaufe, da es ja kein Autoteil ist. Technisch halte ich das auch für quatsch, da durch die Solarpanel sicherlich nicht die Boardelektronik gestört wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das riecht nach Inkompetenz und Willkür.
Da würde ich mir mal den Paragrafen zeigen lassen, der das vorschreibt. Müsste meiner Ansicht nach nämlich in der StVZO stehen.
Wenn die restliche Prüfung OK war, kann er Dich bei einer Beschwerde auch nicht mit anderen Sachen schikanieren.

Ich könnte mir noch maximale Erbsenzählerei vorstellen, wenn er nach dem Kleber fragt oder die Zellen die Höhe verändern.

Ich persönlich (!) würde das woanders (nach tel. Vorabanfrage natürlich) gegenprüfen lassen und dann bei Erfolg die Kosten für die Nachprüfung mit einer schriftlichen Beschwerden einfordern.

Man muss sich nicht alles gefallen lassen!
 
Jeder CamperVan-Ausbauer begibt sich mit dem Ausbau schnell in das Risiko, die Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) bzgl. der Fahrzeugelektrik/Elektronik nicht zu erfüllen.
Jedes verbaute elektrische Bauteil muss auf EMV geprüft sein. Sind die einzelnen Bauteile geprüft (ECE 10R), muss nicht mehr das gesamte Fahrzeug geprüft werden. D.h. eine Rückfahrkamera mit dem z.B. E1-R10 ... Kennzeichen darf verbaut werden und im Fahrzeugstromkreis betrieben werden, da es keine Störungen auf z.B. den CANBUS geben sollte.
Nun kann im Camperausbau aber zwischen Fahrzeugstromkreis (Starterbatterie und die komplette Elektrik des Basisfahrzeugs) und dem Wohnbereich unterschieden werden (Aufbaubatterie, Wohnbeleuchtung, Kühlschrank usw.). Alle Komponenten im Wohnstromkreis sollten mindestens ein "CE"-Zeichen haben. Das CE-Zeichen beinhaltet für elektronische Bauteile das frühere "Funkentstört-Zeichen". Hier ist besonders bei den günstigen Anbietern aus Fernost Vorsicht angebracht, denn das CE Zeichen darf ein Hersteller selbst vergeben und so klebt so ein kleines CE irgendwo am Produkt.
Somit bitte beachten, dass schon eine im Fahrzeugstromkreis fest angeschlossene USB-Buchse zu Störungen führen kann und ein gründlicher HU-Prüfer die Betriebserlaubnis anzweifeln könnte. Ein USB Adapter mit CE Zeichen eingesteckt in Zigaretten-Anzünderbuchse ist nicht prüfungsrelevant, könnte natürlich genauso stören.
@BulliVonTölz: Schaue mal, ob dein Panel ein schönes, möglichst eingeprägtes CE Zeichen hat und es sollte nur den Aufbaustromkreis laden. Und zur weiteren Sicherheit sehe dir den Laderegler an - hat er das "ECE" und/oder CE Kennzeichen - , denn er ist der Übergabepunkt an den betroffenen Stromkreis, beinhaltet die Elektronik, welche stören könnte.
 
Vielen Dank für die Antwort! Insbesondere die genauen Vorschriften. Die Stromkreise sind voneinander getrennt. Allerdings sind diese flexiblen Solarzellen denke ich nicht für den Autobetrieb zugelassen. Ich habe die Zertifikate beim Hersteller angefragt. Ich halte es trotzdem für übertrieben, da durch die Zellen auf dem Dach ja kein HF Signal ausgeht. Da ich sicherlich nicht der einzige mit dieser Problematik bin, wollte ich hier mal wissen, wie dies praktisch gehandhabt wird.
 
Ich halte es trotzdem für übertrieben, da durch die Zellen auf dem Dach ja kein HF Signal ausgeht.
Du glaubst gar nicht, was da möglich ist. Jeder Laderegler arbeitet heute als Schaltregler mit erheblichen Frequenzen (bis in den MHz Bereich). Die Kabel und auch die PV Module strahlen dann im Zweifel die Störungen großflächig ab.

