Ende Garantiezeit - Welches Datum gilt?

Colonia

Aktiv-Mitglied
Ort
Disponent/Bestandsplaner
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
12.04.2007
Motor
TDI® 75 KW Euro 4 BRS
DPF
ab Werk
Motortuning
muss nicht sein
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Umbauten / Tuning
Getönte Hella Rückleuchten
Klarglas-Seitenblinker mit LED´s
Hallo zusammen,

wir haben heute unseren T5 in die Werkstatt schleppen lassen mit Verdacht auf Getriebeschaden. Der Wagen wurde seinerzeit als Vorführwagen gekauft

EZ-Datum 12.04.2007 lt. Fzg.schein

Laut Werkstatt wäre der Schaden nicht mehr über Garantie abzurechnen, da wohl nicht das EZ-Datum bindend wäre, sondern irgendein Ausführungsdatum, was wohld er 30.03.07 war. Nun würde man einen Kulanzantrag stellen, bei dem der Werkstattmeister relativ sicher ist, dass der Antrag durchgeht.

Könnt Ihr mir sagen, was es mit dieser Datumsregelung auf sich hat??? Ich habe meine Ausbildung damals in einer Nissan-Vertragswerkstatt gemacht und da war für Garantiefälle immer das EZ-Datum bindend.

Danke für Eure Hilfe
 
AW: Ende Garantiezeit - Welches Datum gilt?

Hallo,

es ist meines Wissens nach das Auslieferungsdatum.
Hast du Anschlussgarantie für Jahr 3+4 abgeschlossen?
Die ist lebenswichtig.


Michael
 
AW: Ende Garantiezeit - Welches Datum gilt?

Hallo,

Du musst unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung.

Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers, dass die gekaufte Sache für einen bestimmten Zeitraum mangelfrei ist. Die Garantie hat insoweit erstmal wenig mit Ansprüchen zu tun, die sich aus dem Gesetz (dem BGB) ergeben.

Was in deinem Fall wohl einschlägig sein dürfte, ist die gesetzlich geregelte Gewährleistung, die für einen Zeitraum von 2 Jahren gilt. Im ersten halben Jahr wird bei einem Mangel gesetzlich vermutet, dass dieser auch schon von Anfang an bestanden hat - es sei denn, der Verkäufer / Hersteller ist in der Lage, dir etwas Gegenteiliges zu beweisen. In den übrigen 1,5 Jahren Gewährleistungszeit bist Du in der Beweispflicht für diesen Punkt. D.h. du muss beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestanden hat.

Nun zu Deiner Frage: Die Lösung findet man in § 438 Abs. 2 BGB. Dort heißt es: Die Verjährung beginnt (....) mit der Ablieferung der Sache.
Gemeint ist nicht die Ablieferung beim Händler, sondern bei Dir, also wenn Du das Fahrzeug abgeholt hast. Ansonsten könnte ja der skurile Fall eintreten, dass ein Fahrzeug 2 Jahre beim Händler steht, so dass deine gesetzliche Gewährleistungsfrist schon abgelaufen ist, bevor Du das Auto überhaupt gekauft hast. Das kann ja nicht sein.

Ich geh mal davon aus, dass das Datum der Erstzulassung mit der Ablieferung / Übergabe identisch ist. Insofern verjähren Deine Gewährleistungsrechte erst mit Ablauf des 12.04.2009.

Erst danach kommt der Begriff "Kulanz" ins Spiel, also eine freiwillige Leistung des Herstellers, die man nicht einklagen kann. Also war dein Freundlicher ein wenig Voreilig mit seinem "Kulanzantrag".

VG, Einar
 
AW: Ende Garantiezeit - Welches Datum gilt?

Hallo Michael,

Datum der Auslieferung war am 30.03.07
EZ am 12.04.07
Übergabeinspektion am 24.04.07

Anschlussgarantie haben wir nicht abgeschlossen. Ist dies nachträglich noch möglich?
 
AW: Ende Garantiezeit - Welches Datum gilt?

Die Garantiefrist beginnt mit Datum der Erstzulassung, nicht mit Datum der "Inverkehrbringung der Sache". Ansonsten kann es zu solchen, wie oben schon geschilderten, Fällen kommen.
 
AW: Ende Garantiezeit - Welches Datum gilt?

Hallo,

Hallo,

Du musst unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung.

