Fahrzeug wandeln

Startlein

Aktiv-Mitglied
Ort
in der Nähe der Geburtsstätte unserer Busse
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
6/ 2007
Motor
TDI® 96 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Atlantis
Radio / Navi
Aftermarket
FIN
WV2ZZZ7HZ8H165***
Moin moin,
aus gegebenen Anlass frage ich hier mal nach der Gesetzeslage zur Fahrzeugwandlung an.
Was für Kriterien müssen vorliegen und wo kann man das mal schriftlich einsehen?

Unter der Suchfunktion hier im Board habe ich nichts gefunden, bin mir aber sicher das schon einige (vielleicht zukünftig noch mehr...) angesichts dieser Drecksqualität der Werkstätten bzw. Material/Verarbeitung ihr Fahrzeug gewandelt haben.

Ich bin jetzt soweit, die Karre muß weg X(

Skål
Mikko
 
AW: Fahrzeug wandeln

hi, und ich bin mir sicher, dass mehrfach dieses thema zur diskussion stand. schau mal in deinen kaufvertrag im kleingedruckten unter gewährleistung und dann im bgb bei 433 ff. betreffend deines profils sind die ersten 6 monate um, so dass du einen sachmangel, negative abweichung der ist- von der sollbeschaffenheit, welche sich in mittlere art und güte beschränkt, die bei erfüllung des kaufvertrages vorhanden war, im zweifelsfall (was im streit immer der fall sein dürfte) nachweisen mußt. wurde dieser, vorbehalten dein kleingedrucktes mindetens zweifach erfolglos versucht zu beseitigen, kannst du u.a. vom kaufvertrag zurücktreten, den kaufpreis, abzüglich gezogenem nutzungsvorteil (mehr als man meint) und schadensersatz vom verkäufer, nicht vom hersteller verlangen. Dies gilt nur beim neuwagenkauf und nicht bei gebraucht oder vorführwagen u.ä.

auch wenn du gerade erheblich frustriert zu sein scheinst und daher der ton, der bekanntlich die musik macht, der mich etwas zur vorsicht mahnt (TANJABRIEFE), dies ist keine rechtsberatung und sicherliuch auch nicht unbedingt richtig und ersetzt auch keine solche ...., lediglich als denkanstoß zu verstehen und vielleicht anlaß einen rechtsvertreter deiner wahl vor ort zeitnah zu konstaktieren, gerade wegen der gegen dich laufenden fristen.

viel glück! (auf hoher see und ....)
 
AW: Fahrzeug wandeln

:)
Naja, ist ja ansich klar, das man hier nur seine unmassgebliche Meinung kundtut. Rechtsberatung sollte man hier nicht erwarten, höchstens eigene Erfahrungen werden weitergegeben.
Günter Freiherr von Gravenreuth ? Wikipedia
aber bei der Tanja sollte ansich langsam die Luft raus sein.
 
AW: Fahrzeug wandeln

Hallo,

beim dritten erfolglosen Reparaturversuch am gleichen Mangel.
Dieser sollte ein erheblicher Mangel sein - keine Knarzgeräusche oä.
Mangel immer schriftlich anzeigen und vom Meister gegenzeichnen lassen.

Mein (Ex)T5 war 2Jahre und 8 Monate alt und wurde gewandelt. Der Mangel muss aber innerhalb der ersten beiden Jahre erstmalig aufgetreten sein.

Wenn das alles zutrifft, nicht lange rum diskutieren.
Schriftlich einen Rücktritt vom Kaufvertrag formulieren und Auto zum Händler stellen.

Dann geht das eigentlich schwierige und nervenaufreibende Prozedere los, nämlich die Verhandlungen über die Nutzungsentschädigung.
Kein neues Auto beim Händler bestellen, solange das ganze nicht durch ist!
Geduld mitbringen.
Oder alles bei einem Anwalt abliefern und dir in der Zwischenzeit einen alten kleinen PKW kaufen.

Rückritt vom Kaufvertrag (heißt nicht mehr Wandlung) ist die einzige Sparache die VW versteht, weil sie nur so Verluste produzieren!!!

Edit: Näheres gerne per PN.
Kann deinen Ärger gut nachvollziehen - war damals in der gleichen Situation.

Michael
 
AW: Fahrzeug wandeln

... aus gegebenen Anlass frage ich hier mal nach der Gesetzeslage zur Fahrzeugwandlung an. Was für Kriterien müssen vorliegen und wo kann man das mal schriftlich einsehen?
...
Ich bin jetzt soweit, die Karre muß weg X(


Welche Mängel hat dein T5 ?