Allerdings ist das natürlich ohnehin mehr als schwierig - eigentlich müsste jede Kombination aus PV Modul, Verkabelung (abhängig von der Länge), Laderegler und auch Fahrzeug geprüft werden. Das ist natürlich nicht praktikabel. Man behilft sich daher damit, dass alle Komponenten entsprechend geprüft sein müssen. Leider gelten halt für Fahrzeuge andere Regeln als für feste Installationen.
 
Moin,
Solarzellen für den KFZ-Bereich? Ich wüsste nicht welcher Hersteller (nicht Verkäufer) das sein sollte. Es gibt Solarzellen die für den Mobilbereich geeignet sind, das wars aber auch schon, den meist Chinesischen Herstellern sind wir zu unbedeutend um WoMo´s extra zu erwähnen.
Zu deinem eigentlichen Problem, hier mal Artikel die sich damit beschäftigen:
Störungen
EMV
Kurz gesagt geht es um das Zusammenspiel von Controller/Leitung/Zelle teilweise ergänzt um Wechselrichter. Mir war bisher auch nicht ganz klar das es sich um eine Antenne handeln könnte, ist aber logisch.
 
Danke für die Intessanten Artikel! Gerade der zweite Artikel erklärt das ja sehr gut. Ja der Laderegler stimmt, nur für den hat sich der Prüfer überhaut nicht interessiert, dieser ist ja für den mobilen Bereich gedacht und von Ective. Allerdings habe ich von denen keine Antwort auf Anfragen erhalten, gehe aber mal davon aus, dass er die entsprechenden Zertifizierungen hat.

Was mich eigentlich interessieren würde: Wie lösen es andere, weil ich ja nicht der Einzige bin, der Solarzellen auf dem Camper hat...
 
Sollten die Zellen keinerlei Verbindung zum Regler haben, kann auch nichts mehr abstrahlen oder einstrahlen. Also einfach den Solarregler abklemmen, sollte wohl reichen. Welchen Sinn das mit der EMV Geschichte gehabt haben soll, ich weiß es nicht. Ich würde einen anderen TÜV aufsuchen, in der Hoffnung das dort die Sache anders gesehen wird.
 
Okay, danke an Alle!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich lehne mich jetzt eventuell sehr weit aus dem Fenster.

Hat schon mal jemand eine ABE/KBA für KFZ an irgendeinem beliebigen Solarpanel gesehen?
Also völlig wurscht ob als flache Folie wie zB das bei mir rahmenlos aufgeklebte CIGS-Panel oder ein beliebiges in einem starren Rahmen verbautes.
Denn darauf läufts wohl dann raus?
 
Jeder CamperVan-Ausbauer begibt sich mit dem Ausbau schnell in das Risiko, die Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) bzgl. der Fahrzeugelektrik/Elektronik nicht zu erfüllen.
Jedes verbaute elektrische Bauteil muss auf EMV geprüft sein. Sind die einzelnen Bauteile geprüft (ECE 10R), muss nicht mehr das gesamte Fahrzeug geprüft werden. D.h. eine Rückfahrkamera mit dem z.B. E1-R10 ... Kennzeichen darf verbaut werden und im Fahrzeugstromkreis betrieben werden, da es keine Störungen auf z.B. den CANBUS geben sollte.
Nun kann im Camperausbau aber zwischen Fahrzeugstromkreis (Starterbatterie und die komplette Elektrik des Basisfahrzeugs) und dem Wohnbereich unterschieden werden (Aufbaubatterie, Wohnbeleuchtung, Kühlschrank usw.). Alle Komponenten im Wohnstromkreis sollten mindestens ein "CE"-Zeichen haben. Das CE-Zeichen beinhaltet für elektronische Bauteile das frühere "Funkentstört-Zeichen". Hier ist besonders bei den günstigen Anbietern aus Fernost Vorsicht angebracht, denn das CE Zeichen darf ein Hersteller selbst vergeben und so klebt so ein kleines CE irgendwo am Produkt.
Somit bitte beachten, dass schon eine im Fahrzeugstromkreis fest angeschlossene USB-Buchse zu Störungen führen kann und ein gründlicher HU-Prüfer die Betriebserlaubnis anzweifeln könnte. Ein USB Adapter mit CE Zeichen eingesteckt in Zigaretten-Anzünderbuchse ist nicht prüfungsrelevant, könnte natürlich genauso stören.
@BulliVonTölz: Schaue mal, ob dein Panel ein schönes, möglichst eingeprägtes CE Zeichen hat und es sollte nur den Aufbaustromkreis laden. Und zur weiteren Sicherheit sehe dir den Laderegler an - hat er das "ECE" und/oder CE Kennzeichen - , denn er ist der Übergabepunkt an den betroffenen Stromkreis, beinhaltet die Elektronik, welche stören könnte.
Woher hast Du das?
Die EMV-Verträglichkeit ist das eine, die Relevanz fürs Kfz das Andere.
Kannst Du bitte eine Vorschrift nennen, die eindeutig klarstellt, dass die EMV für Kfz erfüllt sein muss?
Bitte keine TÜV-Prüfanweisung, die sind kein Gesetz.
In der StVZO finde ich nichts.:cool:

