Entschädigung für veränderte Werte

Kurze Nachfrage. Hat jemand von euch eine verbindliche Info bzw. Bestätigung von VW N bekommen, wie lange die Erstattungen (Kfz-Steuermehrkosten / Mehrverbrauch) für die I. Besitzer erfolgen werden?

Auf meine Nachfrage habe ich keine Antwort bisher bekommen. Bei der VW N Kommunikation seit 12/2017 aber auch kein Wunder mehr...
 
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Kurze Nachfrage. Hat jemand von euch eine verbindliche Info bzw. Bestätigung von VW N bekommen, wie lange die Erstattungen (Kfz-Steuermehrkosten / Mehrverbrauch) für die I. Besitzer erfolgen werden?

Auf meine Nachfrage habe ich keine Antwort bisher bekommen. Bei der VW N Kommunikation seit 12/2017 aber auch kein Wunder mehr...

Ja, kam heute per Mail: ."... nach aktuellem Stand ... begrenzt auf max. 10 Jahre"

Was allerdings zum aktuellen Stand heißen soll, wird sich VWN vermutlich im Laufe der Zeit überlegen :confused:

Abgegeben werden soll das Formular für die Mehrverbräuche dann quasi jährlich.

Grüße
Chris
 
So, nach nichtmal einer Woche habe ich eine Antwort erhalten, von der ich positiv überrascht bin: VW wird mir jedes Jahr die Differenzen bei der Steuer und beim Spritverbrauch bezahlen. Dafür werden natürlich nur die unterschiedlichen Katalogangaben benutzt und mit den gefahrenen Kilometern multipliziert. Letztere muss man sich auf dem mitgeschickten Formular von einem VW-Händler abstempeln lassen (sprich: Den jeweiligen Tachostand eintragen). Als Spritpreis kommt der ADAC Durchschnittspreis zum Tragen.

In meinem Beispiel (California Beach 110kW Handschalter 4 Motion) bedeutet das
8mg CO2 mehr: 16€ Steuer
0,4l / 100Km mehr * 20.000 Km/ Jahr : 80 Liter = ~100 Euro.
Macht pro Jahr etwa 116 Euro Vergütung.

Geht doch!

Beste Grüße, skyme
Moin,
könntest Du das Originalschreiben einstellen. Wäre sicher für ALLE hilfreich und würde viel Kommunikationsaufwand ersparen.
VG
 
Eine Sache macht mich stutzig. Die beiden Dokumente beziehen sich auf T6 mit PKW Zulassung. Mein Cali ist als WoMo zugelassen. Die Steuern richten sich da nicht nach den CO2 Angaben, deswegen ist mir die Steuerrückerstattung schnurz. Allerdings ist die Angabe des Diesel Verbrauchs Analog zu der PKW Zulassung ebenfalls gestiegen. Ob man das bei VW schlichtweg vergessen hat und Calis dann in diesem Fall trotzdem als "PKW" im Sinne des Dokuments behandelt werden?
 
Eine Sache macht mich stutzig. Die beiden Dokumente beziehen sich auf T6 mit PKW Zulassung. Mein Cali ist als WoMo zugelassen. Die Steuern richten sich da nicht nach den CO2 Angaben, deswegen ist mir die Steuerrückerstattung schnurz. Allerdings ist die Angabe des Diesel Verbrauchs Analog zu der PKW Zulassung ebenfalls gestiegen. Ob man das bei VW schlichtweg vergessen hat und Calis dann in diesem Fall trotzdem als "PKW" im Sinne des Dokuments behandelt werden?
Würde einfach bezüglich deiner Frage mal bei der oben genannten Adresse nachfragen.
Meine Erfahrung ist, das die (anders als der restliche Kundendienst/Service von VWN) sehr schnell auf die Mailings Antworten (bei mir innerhalb von 2 Tagen).
 
