Ersatzmobilität / Entschädigung - Auslieferungsstopp

So neues von :) Ersatzmobilität ist genehmigt soll einen T6 transporter bekommen mit 9 sitzen aber eine Selbstbeteiligung von 1500€, die haben doch ein schuss.Hab das als inakzeptabel erwähnt er meldet sich nochmal klärt das ab.Hab langsam die schn... voll .

Habe ich bei meinem Skoda Rapid auch. Sowohl VK als auch TK :eek::o?(
Klar haben die den Schuss nicht gehört...ich muss meine Kinder jetzt vor jedem einsteigen eindringlich ermahnen vorsichtig zu sein...:mad:
Ist aber leider keine Sache des Autohauses sondern ein Standartvertrag von VW Rent-a-Car.
Da ich ihn brauche, muss ich halt in den sauren Apfel beißen.

Aber nen T6...sei doch froh :) Mein :) wollte mir bei dem Budget nix größeres geben...
 
Kann jemand den Verrechnungssatz präzisieren? Scheint - trotz notwendiger Beantragung bei VWN - nicht einheitlich zu sein. Man liest von 24-30€, bei mir absehbar 27€. Auch dazu, was das dann für ein Auto wird gibts lauter unterschiedliche Infos. Mein :) stellte UP oder Polo in Aussicht. Auch bei mir: wo sollen da zwei grosse Kinder und ein fast grosser Hund hin/ warum meint er, bestelle ich einen Bus.... Bei den Ersatzmobilitätsautos habe ich den Eindruck, dass es danach geht, was gerade auf dem Hof rumsteht und nicht kurzfristig weggeht. Unwilligkeit setzt scheinbar ein wegen der nicht feststehenden Mietdauer...
 
Kann jemand den Verrechnungssatz präzisieren? Scheint - trotz notwendiger Beantragung bei VWN - nicht einheitlich zu sein.

Oder aber der Händler sagt dazu nicht die Wahrheit ...

Bei den Ersatzmobilitätsautos habe ich den Eindruck, dass es danach geht, was gerade auf dem Hof rumsteht und nicht kurzfristig weggeht.

Wie oben schon gesagt, für die ersten 8 Wochen Verzögerung ist eigentlich jedes FZG ein gutes Angebot.

Danach sieht es natürlich etwas anders aus. Man muss aber berücksichtigen, dass ein eigenes Fahrzeug auch Kosten verursacht (Versicherung, Wartung, Wertverlust ...), die, wenn es hart auf hart kommt (gerichtliche Durchsetzung), natürlich abgezogen würden.

So gesehen sollte man nehmen, was man bekommt. Ich kann allerdings auch gut nachvollziehen, dass ein Up oder Polo kein angemessener Ersatz ist.

Gruß, Marcus
 
Hi,
das mit dem selbst zum Verwerter bringen ist ja interessant - steht das jedem zu? Laut AB steht da nur was "Umweltprämie nach den Richtlinien von VW"... d.h. hier wäre noch etwas Potential :-)

Wo kann man denn die Verwerter im Internet ausfindig machen? @CBR954RR Seit ihr wegen dem Angeboten für den 4er Golf dort vorbeigefahren, oder ging das telefonisch?

Gruß
Achim
Habe meinen T4 mit Motorschaden ausgeschlachten lassen, die Teile verkauft und dann verschrotten lassen.
 
Kann jemand den Verrechnungssatz präzisieren? Scheint - trotz notwendiger Beantragung bei VWN - nicht einheitlich zu sein. Man liest von 24-30€, bei mir absehbar 27€. Auch dazu, was das dann für ein Auto wird gibts lauter unterschiedliche Infos. Mein :) stellte UP oder Polo in Aussicht. Auch bei mir: wo sollen da zwei grosse Kinder und ein fast grosser Hund hin/ warum meint er, bestelle ich einen Bus.... Bei den Ersatzmobilitätsautos habe ich den Eindruck, dass es danach geht, was gerade auf dem Hof rumsteht und nicht kurzfristig weggeht. Unwilligkeit setzt scheinbar ein wegen der nicht feststehenden Mietdauer...

