Entschädigung für veränderte Werte

Zwingen eben nicht. Wenn einer von beiden nicht akzeptiert, dann gibt es keine Minderung.

Es wäre der Diskussion zweckdienlicher, wenn du deine Behauptungen entsprechend begründen könntet. Oder zumindest auf irgendeinen Hintergrund verweisen. Ich finde nämlich nur anderslautende Urteile und Begründungen.

Zwingen kann man immer dann jemanden, wenn man diesen in einem zivilen Gerichtsverfahren per Urteil zu eben dieser Handlung bewegen kann. In diesem Fall habe ich ein Beispiel aus dem automotiven Bereich (Montagsauto) heraus gesucht.

BGH: Kein großer Schadensersatz nach Minderung

Hier heißt es explizit:
"Die Leasingnehmerin erklärte daraufhin unter Bezugnahme auf die offenkundige Fehleranfälligkeit des Fahrzeugs die Minderung des Kaufpreises um 20 Prozent."
Im § 437 BGB (Rechte des Käufers bei Mängeln) heißt es
"Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,"
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern...
Rechte des Käufers wohlgemerkt.

Und ganz wichtig für diesen Thread:
"Das Urteil schließt natürlich nicht aus, dass der Käufer nach der Minderung Schadensersatz verlangt. So kann er selbstverständlich weiter den Ersatz von Begleitschäden, d.h. endgültig entstandenen Mangelfolgeschäden nach § 280 Abs. 1 BGB geltend machen."
Also wo liege ich mit meiner Auffassung daneben Uwe?
 
Und abschließend noch den § 441 BGB (Minderung)
Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern.
 
Nach erneuter Bitte um Eingangsbestätigung des Antrags auf Erstattung der Steuerdifferenz heute folgendes Schreiben erhalten.
Interessant, dass die Steuer- und Mehrverbrauchs-Rückvergütung nicht direkt über VWN abläuft, sondern VWN Outsourcing an ein Tochterunternehmen betrieben hat. So bleibt die Weste sauber.
Und den ganzen Beschiss sollen doch andere ausbaden... Nur zur Info, der Antrag auf Erstattung MUSS (lt. VWN) per EMAIL (nicht Post!) an die u.a. Mailadresse gesandt werden, inkl. aller Anlagen. Sehr kundenfreundlich, vor allem ggü. älteren Kundschaften, denk ich mir grad so...


Sehr geehrter Herr XXX,





Ihr Antrag steht aktuell zur Vergütung (Bearbeitung im Controlling). Bitte haben Sie etwas Geduld, die Vergütung erfolgt mit dem nächsten Gutschriftslauf.


Sie erhalten hierzu auch einen Bescheid per Post.





Mit freundlichen Grüßen


Ihr Nutzfahrzeuge Service Center


Volkswagen Gebrauchtfahrzeughandels und Service GmbH
Alemannenhof 2
30855 Langenhagen

E-Mail:  info-2018@volkswagen.de





Hinweis: Damit im Falle von Abwesenheit eine Bearbeitung Ihrer Anfrage sichergestellt ist, antworten Sie an das o.g. Postfach, nicht dem Sachbearbeiter.




Sitz der Gesellschaft: Alemannenhof 2, 30855 Langenhagen, Deutschland
Gerichtsstand: Amtsgericht Hannover
Handelsregisternummer: HRB 210235
Umsatzsteuernummer: 19/200/00280
Identifikationsnummer: DE249457229
 
Interessant, dass die Steuer- und Mehrverbrauchs-Rückvergütung nicht direkt über VWN abläuft, sondern VWN Outsourcing an ein Tochterunternehmen betrieben hat. So bleibt die Weste sauber.
Und den ganzen Beschiss sollen doch andere ausbaden...

Da merkt man wieder mal, von nichts eine Ahnung aber 3€ (Ironie) erstattet bekommen wollen. Ein Konzern darf solche Sachen an eine andere Abteilung/Tochterunternehmen abgegeben . Das hat auch nichts mit Weste sauber halten zu tun, es ist ein ganz normaler Ablauf. Eine Abteilung kümmert sich um alles, schnellerer und effizienterer Ablauf sollte damit gewährleistet sein.
 
Eine Abteilung kümmert sich um alles, schnellerer und effizienterer Ablauf sollte damit gewährleistet sein

Das musst du mir am Bsp. VW mal genauer erklären (da ich von nichts ne Ahnung hab). Du verwendest schon selbst den Konjunktiv!
Es ist keine andere Abteilung, sondern def. ein Tochterunternehmen (GmbH). Die Hauptmotivation von diesem Outsourcing ist gewiss die Kundenfreundlichkeit (Ironie). Grüße und Hahn auf.
 
habe auch die Erstattung beantragt warte nun schon seit 3 Wochen auf ne Antwort
 
Ich habe die Erstattung heute morgen auf meinem Konto erhalten. Also, abwarten, es wird alles gut.
 