Würde einfach bezüglich deiner Frage mal bei der oben genannten Adresse nachfragen.
Meine Erfahrung ist, das die (anders als der restliche Kundendienst/Service von VWN) sehr schnell auf die Mailings Antworten (bei mir innerhalb von 2 Tagen).
Stimmt, ich habe taggleich eine Antwort bekommen. Erstattung „nach aktuellem Stand“ (?) max. 10 Jahre.
 
Moinsen,

Ich habe morgen Auslieferung unseres neuen T6. Im Vorfeld dazu hatte ich den Verkäufer gebeten, sich schonmal hinsichtlich der Steuererstattung seitens VW schlau zu machen und entsprechende Unterlagen zur Übergabe vorzubereiten... (habe das als durchaus angebrachte Service-Leistung gesehen)

Daraufhin erhielt ich die Antwort, dass nur für Fahrzeuge erstattet wird, die vom alten Prüfverfahren NEFZ auf das neue WLTP umgestellt werden und mein Fahrzeug davon nicht betroffen ist...

Ich halte diese Aussage nach der Durchsicht dieses Threads für falsch..., oder?

Grüße Matze
 
Wann hast du denn bestellt? Wenn du noch zu Zeiten von NEFZ bestellt hast, dann ist die Aussage falsch. Wenn du schon nach WLTP bestellt hast, dann ist sie richtig.

Aufgrund der aktuellen Lieferzeiten vermute ich aber mal, dass du noch nach NEFZ bestellt hast.
 
Es ist vom Bestellzeitpunkt abhängig. Gibt es eine Differenz zwischen den bestellten und geliefertem T6 im Bezug auf die CO2 Werte. Dann übernimmt VWN die Erstattung.
 
Genau, es kommt darauf an wann der Bulli bestellt wurde. Es gibt ja das ominöse Schreiben von VWN vom 16.02.2018, in dem erstmalig erhöhte Verbrauchswerte angekündigt werden ... bei allen bestellten Fahrzeugen davor sollte es unstrittig sein, dass diese von dieser Regelung betroffen sind. Ich meine mich auch dran erinnern zu können, dass erst im Laufe der KW08/2018 die offiziellen Verbrauchswerte im Konfigurator angepasst wurden.
 
So hatte ich das hier im Forum auch verstanden. Bestellt habe ich am 19.12.2017.

Vielen Dank für eure Rückmeldungen!!!
 
Dann hast du auf jeden Fall Anspruch, den zu b diesem Zeitpunkt hatte vw mit ganz anderen Werten geworben.
 
mein T6 ist da. Mein Verkäufer möchte es schnell abwickeln. Von sich aus selber nix von CO2 erwähnt. Nachdem ich ihm drauf angesprochen habe, ob mein Fzg davon auch betroffen sei (bestellt am 21. Dez) meinte er, "ja wie alle Multivans". Ich wollte wissen, wie es in Hand gehabt wird, darauf meinte er, dass er keine Info hat und VW selber es noch nicht genau wüsste und ich soll einfach nach der Bezahlung und Zulassung beim Kundenservice von VW mich melden. Die klären es schon...

Aktuelle Regelung, hätte ich gerne schriftlich von denen. Abgesehen, davon dass 10 Jahre wohl hoffentlich nicht Lebensdauerende bedeutet?? Ich rechne im Van-Bereich mit 350tkm lebensdauer und be VW mit 20 Jahre. (die letzten 3 Autos in der Familie als neuwagen gekauft und bis 14-15 Jahre gefahren, popel und fiat. golf 1 habe ich auch seit 14 Jahren). Bei 20 Jahre 350Tkm entstehen 3200euro Mehrkosten, wenn ich mit Discounted Cash Flow und 1.5% p.a. Zinsen rechne, komme ich trotzdem auf 2800€ Zeitwert. und vor allem ich möchte nicht jährlich zum Händler für diese besch**sene KM-Bestätigung. (mit meiner Mikrowelle gehe ich auch nicht jährlich zu MediaMarkt - die scheiss popel und fehlerinallenteile autos haben mit regelmässigen Flüssigkeiten(Öl, Kühl, Bremsenfl.), Filter, Bremsenwechsel Ihre Dienste getan, dafür lassen ich nicht den Preis eines 2. Neuwagens beim VWN - ganz zu schweigen von Termin vereinbaren, Auto abliefern etc)
 
