Feststellung Nachlackierung nach Kauf trotz gegenteiliger Zusicherung....

Na dann bin ich mal auf die Reaktion des Verkäufers gespannt. Hoffe bloß für dich daß er nicht den Damen und Herren aus der Politik nacheifert: wie, Haube nachlackiert? Daran kann ich mich nicht erinnern...........
 
Schauen wir mal. Bin aber irritiert. Gerade beim Werkswagen, wenn dieser an den WA geht, wird scheinbar alles in die Historie mit aufgenommen, sogar eine Aufbereitung, sagte mir der Serviceleiter der VW Werkstatt. Nun, die Vermutung besteht darin, dass eine Nachlackierung in der Phase Werkswagen eingetragen worden wäre. Nun geht es noch darum, ob diese Nachlackierung in Phase 2 beim WA oder aber in Phase 3 bei mir stattgefunden hat... Letzteres weiss ich, war es nicht. Nun geht es um den Beweis. Hier gibt es eine Besonderheit am Fahrzeug, die belegt, dass dies nicht bei mir passiert sein kann. Zudem könnte ich dies auch noch anders nachweisen. Wenn ein Werkswagen verkauft wird müßte das dennoch, auch von Volkswagen, angegeben sein. Hier gibt es auch Bewertungen über Zustand und Gutachten; dies sogar reichlich. Soll mir der Verkäufer doch mal das Protokoll zeigen. Gehe auch davon aus, dass dieser zunächst von nichts weiss, kein Gutachten mehr hat und wahrscheinlich gleich zu Beginn behauptet, dass könnte bei mir passiert sein.... Aber ich bin ja auch nicht von gestern. Wenn ich Ende der Woche etwas Ruhe habe fertige ich mal den Schriftsatz an. Wie gesagt, ist ja keiner gestorben, trotzdem regt es mich auf, weil ich nun die Haube habe...
 
@ Tom: Danke Dir für Deine ausführliche Einschätzung. Ja, Bus war 3 Monate bei VW gelaufen und wurde dann vom WA direkt von VW gekauft. Bin demnach 3. Hand.
Was mich irritiert ist, dass bei Dir beide Türen nachlackiert waren.... Und DU hast den Bus ja direkt als Werkswagen gekauft. Hast Du Dir das gefallen lassen? Ich war bislang auf dem Standpunkt, dass bei Verkauf jede Nachlackierung angegeben werden muss... (?). Und, dass es bei direktem Kauf eines Werkswagens immer ein Gutachten gibt. Beim nächsten Kauf bin ich schlauer und bringe dann erst mal nen Farbstärkenmesser mit.
 
Wenn ich Ende der Woche etwas Ruhe habe fertige ich mal den Schriftsatz an.
Kannst du den Schriftsatz dann hier einstellen :pro::danke:?

Nicht dass ich neugierig wäre, aber es wäre interessant, wie ein gelernter Jurist in einem so gelagerten Fall formuliert.
 
gelernter Jurist ist gut - 2. Staatsexamen 99 erfolgreich absolviert`;
seitdem aber nun im Management eines Versicherungskonzerns tätig :-)
 
Hallo,

.....ich möchte mich mal als "Werkswagen Spezialist" einstufen.:rolleyes:
7 Bullis - davon 5 echte Werkswagen - einer aus dem Miet Pool von VWN - und einen Re-Import.

Wenn ein Werkswagen verkauft wird - gibt es zu jedem Fahrzeug ein Gutachten - egal ob da was dran ist oder nicht. In diesem Gutachten steht jeder kleine Kratzer, jeder Vorschaden oder aber noch nicht behobener
Schaden drin.
Mit diesem Gutachten kalkuliert der Käufer - in der Regel Händler - was er rein stecken muss und was er somit verdienen kann.

Wenn ich so einen Wagen kaufe, wird mir immer gesagt, was der Wagen hatte, oder was der Händler machen musste - so wurde an meinem aktuellen Bulli etwas an der Heckklappe lackiert, weil einer sich zu dusselig beim
ankuppeln angestellt hat - das Foto aus dem Gutachten wurde mir gezeigt.
Bulli No 1 aus 2004 hatte rund herum Macken - fahren auch Mädels bei VWN ? - nix schlimmes, aber eben kleine Macken, die wurden alle behoben = nichts zu sehen.

Die Auskunft = keine Ahnung, zählt somit nicht.
Ausnahmen von dieser Regel mit den Gutachten gibt es nicht - weil auch VWN muss dem Finanzamt nachweisen, weshalb die Fahrzeuge "verschleudert" werden.

Ausnahmen gibt es aber, wenn wie in meinem Fall Bulli No.5 von einem Drecksack an Händler angekauft wird - mit Gutachten und Info zu einem behobenen Vorschaden von über 10.000€ - und mir danach
auf besondere Nachfrage dieser als Unfallfrei verkauft wird.
Auch in meinem Fall habe ich gesehen, das der Lack im Heck Bereich anders ist als der Rest - der Händler erklärte aber mit Nachdruck, das er auch Gutachter wäre - und da wäre nix.
Richtig Ärger gab es dann beim Verkauf des Wagens - denn da hat man dann von unten gesehen, wo überall gemurkst wurde.
Als der Händler dann erwischt wurde, hat er sofort den fälligen Betrag + plus etwas für meine Nerven als Schadensersatz gelöhnt.:rolleyes:

Im vorliegenden Fall vom Themenstarter ist es aber ja eigentlich nur eine neu lackierte Motorhaube.
Hier würde ich nochmal das Gespräch mit dem Vorbesitzer suchen, denn irgend jemand erzählt hier Müll.

