Felgen Original VW "Thunder" 7 x 17 ET 55, Teile-Nr: 7H0 601025H - darf ich?

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gelöschtes Mitglied

Guest
Moin,

wie es in der Überschrift steht.... darf ich die Felge ohne weitere Eintragung/Abnahme fahren oder nicht ?
Danke,

Ingo
 
Auf den Felgen ist eine KBA-Nr.
Diese googlen und Ergebnis ansehen...


Aber auch
 
Auf den Felgen ist eine KBA-Nr.
Diese googlen und Ergebnis ansehen...


Aber auch
Wie schon gesagt - es ist eine Original VW Felge mit der og Teilenummer ...... und leider habe ich bis dato nicht gefunden ob ich die fahren darf - in Verbindung mit 235/55 R 17. Oder ob es eine ABE gibt ? Oder ob ich dies zwingend per Einzelabnahme eintragen lassen muss.......
 
@isch35

Was sagen denn deine COC zu den 235er ?
Ein 2009er BNZ wird die sicherlich "dabei" haben.

Wenn die COC 235/55 17 zulassen, würde ich bedenkenlos die Thunder draufschnallen.
 
Ich bin gespannt ob er jetzt für jeden VW-Alufelge immer wieder einen neuen Fred aufmacht - wird bestimmt lustig...:

WAS STEHT IN DEINER COC? DIE MUSST DU HALT BESORGEN!

Grüße
Jochen
 
Ein Trapo hat keine CoC ?
 
Ich bin gespannt ob er jetzt für jeden VW-Alufelge immer wieder einen neuen Fred aufmacht - wird bestimmt lustig...:

WAS STEHT IN DEINER COC? DIE MUSST DU HALT BESORGEN!

Grüße
Jochen
Nee - mache ich nicht, sorry Jochen. Bei der anderen ging es eigentlich um die Reifengröße sowie Zubehörfelge. Und das hat sich ja aufgelöst aber die Frage aufgeworfen wie es mit VW Orgibalfelge ist.........und dazu findet sich leider fast noch weniger Info.

Aber wie gesagt, sorry.
 
MEIN Trapo mit LKW Zulassung ab Werk (N1) hat kein CoC mitbekommen. Auf Nachfrage (Bestellversuch über EWIN) bekam ich die Info, dass 2008 für N1 das CoC rechtlich nicht vorgeschrieben war und deshalb von VWN nicht nur nicht mitgeliefert, sondern gar nicht erstellt wurde. Also nicht zu bekommen, nicht für Geld und gute Worte. Ich nehme an dass ich kein Einzelfall bin und dies für alle vergleichbaren Fälle gilt.
@isch35:
Halte Dich an den "Ratgeber Räder,Reifen" aus dem RLF. Da ist die 235/55 R17 Reifengröße für die 96kW T5 freigegeben, welche VW-Felgen dazu freigegeben sind steht weiter unten ab Seite 30 etwa, mit Teilenummern. Andere VW Felgen gleicher Grösse (und ausreichender Traglast) sind m.E. nicht generell erlaubt, das gilt z.B. auch für T5.2 Felgen auf T5.1. Im Zweifel müssten die also eingetragen werden.
Vielleicht fragst Du einfach nach bei TÜV/Dekra/GtÜ.
Gruß Hannes
 
MEIN Trapo mit LKW Zulassung ab Werk (N1) hat kein CoC mitbekommen. Auf Nachfrage (Bestellversuch über EWIN) bekam ich die Info, dass 2008 für N1 das CoC rechtlich nicht vorgeschrieben war und deshalb von VWN nicht nur nicht mitgeliefert, sondern gar nicht erstellt wurde. Also nicht zu bekommen, nicht für Geld und gute Worte. Ich nehme an dass ich kein Einzelfall bin und dies für alle vergleichbaren Fälle gilt.
@isch35:
Halte Dich an den "Ratgeber Räder,Reifen" aus dem RLF. Da ist die 235/55 R17 Reifengröße für die 96kW T5 freigegeben, welche VW-Felgen dazu freigegeben sind steht weiter unten ab Seite 30 etwa, mit Teilenummern. Andere VW Felgen gleicher Grösse (und ausreichender Traglast) sind m.E. nicht generell erlaubt, das gilt z.B. auch für T5.2 Felgen auf T5.1. Im Zweifel müssten die also eingetragen werden.
Vielleicht fragst Du einfach nach bei TÜV/Dekra/GtÜ.
Gruß Hannes
Herzlichen Dank Hannes,
ich hatte es schon befürchtet, aber na gut. Dann fliegen jetzt erst mal ein paar Felgen von der Liste.

Und somit hat meine Fragerei lieber #exCEer hier dann ein Ende 😇
 
Eintragungen sind in Hessen sowieso noch mal eine andere Nummer, ich habe jetzt meine 16zoll Stahlfelgen welche ich zum Fahrzeug dazu bekam, wegrn Fahrwerksumbau per Einzelabnahme abnehmen und eintragen lassen müssen, weil die beim Fahrzeug selber nicht aufgeführt / eingetragen waren, selbst das extea angeforderte COC Papier hatte die nicht drin, obwohl die Felge absoluter Standart ist.🙃
 
Dann fliegen jetzt erst mal ein paar Felgen von der Liste.
Warum ... lass doch eintragen ;)

War für meine Audi A3 Felgen am Golf5 gar keine Thema. Der nette Prüfer meinte "Mach drauf und komm vorbei". Er hat ein bisschen geguckt, gelenkt, Kugelkopfschrauben angeguckt und gefühlt ... fertig.
Und das war sogar eine am Golf5 TDI unübliche Größe .. nur am GTI gabs die.

Grüße
m;
 
Ich habe noch ne andere Idee.

Wenn man einen T5.2 findet oder die ERWIN "Ratgeber Räder.." vom 5.2 hat, und da guckt, welche Typ-Genehmigungsnummer die Thunder fahren darf ...
Ggf. ist das noch eine, die auch am 5.1 vergeben war.

Mit diesem Logik-Kniff fahre ich die SIMA am T6.
Die SIMA sind älter als der T6. Also konnte keiner sagen "darfste aufm T6 fahren", weil es den nicht gab.
Der T6 ist aber mit einer Typ-Geneh.-Nummer zugelassen, die es schon am T5 gab .. und dazu haben die SIMA ne ABE :)

Ergo, darf ich sie fahren.

Also einen "Ratgeber Räder.." suchen, wo die Thunder für e1*2001/116*.... bla...blupp zugelassen sind, die sich in denen @isch35 Papieren wiederfindet.
 
Gut, die Idee.
Wird aber in diesem Fall nichts, da @isch35 als N1 Fahrzeug damals noch eine nationale Typgenehmigung (L148*14) mitbekommen hat.
Ab T5.2 hat VWN dann wohl auch für die N1 Fahrzeuge europäische Typgenehmigungen gehabt, so dass in den Unterlagen beim 5.2 nur noch e1*2007 ff Nummern auftauchen. Dafür dürfte es dann aber wohl CoC-Dokumente geben für die 5.2 "N1" Fahrzeuge.
Gruß Hannes
 
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