mein T6 ist da. Mein Verkäufer möchte es schnell abwickeln. Von sich aus selber nix von CO2 erwähnt. Nachdem ich ihm drauf angesprochen habe, ob mein Fzg davon auch betroffen sei (bestellt am 21. Dez) meinte er, "ja wie alle Multivans". Ich wollte wissen, wie es in Hand gehabt wird, darauf meinte er, dass er keine Info hat und VW selber es noch nicht genau wüsste und ich soll einfach nach der Bezahlung und Zulassung beim Kundenservice von VW mich melden. Die klären es schon...

Aktuelle Regelung, hätte ich gerne schriftlich von denen. Abgesehen, davon dass 10 Jahre wohl hoffentlich nicht Lebensdauerende bedeutet?? Ich rechne im Van-Bereich mit 350tkm lebensdauer und be VW mit 20 Jahre. (die letzten 3 Autos in der Familie als neuwagen gekauft und bis 14-15 Jahre gefahren, popel und fiat. golf 1 habe ich auch seit 14 Jahren). Bei 20 Jahre 350Tkm entstehen 3200euro Mehrkosten, wenn ich mit Discounted Cash Flow und 1.5% p.a. Zinsen rechne, komme ich trotzdem auf 2800€ Zeitwert. und vor allem ich möchte nicht jährlich zum Händler für diese besch**sene KM-Bestätigung. (mit meiner Mikrowelle gehe ich auch nicht jährlich zu MediaMarkt - die scheiss popel und fehlerinallenteile autos haben mit regelmässigen Flüssigkeiten(Öl, Kühl, Bremsenfl.), Filter, Bremsenwechsel Ihre Dienste getan, dafür lassen ich nicht den Preis eines 2. Neuwagens beim VWN - ganz zu schweigen von Termin vereinbaren, Auto abliefern etc)

Ich bestätige deinen Frust!
Meines Erachtens ist es eine Zumutung, dass wir als Kunden nun VWN hinterherlaufen müssen, um die Mehrkosten die durch eine Nichteinhaltung des Vertrages seitens VWN entstehen, einzufordern.
Ich werde daher bei Übergabe einen Aussgleich für diesen Mehraufwand fordern. Jedes Jahr Dokumente kopieren, scannen, emails schreiben und noch zum Händler laufen und km Stände bestätigen lassen. Die spinnen doch! Nach meiner Rechnung 3h Aufwand pro Jahr.

3h/Jahr x 10 Jahre x 25€ = 750€

Die will ich bei Übergabe, von mir aus auch als Wertgutschein.

Außerdem gibt es noch das Risiko für erhöhten Verschleiß/verringerte Lebensdauer durch Softwareänderungen. Hier bestehe ich auf Garantieverlängerungen (mindestens auf Teile der Abgasreinigung)

Ich befürchte nur, dass die Händler keinerlei Spielraum haben und VWN sie alleine lässt. Notfalls Anwalt.

In jedem Fall solltest du, solange die Themen nicht geklärt und öffentlich durch VWN kommuniziert sind, das Fahrzeug nur unter Vorbehalt annehmen. Wenn du dies nicht tust, dann niimmst du das Fahrzeug unter Kenntniss eines Mangels an und akzeptierst damit die geänderten Werte. VWN kann sich dann später querstellen gegenüber irgendwelchen Forderungen oder Konsequenzen die mit den geänderten Werten/Softwareupdate in Verbindung stehen So auch die Empfehlung vom ADAC.

