Hallo,
.....ich möchte mich mal als "Werkswagen Spezialist" einstufen.
7 Bullis - davon 5 echte Werkswagen - einer aus dem Miet Pool von VWN - und einen Re-Import.
Wenn ein Werkswagen verkauft wird - gibt es zu jedem Fahrzeug ein Gutachten - egal ob da was dran ist oder nicht. In diesem Gutachten steht jeder kleine Kratzer, jeder Vorschaden oder aber noch nicht behobener
Schaden drin.
Mit diesem Gutachten kalkuliert der Käufer - in der Regel Händler - was er rein stecken muss und was er somit verdienen kann.
Wenn ich so einen Wagen kaufe, wird mir immer gesagt, was der Wagen hatte, oder was der Händler machen musste - so wurde an meinem aktuellen Bulli etwas an der Heckklappe lackiert, weil einer sich zu dusselig beim
ankuppeln angestellt hat - das Foto aus dem Gutachten wurde mir gezeigt.
Bulli No 1 aus 2004 hatte rund herum Macken - fahren auch Mädels bei VWN ? - nix schlimmes, aber eben kleine Macken, die wurden alle behoben = nichts zu sehen.
Die Auskunft = keine Ahnung, zählt somit nicht.
Ausnahmen von dieser Regel mit den Gutachten gibt es nicht - weil auch VWN muss dem Finanzamt nachweisen, weshalb die Fahrzeuge "verschleudert" werden.
Ausnahmen gibt es aber, wenn wie in meinem Fall Bulli No.5 von einem Drecksack an Händler angekauft wird - mit Gutachten und Info zu einem behobenen Vorschaden von über 10.000€ - und mir danach
auf besondere Nachfrage dieser als Unfallfrei verkauft wird.
Auch in meinem Fall habe ich gesehen, das der Lack im Heck Bereich anders ist als der Rest - der Händler erklärte aber mit Nachdruck, das er auch Gutachter wäre - und da wäre nix.
Richtig Ärger gab es dann beim Verkauf des Wagens - denn da hat man dann von unten gesehen, wo überall gemurkst wurde.
Als der Händler dann erwischt wurde, hat er sofort den fälligen Betrag + plus etwas für meine Nerven als Schadensersatz gelöhnt.
Im vorliegenden Fall vom Themenstarter ist es aber ja eigentlich nur eine neu lackierte Motorhaube.
Hier würde ich nochmal das Gespräch mit dem Vorbesitzer suchen, denn irgend jemand erzählt hier Müll.
Neuer Lack ist ja kein Unfall - soweit ich einige Gerichtsurteile kenne, es dürfte sogar ein Neufahrzeug nach lackiert werden ohne das groß darauf hingewiesen wird - allerdings wird es erfasst, damit
es wegen der Lackgarantie keinen Ärger gibt.
Gruß
Claus