Fahrtenschreiber-Info

Blacktron

Top-Mitglied
Ort
am Schweriner See
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
27.11.2007
Motor
TDI® 128 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
Turbo-Hamster im 5-Speichen-Laufrad
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Highline
Radio / Navi
Aftermarket
Extras
´n paar schon...
FIN
WV2ZZZ7HZ8H076xxx
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HZ
Hallo!
Stehe kurz vor der Bestell-Unterschrift...bibber..habe mir vorgestern noch schnell ein Angebot vom örtlichen DC-Händler für´n Vito machen lassen..der hat mich auf das Thema Fahrtenschreiber sensibilisiert: Habe 3t zul GG + Anhänger bin ich dann sehr schnell über 3,5t & dann auf Schlag fahrtenschreiberpflichtig!? Fahre im Jahr ca. 3-4mal mit´som "Klaufix" (650kg zGG) und mein T4 hat ja nur 2,8t...also unter 3,5t
ABER bei meinem Neuen geht diese Rechnung nicht mehr...
Wie handhabt Ihr dieses Thema??? Welche Erfahrungen oder gar Strafen habt Ihr schon gesammelt/bezahlt?
Ja genau Ihr, die in anderen Threads mit Ihren Gespannfotos protzt! ;)

Gruß von der Ostsee & danke für Euren schnellen Info´s!
Blacktron
 
wofür benötigst Du denn das Gespann?

Bist Du Privat oder Gerwerbetreibender?
 
Thema gabs schon mal. Nur wichtig beim gewerblichen Einsatz über 50 km Umkreis. Wenn das Gespanngewicht tatsächlich über 3500kg liegt, nur dann gilt es. Dann kann man vorne ja auch weniger reinpacken. Wenn Fliesen hinten drauf sind und ich bin selbstständiger Fliesenleger, das Fzg. ist auf die Firma zugelassen und das Gespann ist über 3500kg schwer und ich bin 80 km vom Wohnort entfernt-habe ich bei einer BGA-Kontrolle auf der Autobahn Pech gehabt. Die Bundesstraße wird deutlich weniger kontrolliert. Ist das Fzg. privat zugelassen und ich habe
die Fliesen hintendrauf-kein Problem. Und wenn der Unternehmer mit seinem gewerblich zugelassenen T5 das Reitpferd der Tochter transportiert-dann braucht er keinen Fahrtenschreiber-weil Privatfahrt.
Von deiner Schilderung her, würde ich keinen Fahrtenschreiber einbauen, sondern vorne nicht voll auslasten. 3500-650kg=2850 darfder Zugwagen dann noch wiegen.
 
das hilft evtl...
das Auto ist namentlich auf mich zugelassen und ich bin selbstständig...
Wollte evtl mal ne Hubbühne innerorts fahren etc. Bis jetzt hatte ich den Anhänger um irgendwas sperriges zu fahren oder mal Strohballen (privat)...
Gewerblich brauche ich die AHK kaum...
Was zahlt man bei sowas Strafe & bekommt man dann die Auflage aufzurüsten?
 
€ 800,-- verlangte die informierte Gewerbeaufsicht + € 1.000,-- die Nachrüstung vom EG-Kontrollgerät (+ 400,-- gegenüber werksseitig).
Also vorherklären, oder innerhalb von 50 km bleiben.
 
Danke berndt...schluck...wie häßlich sieht so´n Teil denn aus? Hat jemand ein Foto parat? Wenn ich erstmal die Fahrtenschreibervorbereitung für 29€ mitbestelle, müßte es dann nur noch später die 696€ bei VWN kosten, oder?
Dann habe ich somit meine Entscheidung nur aufgeschoben und kann nach Bedarf "günstig" nachrüsten!? Beim Vito belegt so´n Teil ein DIN-Radio-Schacht und das drüberliegende Ablagefach brauch´ich für den Stapel Scheiben, die ich mitführen muss!? Radio oder gar Navi habe ich ja gespart ;)
Danke erstmal, aber für´n Bild wäre ich sehr dankbar!!!

lg & cu
Blacktron
 
Also ich bin schon seit Jahren mit Anhänger unterwegs, sei es Privat oder Gewerblich und mich hat noch nie jemand angehalten und nach einen Fahrtenschreiber gefragt. Meine Fahrzeuge haben auch immer die Firmenwerbung drauf, so das es ja offensichtlich ein Gerbefahrzeug ist. Und wenn dann muß einen auch erstmal bewiesen werden das es eine Gewerbliche Fahrt ist. Ich kann ja auch mit meinem Fahrzeug für mich Privat Fliesen transportieren.

Gruß Wolle
 
Original von berndt
€ 800,-- verlangte die informierte Gewerbeaufsicht + € 1.000,-- die Nachrüstung vom EG-Kontrollgerät (+ 400,-- gegenüber werksseitig).
Also vorherklären, oder innerhalb von 50 km bleiben.

Gemach,gemach berndt mit Deiner Aussage.

Verunsicher doch bitte nicht Blacktron mit Deiner Info!!

Das Fahrzeug ist zwar auf seinem Namen ( Selbstständig) zugelassen , aber wenn er im Ort rumfährt(das schrieb er ja) braucht er das Teil nicht!
 
Original von Wolle
Also ich bin schon seit Jahren mit Anhänger unterwegs, sei es Privat oder Gewerblich und mich hat noch nie jemand angehalten und nach einen Fahrtenschreiber gefragt. Meine Fahrzeuge haben auch immer die Firmenwerbung drauf, so das es ja offensichtlich ein Gerbefahrzeug ist. Und wenn dann muß einen auch erstmal bewiesen werden das es eine Gewerbliche Fahrt ist. Ich kann ja auch mit meinem Fahrzeug für mich Privat Fliesen transportieren.

Gruß Wolle

Da hattest Du "Glück" Wolle !

Die BAG zieht neuerdings verstärkt Busse im Format Sprinter oder Ducato mit Hänger raus!!! (merkwürdig, T5 nicht )

Es scheint, das der T5 als PKW bei denen eingestuft wird :rolleyes:
 
Anruf BAG

Mein Anruf bei der BAG brachte folgendes: Privatfahrt ohne Auflagen (egal ob über 2,8t oder 3,5t zulGG) Gewerbefahrt über 2,8t Fahrtenbuch führen!!! Über 3,5t Gewerbefahrt innerh. 50km Fahrtenbuch, über 3,5t außerh 50km Fahrtenschreiber! Die Strafen reichen weit über 3 Kerzen und 2 Ave-Maria´s hinaus!!!
Gruß Blacktron
Werde wohl ´n 2,8t mit Fahrtenschreibervorbereitung ordren...Auflasten und Fahrtenschreiber nachrüsten kann ich dann ja immer noch..!?
 
RE: Anruf BAG

Das Fahrtenbuch über 2,8 t dient bei der gewerblichen Zulassung der Kontrolle der Lenkzeiten, egal ob PKW oder LKW. Es geht also nicht, 6 Std. nach Hamburg zufahren, dann 8 Std. werkeln und wieder 6 Std. nach Hause zufahren.Die Lenkzeit muß nach 4,5 Std. unterbrochen werden mit einer 30 Minuten Pause und darf max. 9 ? Std. am Tag betragen.
 
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