Grüße
Alex
 
In jedem Fall solltest du, solange die Themen nicht geklärt und öffentlich durch VWN kommuniziert sind, das Fahrzeug nur unter Vorbehalt annehmen. Wenn du dies nicht tust, dann niimmst du das Fahrzeug unter Kenntniss eines Mangels an und akzeptierst damit die geänderten Werte. VWN kann sich dann später querstellen gegenüber irgendwelchen Forderungen oder Konsequenzen die mit den geänderten Werten/Softwareupdate in Verbindung stehen So auch die Empfehlung vom ADAC.

Ich glaube nicht, dass ohne schriftliche Fixierung jemanden alleine durch die Übernahme die stillschweigende Akzeptierung der Werte unterstellt werden kann. Das Fahrzeug ist verglichen mit den Eigenschaften zum Bestellzeitpunkt mangelhaft. Und damit hat man als Verbraucher erstmal alle damit verbundenen Rechte. Lediglich wenn man das Schreiben von VWN nimmt und die neuen Werten akzeptiert, hat man vermutlich schlechte Karten. Blöd ist nur, wenn der Händler ohne das Schreiben den T6 nicht rausrückt.

Aber ich kann mich nicht erinnern, davon hier schon mal gelesen zu haben.
 
Ich glaube nicht, dass ohne schriftliche Fixierung jemanden alleine durch die Übernahme die stillschweigende Akzeptierung der Werte unterstellt werden kann. Das Fahrzeug ist verglichen mit den Eigenschaften zum Bestellzeitpunkt mangelhaft. Und damit hat man als Verbraucher erstmal alle damit verbundenen Rechte. Lediglich wenn man das Schreiben von VWN nimmt und die neuen Werten akzeptiert, hat man vermutlich schlechte Karten. Blöd ist nur, wenn der Händler ohne das Schreiben den T6 nicht rausrückt.

Aber ich kann mich nicht erinnern, davon hier schon mal gelesen zu haben.
Ich denke auch, dass in diesem Fall keine „stillschweigende Akzeptaz“ durch den Kunden vorliegt.
Im Gegenteil, der Sachmangel an der gelieferten Sache im Sinne des BGB 434 liegt vor, da die vereinbarte Beschaffenheit (zumindest auf dem Papier) nicht erreicht wurde. Achtung, Ansprüche bzw. Rechte des Käufers (Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz) verjähren nach 2 Jahren (BGB 439).

Schon auf Grund der Verjährung wäre eine schriftliche (zeitlich unbefristete) Schadensersatzverpflichtung schon wichtig...

Ich habe vor knapp 2 Wochen an die besagte E-Mail-Adresse geschrieben und genau darum gebeten - bisher aber keine Antwort erhalten.
 
Ich bestätige deinen Frust!
Meines Erachtens ist es eine Zumutung, dass wir als Kunden nun VWN hinterherlaufen müssen, um die Mehrkosten die durch eine Nichteinhaltung des Vertrages seitens VWN entstehen, einzufordern.
Ich werde daher bei Übergabe einen Aussgleich für diesen Mehraufwand fordern. Jedes Jahr Dokumente kopieren, scannen, emails schreiben und noch zum Händler laufen und km Stände bestätigen lassen. Die spinnen doch! Nach meiner Rechnung 3h Aufwand pro Jahr.

3h/Jahr x 10 Jahre x 25€ = 750€

Die will ich bei Übergabe, von mir aus auch als Wertgutschein.

Außerdem gibt es noch das Risiko für erhöhten Verschleiß/verringerte Lebensdauer durch Softwareänderungen. Hier bestehe ich auf Garantieverlängerungen (mindestens auf Teile der Abgasreinigung)

Ich befürchte nur, dass die Händler keinerlei Spielraum haben und VWN sie alleine lässt. Notfalls Anwalt.

