Moin,
Wer ist denn für die Einhaltung und Kontrolle verantwortlich, das kba und wenn das die Sache abnimmt ist es rechtlich in Ordnung. Wenn die überfordert sind das zu verstehen und sich von den Hersteller erzählen lassen das muss so ohne es selbst zu prüfen ist das deren Problem.
Mal ein anderes Beispiel, du baust dir ein Haus und das muss selbstverständlich genehmigt werden und nachdem du das so gebaut hast kommt jemand und sagt so geht das nicht das muss jetzt anderes. Das kann nicht sein.
Aber vor allem ist das nicht mein Problem als Käufer.
Also lehne ich mich entspannt zurück und schaue mir an was da wieder für ein Theater für nichts draus gemacht wird.
Hi,
mal generell:
Natürlich sind Gerichte selbst mit der Problematik überfordert und auf "Sachverständige" angewiesen.
Die Auswahl von diesen ist zum Teil aber fragwürdig, da das Gericht, aufgrund mangelnder eigener Sachkenntnis, natürlich auch nicht wirklich erkennen kann, was ein Sachverständiger drauf hat.
Es wird also der genommen, mit dem man gute Erfahrugnen gemacht hat, sprich, bei dem es wenig Reklamationen gab und der - leider - oft auch den höchsten Titel (Dr. o.Ä.) hat.
Ich spreche hier übrigens aus eigener Erfahrung.
Das Beispiel vom Haus hört sich gut an, wenn man aber das aktuelle Geschehen aufmerksam verfolgt, weiss man, dass es eben doch genug Fälle gibt, wo der Sachverstand des Architekten in Zweifel gezogen werden muss.
Leider wird es dadurch eben doch zum Problem des Käufers, weil er den Ärger hat, langwierige kostenintesive Prozesse und am Ende kommt nur ein Vergleich heraus....
Ich persönlich sehe tatsächlich auch den Gesetzgeber als ursächliches Problem.
Was spricht denn dagegen, zusätzlich zu den Grenzwerten auch noch eine etwas genauere Prüfvorschrift mit aufzunehmen, so dass klar ist, wie das zu laufen hat?
Gesetze sind häufig Kompromisse, bei denen von den Fachbereichen der Ministerien mitgegebene Details aufgeweicht werden.
Oftmals muss es dann die Rechtsprechung richten, hatte das mal im Vereinsrecht. Da wurde dann gesagt, dass der Gesetzgeber das mit der Formulierung so gemeint habe und ich als betroffener Bürger habe nur gestaunt, woher der Richter das nach 25 Jahren wissen wollte.
Ich habe auch gerade ein Beispiel durchgemacht, welches sich mit "Alt-Deko-Waffen" beschäftigt. Einfach dilettantisch, was der Gesetzgeber da im WaffG herausgebracht hat.