Mir wurde ein Touran und ein Sharan angeboten. Habe mich für den Touran entschieden, da ich ihn sofort mitnehmen konnte. Ohne schriftliche Bestätigung von VWN, da diese nach 14Tagen nach Anfrage vom :D noch nicht da war. 110 kw TDI DSG 7 Sitzer mit sehr guter Ausstattund. Denke das liegt am Händler wann und was man bekommt.
 
So eben ein T6 9 Sitzer Transporter bekommen und SB von 1500€ auf 300€ gesetzt geht doch. Und laut :) bekommen sie 30€ am Tag. Zur Lieferung immer noch Ungewiss
 
Ui...erzähl mir mehr...meine waren diesbezüglich bockig...
Ich habe die SB auch von 800€ auf 150€ runter setzen lassen. Kostenpunkt war 124€. Mein :) meinte erst ich solle das selber zahlen. Hab ihn dann gleich gesagt das ich auch zurück treten kann. In den 8 Wochen schafft VW es eh nicht den Bulli zu Liefern. Da hat er gesagt das Autohaus zahlt.
 
Hi,
das mit dem selbst zum Verwerter bringen ist ja interessant - steht das jedem zu? Laut AB steht da nur was "Umweltprämie nach den Richtlinien von VW"... d.h. hier wäre noch etwas Potential :-)

Wo kann man denn die Verwerter im Internet ausfindig machen? @CBR954RR Seit ihr wegen dem Angeboten für den 4er Golf dort vorbeigefahren, oder ging das telefonisch?

Gruß
Achim

Hallo, ist offtopic, steht alles im Umweltprämie Altfahrzeug - Thread, einfach kurz suchen. Da steht auch meine Erfahrung. Nur ganz kurz, bei mir wars nur rumtelefonieren. Je 2x 500 Eur max. Angebot. Überlege aber noch es selbst auszuschlachten und dann nur den Schrottwert abzugeben. Da wird noch mehr rausspringen. Der Original-Gebrauchtteilemarkt ist unglaublich. Allein alte Bremssättel, je 30 Euro bei Stahlgruber usw., die werden wiederaufbereitet und neu verkauft. Mein Schrotti will nur das Chassis gegen Verwertungsausweis. Motor muss nicht. Alle zeritfizierten Schrottis gibts bei Willkommen - , der :) erkennt i.d.R. aber noch mehr an.
 
Hab gesagt das ich das auf keinen Fall so Unterschreibe und er das so behalten kann. Das ich noch das Risiko aufnehme soll da sie mein Auto nicht liefern können piepsssss

Und schon hat geklappt .woll gemerkt das ich die Nase voll hab und kurz vorm zurück treten bin
 
Hi,

ich habe am 10.10.2017 bestellt.
(T6 TrendLine 110KW Schalter, UVP ~52.000€, reale Kosten inkl. Umweltprämie ca. 37.000€)
Unverbindliche Lieferbestätigung habe ich für den 05.01.2018.

Vor ein paar Tagen habe ich mich bei meinem Händler beschwert und die Fristen für "nicht beim Händler vorhandene Neufahrzeuge - 6+2 Wochen" erwähnt.
Es ging mir um die Ersatzmobilität (TÜV beim alten Multivan abgelaufen)
Ich habe geschrieben, dass ich nur einen T6, T5, T4 oder V-Klasse als Überbrückung akzeptiere oder der Großhändler den TÜV bei meinem T4 auf seine Kosten nun erneuern solle.
(ich wollte nur ein bisschen Welle machen um überhaupt mal eine Antwort zu bekommen wie es weitergeht)

Der Händler gibt uns nun einen Golf Sportsvan Forführer auf seine eigene Kappe bis unser T6 da ist.
Laut seiner Aussage wird unser MV mit zwei weiteren T6 Mitte Februar zu ihm geliefert.

