Fahrzeugwerte vor und nach Lieferstopp

Das liegt aber an dem neuen Messzyklus und für den kann VW nichts. Die alte Steuer ist ja analog auf die NEFZ-werte umgerechnet worden. Jetzt gibt es den WLTP und eigentlich müsste das jetzt der Staat wieder ausgleichen. Die Autos sind ja die gleichen.

Es wurden alle bis jetzt zugelassen Fahrzeuge nach NEFZ homologiert. An diesem Zyklus wurde nix geändert (Regelung 715/2007). Einfach mal im Fahrzeugschein V.9 schauen, alle geposteten neuen KFZ-Scheine nach Auslieferstopp haben immer noch in V.9 die Typgenehmigung aus 2015 drin stehen. Das heißt es wurde nicht neu homologiert. Ist erst für Auslieferungen ab 01.09. erforderlich.


Die Motoren verbrauchen doch nicht mehr oder weniger als vorher.

Es wird nur anders gemessen.

Erst wenn unter V.9 im Fzg.-Schein statt 2015 eine 2017/2018 steht, wurde nach neuem Verfahren gemessen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wurden alle bis jetzt zugelassen Fahrzeuge nach NEFZ homologiert. An diesem Zyklus wurde nix geändert (Regelung 715/2007). Einfach mal im Fahrzeugschein V.9 schauen, alle geposteten neuen KFZ-Scheine nach Auslieferstopp haben immer noch in V.9 die Typgenehmigung aus 2015 drin stehen. Das heißt es wurde nicht neu homologiert. Ist erst für Auslieferungen ab 01.09. erforderlich.




Erst wenn unter V.9 im Fzg.-Schein statt 2015 eine 2017/2018 steht, wurde nach neuem Verfahren gemessen.
Die haben gar keine Zeit noch nach dem alten Verfahren zu testen , da gibt es Umrechnungsformeln für NEFZ und 2015 steht auch bei Wlpt mit 6c , nur die Werte ändern sich wieder da nicht umgerechnet wird
 
Habe mich jetzt mal in dieses Thema eingelesen, leider konnte ich hier nicht wirklich eine Antwort auf das eigentliche Thema finden.:help: Hatte eher mal einen wirklichen Vergleich aller Varianten erwartet. Ich habe zum Beispiel einen 62 kW mit bluemotionpaket bestellt, und zwar, weil dieser eben sehr geringe Kosten verursacht und er etwa 25.000 km/anno gefahren werden soll. Wichtig war mir dabei, das täglich befahren eines Straßenabschnittes in Kiel, dem die Aussperrung alter Diesel droht. Also habe ich mich sehrwohl bei meiner Entscheidung eben von den zugesagten Daten beeinflussen lassen.
Hat hier evtl. Jemand die aktuellen Werte aller Modelle im Vergleich zum T6 kurz vor Auslieferungsstop?:danke:
 
Wenn VW den Kaufvertrag nicht einhält, dann tritt doch einfach zurück.

Und warum sollte man VWN den Gefallen erweisen?

Verträge sind einzuhalten. Ich kann mich auch nicht am Tag der Übergabe hinsetzen und sagen: Ich zahle 2.000,00 EUR weniger als vereinbart. Geht leider nicht anders. Und wenn Dir, lieber Händler, das nicht passt tritt doch einfach zurück.
 
Hallo,
hier ein Link auf ADAC:
Auslieferungsprobleme VW T6 Bulli | ADAC

da steht ein weiterer Link

https://www.adac.de/-/media/pdf/rec...hash=36EE852AE500F99B7EB8116140936D43FDD28CA7

auf ein Schreiben von VWN mit dem Wahlangebot:

Rückabwicklung des Vertrages ohne Kosten oder
Kaufen mit Einverständniserklärung bezüglich der neuen Verbrauchs- und CO2-Werte.

Ich habe nun Info, dass mein Fahrzeug produziert ist und erwarte meinen T6 in ca. 2 Wochen, das oben bezeichnete Schreiben habe ich aber noch nicht erhalten.

Mein Verkäufer meinte jüngst noch, dass sich VWN sicher etwas einfallen lassen wird, um den Käufern wegen dieses Problems entgegen zu kommen.
Daraus wird nun wohl nichts.

Ich könnte mir vorstellen, dass aktuell die meisten Käufer die Dieselprämie in Anspruch nehmen wollen und sich daher auf das o.g. Angebot einlassen.

Ich werde meinen Händler nun trotzdem kontaktieren und auf seine Ankündigung des Entgegenkommens von VWN und einen Preisnachlass ansprechen.

Frage: Wird mit Rücktritt auch der Vertrag über das Umweltprämien-Altzfahrzeug null und nichtig?
 
Zurück
Oben