Euro 3 aber Zulassung nur als Euro 2!

Markus

Jung-Mitglied
Vielleicht kann mir einer von euch sagen, warum ich bei VW einen T5 mit Euro 3 Norm gekauft habe, aber dafür beim Finanzamt jetzt mit Euro 2 Norm berechnet werde. Bei meinem Händler konnte ich auf Anfrage nur erfahren, das ist halt so bei allen T5 Diesel Versionen.
Wieviel bezahlt ihr denn so???? Gruß Markus.
 
Wir sind mit T5 Diesel als Euro3 wie in den Papieren bei 172€.
Ich würde da nochmals beim Amt nachfragen ob denen nicht ein klitze kleiner Fehler unterlaufen ist.
Was zahlt´s n du ???
Gruß Arno
 
Original von Markus
Vielleicht kann mir einer von euch sagen, warum ich bei VW einen T5 mit Euro 3 Norm gekauft habe, aber dafür beim Finanzamt jetzt mit Euro 2 Norm berechnet werde.

Hallo Markus,
ist Dein MV ein osteuropäischer Reimport!??
Dann könnte es schon möglich sein, dass er nur Euro 2 ist!!! :(

LG
 
Meinen Transporter habe ich als Reimport (aus Belgien) bei einem großen VW Händler in Aachen gekauft. Auf der Rechnung steht 1,9 l TDI Euro 3 und ich bezahle 304,00 Euro Steuer als PKW. Wieso Euro 2 ??????
 
Ist ganz einfach. Die Einstufung EU3 bezieht sich auf leichte Nutzfahrzeuge Klasse 3 (HC+NOx 0,86 g/km, Partikel 0,1 g/km), als Pkw zugelassen erreicht der T5 nur EU2 Pkw (HC+NOx 0,9 g/km, Partikel 0,1 g/km). Ich frage mich allerdings, wieso Du ihn als Pkw zulässt.
 
Dein Fzg. ist nach alter Norm, gewichtsbesteuert. Bei Neuzulassung (Ermessenssache) teilweise nicht mehr zulässig, dann Versteuerung nach Hubraum + Agbasklasse. Wird deinen Multivan aber wahrscheinlich auch treffen, es sei denn, das Fzg. behält Besitzstand. So Mai/Juni 2005 müßte es dann klar sein.
 
Ich denke das mit der Nutzfahrzeugzulassung geht seit diesem Jahr nicht mehr? Hilfe, da blickt doch keiner mehr durch!!!!
 
Die Finanzämter können Ermessensweise reagieren und wir sprechen im Fachchinesisch: PKW-Zulassung mit Nfz.-Versteuerung über 2800 kg.
Eine NFZ-Zulassung ist für einen PKW nicht darstellbar und sicherlich willst Du keine Trennwand, max. nur 3 Sitzig usw.Kläre also ab, ob dein Finanzamt noch eine Versteuerung mit Gewicht macht bei PKW-Zulassung. In AB geht das z.B. nicht mehr, bei uns in WÜ läufts noch.
Dann wird das Fzg. nach dem Zul. Ges.Gewicht versteuert. Und sollte dein Fzg. nur 2800 kg Gewicht haben, die notwendigen 5 oder 10 kg mehr gibt jeder Prüfer.
Aber Regelung steht am Kippen, spätestens Juni ist dies dann für PKW nicht mehr möglich. Dann erfolgt die Versteuerung nach Hubraum + Abgasnorm.
Also wirklich überlegen, ob sich dafür der Aufwand lohnt-auch nicht klar ist. ob die alten Fzg. Besitzstand behalten, dann wäre es gut, es sofort zu machen. Ich kann Dir nichts raten, nur die Varianten aufzeigen! :)
 
Sehr gut beschrieben!!!
 
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