Hallo Zusammen,
bei mir nun nach 6 Jahren und 50'000 km zusätzlich das gleiche: Feder hinten rechts bei einem Bilstein B14 gebrochen.
Die lokale Werkstatt (nicht die erfahrene Werkstatt vom Einbau) bestellte zwei neue Federn und baute sie ein.
Vier Wochen später beim TÜV für HU nun die Diskussion:
- An der Achse vorn liegt der Bus 10 mm tiefer als bei der Änderungsabnahme vor 6 Jahren (nie etwas dran geschraubt)
- An der Achse hinten liegt der Bus nun 20 mm tiefer als damals, und das mit den Ersatzfedern
Der Prüfer kritisierte, dass die Teilenummer der Federn nicht stimmt (E4-FD1-Y196 B01, statt E4-FD1-Y196 B00).
Laut Bilstein ist das aber die offizielle Version, die die ursprüngliche Feder ersetzt, sprich also baugleich sein sollte.
Leider steht in der Änderungsabnahme der DEKRA von damals die Federnummer drin. Nun weicht sie leider ab.
Auch meinte der Prüfer, dass da wohl "rumgeschraubt" wurde, was ich allerdings ziemlich sicher ausschließen kann.
Er meinte auch, dass das Fahrzeug nun kaum noch Restfederweg hätte, da die neuen Feder schon sehr gestaucht sein.
Vorne und hinten sind es z. Zt. ca. 385 mm von Achsmitte bis Karosseriekante, nach Einbau waren es mal 395 und 405.
Kann es sein, dass da beim Tauschen der Federn hinten Fehler gemacht wurden?
Laut den verschiedenen Teilegutachten für die Federn sind beide Versionen praktisch baugleich.
Es sollte also nicht nötig sein, dass da "rumgeschraubt" werden muss.
Vielen Dank an alle, die hier vielleicht mit mehr Sachkenntnis und einer kurzen Einschätzung weiterhelfen könnten.
Grüße,
Daniel