Ich habe die Erstattung heute morgen auf meinem Konto erhalten. Also, abwarten, es wird alles gut.
Hallo, bei mir erfolgte gestern auch die Erstattung der Differenz Kfz-Steuer

Gruß
 
Hallo,
die Antwort wie CBR.... habe ich auch erhalten vor ca 3 Wochen heute war die Gutschrift auf dem Konto,
leider ohne eine art der benachrichtigung oder so das man es im nächsten Jahr leichter hätte,
darf man fragen was ihr erhaltet habt,
bei mir waren es 32,-

gruß Joachim
 
Hallo,
die Antwort wie CBR.... habe ich auch erhalten vor ca 3 Wochen heute war die Gutschrift auf dem Konto,
leider ohne eine art der benachrichtigung oder so das man es im nächsten Jahr leichter hätte,
darf man fragen was ihr erhaltet habt,
bei mir waren es 32,-

gruß Joachim
Hallo, es waren 22€ und gestern kam per Post eine Gutschrift als Nachweis
 
Nachricht der Gutschrift kam auch gestern mit der Post
 
Muss ich das jedes Jahr neu beantragen. Werde ich das auch beantragen können, wenn ich unterschrieben habe, dass sich die Werte noch ändern können wegen WLTP?
Wie geht ihr da vor?
 
wie läuft das mit der diesel differenz, schick ich da einmal im jahr meine gefahrenen km hin oder jeden monat oder erst wenn ich den wagen abgebe oder wie läuft das...
 
wie läuft das mit der diesel differenz, schick ich da einmal im jahr meine gefahrenen km hin oder jeden monat oder erst wenn ich den wagen abgebe oder wie läuft das...

Ich versuchs jährlich dann immer im April, bin mal gespannt... das mit der Steuer hat gut funktioniert, ist aber auch mühsam jedes Jahr aufs neue...
 
Meiner ist auch aus April.
Die erste Steuer war ja schon fällig und jetzt nach 6 Monaten hab ich auch schon 20.000Km aufm Tacho....

Hab mir mal die Anträge mal angesehn, für die KM Pauschale musste ja zum Händler wenn ich das richtig verstanden habe.
 
Zu welchem Spritpreis wird abgerechnet? Im Konfigurator steht ja noch ein längst überholter Satz von 1,12 €/l. Trotz Update des Konfig. :)
Müsste ja ein Jahresmittelpreis angenommen werden. Grüße
 
So wie ich das gelesen hatte, wird der Durchschnittliche Dieselpreis lt. Angabe des ADAC herangezogen. So steht es zumindest in der Fußnote auf dem Antragsformular
 
Ich hatte am 17.12.2018 den Antrag auf die Erstattung der Steuer- sowie Verbauchsmehrkosten gestellt. Heute hatte ich folgendes Schreiben in der Post :) - Ohja, ich bin mal froh etwas offiziell von VW (bzw. „im Namen VWN“) zu erhalten... bis dato gab es ja keinerlei Rückinfo...

Im Ürbigen war die nachgewiesene Kilometerleistung 11768km, als Dieselpreis wurde somit 1,28€/l angesetzt... Ok für mich :)
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@BeBu , du hattest ja neulich gefragt in welcher Höhe was erstattet wird...
 
@falk204 ,
Erstmal vielen Dank für deine Hilfe! Ich habe mir die Unterlagen per Mail kommen lassen .
Bei meinem Dicken ist der Mehrverbrauch 0,8 l/100 km -bei 4.000 km pro Monat kommt da was zusammen.

Aus deinem Schreiben werde ich nicht ganz schlau ,Welche km - Leistung haben Sie denn zu Grunde gelegt?
Den Betrag haben Sie von 09.05.18-09.05.19 erstattet und zwar für 11768 km die du ja nur bis zum 17.12.18 gefahren bist !

Wenn ich das richtig verstanden habe , haben Sie dich um einige Euronen beschi....n!

Um das Optimum zu erhalten gehe ich dann am 28.05 genau 1Jahr nachEZ ,zum Freundlichen zwecks km -Bestätigung ,erhalten werde ich die Kohle erst am Ende 2019 bzw.Anfang 2020, da VWN erst den Durchschnittlichen Dieselpreis vom ADAC abwartet.

Bei mir sind es bei 0,8 l Mehrverbrauch und 48.000 km und Berücksichtigung von 1,28 € Dieselpreis 491,52€ Zzgl.Steuererstattung- da lohnt sich schon ein Antrag.

VG Bebu
 
Im Prinzip müssten sie die Fahrzeuge zurück nehmen, da sie nicht den zugesicherten Eigenschaften entsprechen.
Oder als Deckelung der "Unannehmlichkeiten" eine 30% ige Rabattierung vorschlagen.
In den USA gab es Entschädigungen in Wert des Neupreises.

Aber so lange das mit der Erstattung so gut funktioniert und sich der Geschädigte darüber freut?
Wofür er schon in Vorleistung getreten ist...


Als Handwerker hätte ich da schon ein Gerichtsverfahren wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften am Hals. Gesponsert von der RV des Kunden, der damit bis zur 2. Distanz durchklagt

Autokäufer vs. Händler scheint aber eine spezielle Konstellation zu sein.
Da scheint der Leidensdruck nicht so hoch zu sein.

Oder das Geld fürs Auto war zu leicht verdient.
Also Fenster auf und damit raus.

Ich verstehe es bis heute noch nicht sich auf diese jährliche "Rückerstattung" einzulassen.
Gewinner kann nur der Hersteller sein. der hat den Mist ja vorgeschlagen.;)
 
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