Die Kostendifferenz von 27€ zum realen Kostensatz für den Golf übernimmt wie gesagt der Händler da es von VW nur 27€ pro Tag gibt
und die Aussage seitens VWN ist:

"Die Händler sind selbst Schuld wenn sie soviel Rabatt geben dass die Kosten für einen Mietwagen nicht mehr gedeckt sind.
Wozu gibt es die UVP?"

Mein Händler versucht nun, die Kosten bei VWN geltend zu machen, hat uns aber erst mal geholfen. :danke:


Gruß!
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Freundlicher hat auch trotz intensiver Befragung keine Idee, wie es zu den unterschiedlichen Auslieferungsterminen kommt, die ich so aus der Diskussion versucht habe heraus zu lesen.
Ein Sytem habe ich bisher nicht erkennen können. Oder bin ich einfach nur zu blöd?????
Nach eines kostenneutralen DSG habe ich dann mal nach einem kostenlosen Jahr Garantieverlängerungen nach den 2 Jahren Gewährleistung gefragt.
Wer hat denn das in seinem „ driet „ zum Besten gegeben, der möge bitte noch mal in die Debatte einsteigen und erklären, wie man dem das denn abringen kann. Bei mir mit Kilometerleasing und gekauftem Wartung- und Verschleißpaket würde das knapp 450.- Schleifen in den einen Jahr ausmachen.
Wenn das klappt, bin ich auch gern bereit meinen Gewinn mit dem Hinweisgeber zu teilen. Würde dir dann die Hälfte zufaxen, zum Selbstausdruck.
 
Das ist das, was der Händler intern bekommt. Das bedeutet noch lange nicht, dass Du das Geld bekommst, wenn Du keinen Leihwagen nimmst.

Gruß, Marcus
Ich bin anfänglich davon ausgegangen, dass ich keine Ersatzmobilität benötige, weil ich mein Altfahrzeug zunächst beim Händler zur Verschrottung geben wollte. Mir wurde dennoch unter der Hand vom Händler angeboten "die 30€ vom Werk" einzustecken, ohne tatsächlich ein Leihfahrzeug zu nutzen. Wollte ich nicht, ich halte das - vorsichtig ausgedrückt - für rechtlich problematisch. Nachdem ich nun mein Altfahrzeug zum Verwerter gebe (weil ich 1K € dafür bekomme), erhalte ich jetzt eine "reale" Ersatzmobilität.
 
@mooncallisto: kannst Du mir mal einen Tip geben was du bei Bares anstelle von VW Ersatzmobilität problematisch siehst? Stehe in ähnlicher Diskussion mit meinem Händler und hätte mich jetzt eher für bares (bisher ohne schlechtem Gewissen) Entschieden...
Danke Dir
 
@mooncallisto: kannst Du mir mal einen Tip geben was du bei Bares anstelle von VW Ersatzmobilität problematisch siehst? Stehe in ähnlicher Diskussion mit meinem Händler und hätte mich jetzt eher für bares (bisher ohne schlechtem Gewissen) Entschieden...
Danke Dir

@Snowfi - ich sehe das so: Der Händler bekommt von VW irgendetwas um die 30 Euro, unter der Voraussetzung (meine Vermutung!), dass er seinem Kunden ein Leihfahrzeug stellt, weil dieser wegen des Auslieferstopps Ersatzmobilität benötigt. Wenn der Händler nun gegenüber VW vortäuscht, dass diese Situation vorliegt, um sich selbst oder dem Kunden einen Vermögensvorteil zu verschaffen, dann riecht das für mich nach § 263 StGB - Einzelnorm . Wenn ich dies als Kunde weiss und unterstütze, dann könnte § 27 StGB - Einzelnorm einschlägig sein.
 