Neuer Lack ist ja kein Unfall - soweit ich einige Gerichtsurteile kenne, es dürfte sogar ein Neufahrzeug nach lackiert werden ohne das groß darauf hingewiesen wird - allerdings wird es erfasst, damit
es wegen der Lackgarantie keinen Ärger gibt.

Gruß
Claus
 
Ich habe dem Vorbesitzer ein Schreiben per Einschreiben zukommen lassen. Bislang noch keine Rückantwort / Kontakt. Man sieht unterhalb der Motorhaube deutlich, dass nachlackiert wurde - und die Oberfläche auf der Motorhaube "anders", sehr matt" ist - im Vergleich zum anderen Lack. War mir bislang selbst nicht aufgefallen - jetzt dauernd... Fahrzeug war ja Werkswagen und ging dann auf den Vorbesitzer (WA) über. Beim Kauf wurde mir kein Gutachten ausgehändigt/weitergereicht. Ich habe vom Vorbesitzer im Kaufvertrag als zugesicherte Eigenschaft u.a. "keine Nachlackierungen". Juristisch würde es damit nicht einmal darauf ankommen, inwieweit er selbst Kenntnis davon hatte.
Nachdem, was Du sagst, Claus., sollte er Bescheid wissen. Frage ist, inwieweit ich prinzipiell zivilrechtlich weitermache, wenn er der Zahlungsaufforderung bis Ende nächster Woche nicht nachkommt; RS habe ich. Ärgert mich - hätte er mir das "offen" gesagt, hätten wir uns geeinigt - so aber fühle ich mich "ein Stück weit betrogen"... Ist zwar niemand gestorben und gibt Schlimmereres, aber es ärgert einen trotzdem...
 
..ist es eine richtige Lackkante oder ist der Klarlack hin?hab mir am Sonntag n Astra angesehen,dachte auch nach lackiert,falsch gefacht..der Klarlack löst sich ab..bin vor vielen Jahren in einer Waschanlage gestrandet,da blieb der Trockner vor der Motorhaube stehen..bis mich nach ca 30min jemand vermisst hat,war die Haube so heiß geworden das es den Aufkleber darauf entsorgt hatte
 
Ich war bislang auf dem Standpunkt, dass bei Verkauf jede Nachlackierung angegeben werden muss

Das ist nicht der Fall. Wenn es kein Unfall war, sondern z.B. Steinschlag dann muss es nicht angegeben werden.
 
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Genauso wie Marcus schreibt .....
Alles andere wäre auch Unsinn.
 
Wenn der Verkäufer aber abgibt, dass nicht nachlackiert wurde (so schreibt es der Threaderöffner), muss das auch stimmen.
 
Was mich wundert ist, dass es (wie Dentmen schrieb) eigentlich ein Gutachten beim Ankauf durch den Händler gibt bzw. gegeben haben sollte. Wenn ich meine Leasingwagen abgebe steht da immer eine DEKRA oder ein TÜV und schreibt ein (gnadenloses) Protokoll. Es werden da auch Lackdichtemessungen gemacht.

Anekdote: Ich hatte für meine Firma mal 2 Mondeos bestellt - beide exakt die gleichen Autos und am gleichen Tag angeliefert und am gleichen Tag abgegeben. Bei der DEKRA Abnahme kam heraus, dass der ein Mondeo überall die doppelte Lackdichte hatte und ich bezichtigt wurde den kompletten Wagen neu lackiert zu haben. Laut einem zweiten DEKRA Gutachter sagte dieser, dass das vorkommen kann.
 
Hat man eigentlich als Halter eine ANRECHT auf EInsicht in die Historie?
 
Hat man eigentlich als Halter eine ANRECHT auf EInsicht in die Historie?
Einfach so: NEIN

Bei begründetem Verdacht auf Betrug: JEIN bis JA. Das ist dann Sache der Jurisprudenz, der Vorgang nennt sich Beweissicherungsverfahren.
 
Hallo,

....ich verkaufe gerade einen Audi Avant - da steht bereits in der Verkaufsanzeige drin, das er vorne links einen neuen Kotflügel hat.
Ich habe nix zu verbergen - erwarte das aber auch selber beim Autokauf.

Es gibt eine Datenbank, wo alle Versicherten jegliche (abgewickelten) Schäden anhand der FIN registrieren.
Diese wurde vor einigen Jahren mal ins Leben gerufen, um Versicherungsbetrug zu unterbinden.
Man müsste jemand kennen, der darauf Zugriff hat.

Gruß
Claus
 
Es gibt eine Datenbank, wo alle Versicherten jegliche (abgewickelten) Schäden anhand der FIN registrieren.
Diese wurde vor einigen Jahren mal ins Leben gerufen, um Versicherungsbetrug zu unterbinden.

Das hilft aber nur, wenn ein Schaden offiziell über eine Versicherung abgewickelt wurde. Wenn er dagegen unter der Hand repariert wurde steht natürlich nichts in der Versicherungs DB.

Gruß, Marcus
 
die Datenbank ist mittlerweile abgeschafft, da in den heutigen Zeiten des Datenschutzes unzulässig
 
die Datenbank ist mittlerweile abgeschafft, da in den heutigen Zeiten des Datenschutzes unzulässig
Nie im Leben.

Wenn es drum geht, irgendwelche Garantieansprüche abzuwehren ist die Datenbank im Hause VW sicherlich noch sehr wohl vorhanden ;).
 
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