Hi,
da nach einem Monat offensichtlich noch nichts geschehen ist, vermute ich, dass die Reklamation nicht so abgefasst war, dass der Händlich eine Reaktion für nötig hält.
Mängeldokumentation nehmen, 2 Wochen Frist setzen. Fahrzeug nicht nutzen!
Ich würde verlangen, dass er das Fahrzeug unverzüglich abholt und mängelfrei liefert. Für den Zeitraum hat er ein gleichwertiges Fahrzeug als Ersatz zu stellen.
Auf die Mögliichkeit zur Wandlung würde ich nicht sofort setzten, da Du dann erst mal ohne Bus da stehst.
Wenn ich mich an "allgemeines Vertragsrecht" richtig erinnere: (Achtung, keine Rechtsberatung, bin "nur" BWLer)
Im vorliegenden Fall steht Dir gemäß §
439 Abs. 1 BGB im Rahmen der Nacherfüllung grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen der Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu. Für die Beseitigung der Mängel sind dem Händler nach gängiger Rechtsprechung 2 Chancen einzuräumen.
Die Neulieferung einer mangelfreien Sache gemäß §
275 Abs. 1 BGB sollte dem Händler möglich sein, da es sich um ein aktuelles Fahrzeug handelt.
Das bedeutet, dass der Händler im Zweifelsfall für Dich ein identisches Fahrzeug auf dem Markt ein Fahrzeug kaufen muss, die Mehrkosten sind sein Problem.
Zusätzlich steht Dir Schadensersatz in Form eine Nutzungsausfallentschädigung und, je nachdem, sogar für entgangene Urlaubsfreuden zu, da ja wohl nicht verlangt wreden kann, mit einem offenen Armaturenbrett in Urlaub zu fahren.
Ab dem Punkt "Neulieferung" würde ich aber einen Rechtsanwalt beauftragen.