In jedem Fall solltest du, solange die Themen nicht geklärt und öffentlich durch VWN kommuniziert sind, das Fahrzeug nur unter Vorbehalt annehmen. Wenn du dies nicht tust, dann niimmst du das Fahrzeug unter Kenntniss eines Mangels an und akzeptierst damit die geänderten Werte. VWN kann sich dann später querstellen gegenüber irgendwelchen Forderungen oder Konsequenzen die mit den geänderten Werten/Softwareupdate in Verbindung stehen So auch die Empfehlung vom ADAC.

Grüße
Alex

Sorry da ich mal kurz lachen musste.
Ein bisschen Einsatz wird mal wohl bringen müssen. Denke es werden genug Leute wieder versuchen zu bescheissen, da ist es wohl klar das man jedes Jahr zum Händler muss. Und dann Geld für ein bisschen Aufwand? Sorry ... Verkauft doch den Bulli und fahrt Mercedes.
Dieses ewige geweine und schlecht Gerede vom Bulli ist ja nicht zu ertragen.
Wenn die Karre so Kacke ist, dann fahrt sie nicht.....
 
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Sorry da ich mal kurz lachen musste.
Ein bisschen Einsatz wird mal wohl bringen müssen. Denke es werden genug Leute wieder versuchen zu bescheissen, da ist es wohl klar das man jedes Jahr zum Händler muss. Und dann Geld für ein bisschen Aufwand? Sorry ... Verkauft doch den Bulli und fahrt Mercedes.
Dieses ewige geweine und schlecht Gerede vom Bulli ist ja nicht zu ertragen.
Wenn die Karre so Kacke ist, dann fahrt sie nicht.....

Dass die Karte Kacke ist, das hat niemand geschrieben.
Nur dass sie was anderes Erhalten als Bestellt und wie man damit umgeht.

Nach deiner Auffassung, sollen sie das hinnehmen?
Bitte bestell mir als Handwerker.
Ich schraube dir dann lila statt weiße Steckdosen hin, drei weniger, wie im Angebot.
Und wenn's Licht einschaltest, geht der Toaster an.
Dein Geheule will ich dann aber nicht hören.:D
Aber bitte schon vor der Abnahme bezahlen .
Rennst dann halt hinterher....
Vielleicht komme ich nochmal vorbei. Aber nur vielleicht.:D
Und dann?:p;)
 
@Schoko01, etc.

Sind wir wieder soweit?
Die selbe Sch... hatten wir schon mehrfach. Sowohl in diesem Treat, als auch im Auslieferstop, in Liefertermine und im Rücktrittstreat.
Entäuschte KUNDEN treffen auf verbohrte VW - Jünger (oder Mitarbeiter/Angestellte/Lobbyisten?).

Ich habe es echt satt, mir von irgend welchen Mitforisten vorschreiben zu lassen, welches Auto ich besser fahren/kaufen würde, oder das ich auf mein gutes Recht verzichten sollte. Sei es das man auf die fristgerechte erfüllung des Kaufvertrages besteht, eine Entschädigung für vertraglich zugesicherte - aber nicht gelieferte Eigenschaften des bestellten Fahrzeugs erwartet, oder sich einfach nur gegenseitig Informiert wie man am besten mit einem derart informativen und kundenfreundlichem Großkonzern kommuniziert.
Spart euch doch die Belehrungen und Diffamierung der Leute hier, die einfach nur entäuscht über das Geschäftsgebaren von VWN sind.

P.s.: Ich fahre seit über 16 Jahren Bulli (T3,T4,T6) und ich bin mit dem Fahrzeug sehr zufrieden und möchte auch keinen anderen Bus fahren und trotzdem, oder gerade deshalb, muss ich mir nicht alles gefallen lassen...

Meine Bitte an alle die es nicht gut finden, das jemand versucht seine berechtigten Anspüche gegenüber VWN geltend zu machen: haltet euch doch einfach raus aus den betreffenden Treats!

Gruß Markus
 
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