Wäre wirklich interessant, weil dann jede Lampe, USB-Dose usw. so etwas haben müsste, und das ist sicher schwierig zu erfüllen.

Anhand der Formulierung müsste man dann auch feststellen können, ob das für nur das Fahrzeugnetz gilt (sicherheitsrelevante Störungen) oder auch für den ggf. komplett abgetrennten Campingbereich im Stand.

Im Übrigen hat ein Manko in dem Bereich nichts mit der Betriebserlaubnis zu tun.
Die erlischt nicht mit einer ungeprüften USB-Dose, das ist in §19 StVZO ziemlich klar definiert.
Lediglich bei der Erstabnahme/Umschreibung könnte ein Prüfer sich querstellen.
 
Jeder CamperVan-Ausbauer begibt sich mit dem Ausbau schnell in das Risiko, die Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) bzgl. der Fahrzeugelektrik/Elektronik nicht zu erfüllen.
Jedes verbaute elektrische Bauteil muss auf EMV geprüft sein.

Lediglich bei der Erstabnahme/Umschreibung könnte ein Prüfer sich querstellen.
Und dann noch, ...

Muss man denn die Nachrüstung eines Solarpanels (egal wie ausgeführt) samt Ladeelektronik überhaupt eintragen lassen.
Ich bezweifle das, soweit diese Nachrüstung die Fahrzeugmaße nicht tangiert, ...
Im Panel selbst ist zudem außer den Leiterschleifen und ein paar Dioden sonst in der Regel keinerlei elektronisches Bauteil.

Wenn ja, wo steht das? Wo nachzulesen?
Ich unterstelle außerdem, dass jede externe Faltlösung auf einem Campingplatz die selbe Problemstellung schafft (also Empfang oder Aussendung von elektromagnetischen Wellen).

Ich bezweifle zudem stark, dass ein KFZ-TÜV-Prüfer überhaupt im Stande ist einzuschätzen inwiefern ein Solarpanel ein Empfänger (KFZ-Elektronik wird gestört=eventuell sicherheitsrelevant) oder Sender (Störung der Umgebung durch die im KFZ verbaute Elektronik) irgendwelcher Störstrahlungen ist.
Dafür mag es eventuell auch beim TÜV an anderer Stelle Experten geben, in einer österreichischen Prüfhalle sitzen die nicht, ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich persönlich halte die möglichen Störstrahlungen eines Niederspannungs-Wechselrichters bei den Spannungen und Wattzahlen eines Kfz-Solarpanels für vernachlässigbar.
Daher bin ich echt auf die Vorschriften gespannt.

Bei einer fetten Hausanlage mit 4kwp und mehr sieht das natürlich anders aus.
 
