Fahrtenschreiber

Jakob08

Top-Mitglied
Mein Auto
T5 Shuttle
Erstzulassung
2005
Motor
TDI® 77 KW
DPF
nein
Motortuning
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Extras
VAG-COM
Hallo, ein Bekannter von mir ist beruflich mit einem Trapo und Anhänger (Gesamt 5t) unterwegs und wurde jüngst angehalten. Wegen der Lenkzeiten nach einem Fahrtenschreiber befragt, nur Achselzucken und jetzt Bußgeldbescheid über 200 €. Also habe ich versucht mich schlau zu machen und tatsächlich gefunden, dass ab April/Mai 2007 Neuzulassung bei einem gewerblichen Gebrauch und Gesamtlast 5 t ein sog. digitaler Fahrtenschreiber und eine Fahrtenschreiberkarte einzubauen und mitzuführen sind. Da aber einige den T5 nicht allein privat sondern auch beruflich nutzen und viele auch eine AHK ihr eigen nennen und diesen auch nutzen meine Frage: hat jemand schon Erfahrung mit diesem Problem gesammelt? Gibt es eine Übergangsregelung? Darf man auch an Sonn- und Feiertagen fahren, wenn der T5 doch eine Pkw-Zulassung hat?

Danke, jakob08
 
AW: Fahrtenschreiber

Hallo Leute,
ich habe mir vor einigen Wochen ein T5 Transporter geholt mit einem eingebauten Farhrtenschreiber, den ich gester bei ebay verkauft habe, das Problem dabei ist: wenn ich die Steckervervindung zum Fahrtenschreiber rausziehe, wird die km anzeiger auf Tacho gelöscht, wenn ich wieder anstecke wird die km wieder angezeigt.
kann mir jemand sagen was ich machen soll ?????

Danke
 
AW: Fahrtenschreiber

Wenn er Gewerblich unterwegs war ist er mit 200 eus noch gut weggekommen denn ab 3,5T muß man eine Güterkraftverkehrsgenehmigung haben. Schau mal auf den seiten der BAG nach! Ohne Genehmigung sind auch schnell mal 5000 Euro fällig!
 
AW: Fahrtenschreiber

hallo langstreckenfahrer, dass Bußgeldverfahren wurde gemäß § 47 OWiG eingestellt. Lediglich die Kosten der Verteidigung mußte er selbst aufbringen und hier gabs ne Rechtsschutz. Gründe der Einstellung waren die Rechtsunsicherheit bzw. die unklare Gesetzeslage aufgrund fehlender Überleitungsvorschriften. Gruß jakob08
 
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