Rock-it
Jung-Mitglied
- Ort
- Selbstständig
- Mein Auto
- T5 Caravelle
- Erstzulassung
- 11.06
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- never touch a running system...
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Extras
- langer Radstand, Flügeltüren etc.
Hallo Busfahrer,
ein befreundeter Anwalt hat mich auf eine anstehende Änderung im Steuergesetz für 2009 aufmerksam gemacht.
Die Bundesregierung will die Vorsteuerabzugsbeschränkung teils privat genutzter Firmenfahrzeuge wieder aufleben lassen.
Das wird wohl auch den einen oder anderen unter uns betreffen.
Bald ist der Punkt erreicht an dem ich notgedrungen wieder mit dem Linien-bus fahren werde...
Lest selbst:
"Die unten beschriebene Regelung hat sich in das Jahressteuergesetz 2009 geschlichen und hat miese Auswirkungen auf die umsatzsteuerliche Behandlung von teilweise privat genutzten Kfzs. Die Änderung wirkt sich dann aus, wenn die geschäftliche Nutzung zwischen 51 - 99 % liegt. Zu 100 % betrieblich genutzte Fahrzeuge können wie zuvor behandelt werden.
Angeblich zur Vereinfachung gedacht, schneidet die nicht systemkonforme Regelung in erheblichem Maße den Vorsteuerabzug für die teilweise privat genutzten Fahrzeug ab. Wer das sicher umgehen will, muss noch in diesem Jahr ein Fahrzeug kaufen."
Gruß,
Rock-it
ein befreundeter Anwalt hat mich auf eine anstehende Änderung im Steuergesetz für 2009 aufmerksam gemacht.
Die Bundesregierung will die Vorsteuerabzugsbeschränkung teils privat genutzter Firmenfahrzeuge wieder aufleben lassen.
Das wird wohl auch den einen oder anderen unter uns betreffen.
Bald ist der Punkt erreicht an dem ich notgedrungen wieder mit dem Linien-bus fahren werde...
Lest selbst:
"Die unten beschriebene Regelung hat sich in das Jahressteuergesetz 2009 geschlichen und hat miese Auswirkungen auf die umsatzsteuerliche Behandlung von teilweise privat genutzten Kfzs. Die Änderung wirkt sich dann aus, wenn die geschäftliche Nutzung zwischen 51 - 99 % liegt. Zu 100 % betrieblich genutzte Fahrzeuge können wie zuvor behandelt werden.
Angeblich zur Vereinfachung gedacht, schneidet die nicht systemkonforme Regelung in erheblichem Maße den Vorsteuerabzug für die teilweise privat genutzten Fahrzeug ab. Wer das sicher umgehen will, muss noch in diesem Jahr ein Fahrzeug kaufen."
Gruß,
Rock-it