Ich sehe das anders. Man sollte es offen besprechen. Als pauschaliertes Entgelt für die entgangene Nutzungsmöglichkeit sollte das durchaus gerechtfertigt sein. Wichtig erscheint mir in der Tat nur, dass nicht über Tatsachen - hier also die tatsächliche Inanspruchnahme eines Ersatzfahrzeuges - getäuscht wird. Vor dem Hintergrund, dass wir einen Ersatzanspruch für den Nutzungsausfall eines T6 begehren, halte ich 30€ netto (=35,70€ brutto) je Tag für das untere Ende der Möglichkeiten. Das Angebot von Sixt lag bei rund 60€/Tag bei Langzeitmiete. Und spätestens nach Eintritt des Verzuges besteht insofern auch ein Anspruch.
Ist nur so meine Meinung und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Grüße
Kleks
 
Entgelt für die entgangene Nutzungsmöglichkeit sollte das durchaus gerechtfertigt sein. ...... Vor dem Hintergrund, dass wir einen Ersatzanspruch für den Nutzungsausfall eines T6 begehren, halte ich 30€ netto (=35,70€ brutto) je Tag für das untere Ende der Möglichkeiten. .... Und spätestens nach Eintritt des Verzuges besteht insofern auch ein Anspruch.

Der von Dir genannte Verzug tritt - soweit Dir ein unverbindlicher Liefertermin in der AB genannt wurde - frühestens 6 Wochen nach Überschreitung dieses Liefertermins ein. Dies auch nur dann, wenn Du den Händler schriftlich unter Nennung einer angemessenen Frist (2 Wochen) zur Lieferung aufforderst.

Die Beteiligung von Volkswagen an den Kosten einer Ersatzmobilität ist m. E. eine an den Händler gerichtete freiwillige Leistung. So wie ich es verstehe, geht es bei der Beteiligung darum, dem Händler ein Werkzeug an die Hand zu geben, Kunden in den Fällen entgegenkommen zu können, in welchen durch den Auslieferstopp und gleichzeitigen Ausfall des zu verschrottenden Altfahrzeugs (TÜV abgelaufen, Defekt, Termin beim Verwerter vereinbart etc.) eine Vakanz entsteht. Sie wird freiwillig vor Eintritt eines Verzugs an den Händler gezahlt, wenn dieser gegenüber dem Werk mitteilt, dass er dem Kunden ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt und ist m. E. keine Pauschale für einen entgangenen Nutzungsausfall. Mein Händler wollte sein Angebot an mich daher auch nicht an die große Glocke hängen und "unter der Hand" geregelt wissen.
 
Hallo, ich habe am 25.09.17 einen MV Trendline mit 84 kW bestellt, unverb. Liefertermin laut AB vom 27.09.2017 ist Februar/2018. Nun zu meiner Frage, da diese Version nicht mehr zu haben ist und das Fahrzeug auch noch nicht eingeplant war, wollte ich wissen ob die Konfiguration auf den Motor mit 75 kW änderbar ist und die bestehende AB gleich bleibt? Es geht mir um die Ersatzmobilität, die ja bei einer neuen AB wegfällt durch neuen Liefertermin.

gruß MBF
 
Hallo, ich habe am 25.09.17 einen MV Trendline mit 84 kW bestellt, unverb. Liefertermin laut AB vom 27.09.2017 ist Februar/2018. Nun zu meiner Frage, da diese Version nicht mehr zu haben ist und das Fahrzeug auch noch nicht eingeplant war, wollte ich wissen ob die Konfiguration auf den Motor mit 75 kW änderbar ist und die bestehende AB gleich bleibt? Es geht mir um die Ersatzmobilität, die ja bei einer neuen AB wegfällt durch neuen Liefertermin.

gruß MBF
Nicht dein Problem , kannst beruhigt aussitzen , Vertrag nur ändern , nicht neu machen wenn sie auf dich zukommen und sofort Anfang märz Verzug anmelden
 
aber ist es überhaupt möglich, nur den Vertrag zu ändern? Ich habe auch ein Ugrade auf 110 kW mit DSG angeboten bekommen, aber da wird bei jedem ein neuer Vertrag gemacht.
 
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