Einer der Wege zur Wandlung führt über Mängel die auch nach nach juristisch korrekter Fristsetzung vom Händler bzw Werk nicht behoben werden können. Die Zahl der zu duldenden Nachbesserungsversuche ist nicht unbegrenzt ...

Genauere Infos gibts zB bei den Verbraucherzentralen oder auch bei Automobilclubs.
 
AW: Fahrzeug wandeln

Who the fuck is grabenbeutel?

Fangen wir mal damit an, das wir das Kind richtig beim Namen nennen. Es geht um die Frage ob du vom Kauf/Leasingvertrag zurücktreten kannst und wenn ja unter welchen Bedingungen die Rückabwicklung des Rechtsgeschäftes erfolgen kann.

Das kann man aus der Ferne immer nur schwer beurteilen und für Nüsse auch schon nicht wirklich gerne. Nicht aus Bosheit sondern weil man damit seine Brötchen verdient. Den Weg hat dir Jakob gezeigt, den Rest mußt du bei einem Anwalt deines Vertrauens erledigen.
 
AW: Fahrzeug wandeln

Doch, aber
der Adel ist seit dem WK I. abgeschafft und lieber stehend sterben, als kniend weiter zu leben. 8)
Oder anders, ich sehe einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen:D
 
AW: Fahrzeug wandeln

interessante Interpretation der Onkelz, die sich von den spanischen Kommunisten haben inspirieren lassen und auf Dörr, Bernhard, Tank, Günther usw usw gut passen.Grüße jakob08
 
AW: Fahrzeug wandeln

schau mal in deinen kaufvertrag im kleingedruckten unter gewährleistung. Dies gilt nur beim neuwagenkauf und nicht bei gebraucht oder vorführwagen u.ä.

Wenn dem so ist, hat sich alles schon erledigt da meiner ein Gebrauchtwagen ist. Selbstverständlich hatte ich den Vertrag schon vorgekramt, aber nichts über Gewährleistung etc. gelesen.


Welche Mängel hat dein T5 ?

Abgasgeruch im Innenraum, Leistungsverlust, Spureinstellungsprobleme nach Kupplungstausch. Seit 2 Monaten steht mein Wagen jede Woche in der Werkstatt ( übrigens habe ich schon die Werkstatt gewechselt) Die genannten Probleme bekommt man aber nicht in den Griff...

Das kann man aus der Ferne immer nur schwer beurteilen und für Nüsse auch schon nicht wirklich gerne. Nicht aus Bosheit sondern weil man damit seine Brötchen verdient. Den Weg hat dir Jakob gezeigt, den Rest mußt du bei einem Anwalt deines Vertrauens erledigen.

Anscheinend habt ihr mich falsch verstanden, ich wollte keinen Board-Anwalt sondern lediglich rechtliche Informationen aus gemachten Erfahrungen. Denke es ist immer besser, mit ein wenig Hintergrundwissen dem Anwalt seines Vertrauens sein Problemchen zu schildern.

Trotzdem danke an alle für eure Antworten

Mikko
 
AW: Fahrzeug wandeln

Ja ja da waren die Onkelz wieder gesellschaftsfähig:D und wurden sogar im Radio gespielt. Der Hintergrund ist übrigens richtig.

Gut du willst also keinen Boardanwalt. Was willst du denn. Dein Anwalt kann das im Regelfall schon übersetzen was du willst. Oder reden wir aneinander vorbei.
 
AW: Fahrzeug wandeln

hi, bitte nicht faslch verstehen. Die Skepsis auf Deine Anfrage ergibt sich aus der Tatsache der wenigen Angaben zum Sachverhalt, gepaart mit dem Umstand, dass einfach das Wörtchen Wandlung in die Suchfunktion getippt all Deine Fragen bereits beantwortet wären.

Nun noch mal zu Deinem Problem. Auch beim Gebrauchtwagenkauf hast Du Gewährleistungsrechte sofern Du nicht von Privat sondern vom Unternehmer gekauft hast. Die Frist beträgt dann 1 statt 2 Jahre. Der Lauf der Frist kann bei Vorliegen bestimmter Umstände, insbesondere der Zeitraum der bereits erfolgten Mängelbeseitigung gehmmt sein und ist dazu zu addieren.

Geh zu einem RA vor Ort und lass Dich erstmal beraten; kost auch nicht so viel. Hast Du eine Rechtsschutz, weißt Du ja was Du heute noch zu tun hast. Hast Du aber keine, dann laß Dich auch mal diesbezüglich beraten oder bemühe hier die Suchfunktion, da hier einige wissende Vertreter dieser Zunft schon bemerkenswertes ausgeführt haben. Gruß jakob08
 
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