Z.B.: Kfz-EMV-. Richtlinie 95/54/EG (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 266, 8.11.1995)
Gilt auch für nachträglich montierte Bauteile innerhalb der Fahrzeugselektrik - deshalb muss eine entsprechende ECE - 10R Kennzeichung eingeprägt sein, welche nur von einem zugelassenen Prüfinstitut vergeben werden darf. Das "CE" darf jeder Hersteller selbst vergeben. Wenn also eine Strahlung vernachlässigbar wäre, also wirklich nicht stört, kann dies der Hersteller durch das CE-Zeichen bestätigen.
Bei einer HU kann der Prüfer z.B. auf die Zeichen am Produkt schauen und dies tut er bei einem verdächtigen Bauteil - z.B.: eine RFK mit Leuchtdioden, die aber nicht leuchten darf (kein ECE als Fahrtzeugbeleuchtung) und womöglich keinerlei Zulassung (keine ECR 10R). Ist der Prüfer nett, darf man weiter fahren, demontieren und wieder vorstellen.
Wer sich wirklich tiefer dafür imteressiert, kann in einer Suchmaschine "Kfz EMV" oder "EMV Fahrzeuge" usw. eingeben oder die ECE Kennzeichungen verstehen.
 
Grundsätzlich wird die oben geäußerte Befürchtung schon technisch begründbar sein, dass das Panel zur Antenne mutiert, ganz egal was in dem Amtsblatt steht.

Auch eine nur 1 bis 2 Qudratmeter große Antenne ist nunmal eine Antenne.
Eventuell kann man damit sogar Starlink empfangen. 😜

Werd mal mit einem Spezi drüber sprechen, und bei Gelegenheit openloop ein Oszi dranhängen.
 
Die Frage, ob schon wer ein Panel mit CE oder ABE/KBA für KFZ, etc. gesehen hat, ist bislang leider noch unbeantwortet. 😏

Hatte in meinem Leben vielleicht 10 Stück in meinen Händen, weil beim Aufbau geholfen und kürzlich selbst eines auf den Bus geklatscht. Ob da was draufsteht hat schlicht niemanden interessiert (mich auch nicht).
Mir wäre da anschließend keinerlei Problem bezüglich Pickerl/TÜV zu Ohren gekommen.

Das selbe dürfte sinngemäß auch für die Laderegler gelten, ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Kannst Du bitte eine Vorschrift nennen, die eindeutig klarstellt, dass die EMV für Kfz erfüllt sein muss?
Gerne:


Die oben bereits genannten Richtlinien wurden, wie alle EMV Richtlinien, in den letzten Jahren noch deutlich verschärft. Entsprechende Prüfungen gehören zur Typgenehmigung des Fahrzeugs. Natürlich sind die verbindlich und rechtlich verpflichtend. Zur Vorschrift werden sie durch die entsprechenden Richtlinien der EU. Natürlich müssen die nicht alle in der StVZO stehen. Da stehen nur Verweise auf die Regularien der EU drin.
 
Manches (Fach)-Wissen wird quasi als Allgemeinwissen betrachtet und so sollte jeder beim Kauf auf Kennzeichnungen der Zulässigkeit achten. Somit kurz und ohne weitere detaillierte Nachweise (darf jeder über Suchmaschinen finden).

Wer in der EU ein Produkt in den Markt bringt (also Verkäufer), hat auf das CE-Zeichen zu achten. Der Endanwender muss darauf vertrauen, dass die vielen Vorschriften (Material, Unfallsicherheit mechanisch/elektrisch, EMV usw.) eingehalten werden.
Kauft der Endanwender dieses Produkt z.B. in China (Ali .., Te... usw.), ist er für die Verträglichkeit des Produktes verantwortlich, weil er quasi als Importeur das Produkt in die EU bringt.
Für bestimmte Anwendungsszenarien gibt es verschärfte Regelungen - z.B. Kfz, Flugzeuge, Medizintechnik usw.
Die fürs Kfz sind vom Anwender (Halter/Fahrer usw.) oftmals nur einzuhalten, indem er auf die Zulassung des Fahrzeugs vertraut und nichts verändert. Baut er neue oder andere E-Teile in den Fahrzeugstromkreis (heute auch Datenbus) ein, ist auf das ECE Zeichen zu achten.
 
Wenigstens die allseits beliebten Victron-Regler (inklusive dem sonstigen Elektronikkram) scheinen ja allesamt die ECE zu erfüllen:

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