Soweit zwar erstmal richtig aber hier unerheblich. Die Frage zielt tatsächlich auf die Garantie ab, da die gesetztliche Gewährleistung bei Gebrauchten Sachen auf 1 Jahr verkürzt werden kann und vermutlich auch verkürzt wurde (...als Vorführwagen gekauft...). Außerdem gilt die Gewährleistung nur gegenüber dem Händler und nicht gegenüber dem Hersteller.

@Colonia
Bei VW beginnt die Garantiezeit zu laufen, wenn entweder das Fahrzeug zugelassen wird oder wenn die Übergabeinspektion stattgefunden hat. Schau mal auf den Stempel im Serviceheft. Wenn der vor dem 12.04.07 ist, dann zählt das Datum. Ansonsten das Datum der EZ.

Gruß
Mario
 
AW: Ende Garantiezeit - Welches Datum gilt?

Danke Einar für Deinen ausführlichen Beitrag. Laut Werkstatt wäre das Auslieferungsdatum (30.03.07) bindend. Der Wagen war ein Vorführwagen, daher für mich unergründlich warum das Auslieferungsdatum vor dem EZ-Datum liegt, was wiederum den Kulanzantrag erklärt.

Gemäß VW-Garantiebedingungen beginnt die Garantie "...ab Übergabe des Fahrzeuges durch die Volkswagen AG bzw. durch einen autorisierten VW Partner an den Erstkäufer ODER ab dem Datum der Erstzulassung..., je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt..."

VG
Ivonne
 
AW: Ende Garantiezeit - Welches Datum gilt?

Besten Dank Euch allen. Nun haben wir wenigstens ein paar Argumente um die Aussage des Meisters zu entkräften.
 
AW: Ende Garantiezeit - Welches Datum gilt?

Hallo nochmal,

dass Dein Fahrzeug ein Vorführwagen ist, habe ich wohl überlesen. Dennoch, es mag sein, dass Du, Colonia, Dich in Deinem ersten Beitrag verschrieben hast, obwohl du das richtige meinst: Auf GARANTIE wird der Schaden nicht repariert, höchstens aus Gesichtspunkten der Gewährleistung.

Nun zum Thema Vorführwagen: Der Händler wird Dir denke ich keine GARANTIE gegeben haben. Vielmehr wird er sicher, wie Mario richtig erwähnt hat, die GEWÄHRLEISTUNGSFRIST auf 1 Jahr verkürzt haben. Müsste in diesem Fall im Kaufvertrag vermerkt sein. Insofern wird es kein Garantiefall sein. Aber auch hier gilt: Im ersten halben Jahr, nachdem DU den Wagen vom Händler gekauft hast und der Mangel auftritt, muss Dir der Händler beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht bestanden hat. Im zweiten halben Jahr, ich gehe davon aus, dass die Gewährleistungsfrist verkürzt wurde, muss Du es beweisen.

Insofern kommt es meiner Meinung primär gar nicht so sehr auf das Datum der Erstzulassung etc. an. "Wann hast Du das Fahrzeug vom Händler gekauft?" muss die erste Frage sein.

Colonia, stammt der zitierte Text aus den Versicherungsbedingungen für die Anschluss garantie? Die Bedingungen würden nur Geltung erlangen, wenn Du eine Anschlussgarantie abgeschlossen hättest. In diesem Rahmen erst würde die GARANTIE, also das freiwillige Versprechen von VW ins Spiel kommen. Vorher nur Gewährleistungsrecht!
 
AW: Ende Garantiezeit - Welches Datum gilt?

...gekauft wurde der Wagen im September 2007 als Vorführwagen. Der zitierte Text stammt aus den Garantiebedingungen der Neuwagengarantie. Bis datob in ich davon ausgegangen, dass wenn ich einen Vorführwagen kaufe, die "Garantie"-Zeit (Werksgarantie)auf mich als Käufer übergeht, natürlich reduziert um die Zeit die der Wagen bereits als VFW angemeldet war. Somit könnte ich noch gut 1,5 Jahre seit Kauf des Wagens Garantieanpsrüche geltend machen. Oder würde beim Kauf eines VFW (da ja gebraucht) die Werksgarantie nicht merh greifen, sondern nur die gesetzl. Gewährlesitung von 2 Jahren?

G
 
AW: Ende Garantiezeit - Welches Datum gilt?

Hallo,

...Bis datob in ich davon ausgegangen, dass wenn ich einen Vorführwagen kaufe, die "Garantie"-Zeit (Werksgarantie)auf mich als Käufer übergeht, natürlich reduziert um die Zeit die der Wagen bereits als VFW angemeldet war....

Theoretisch ist es denkbar, daß eine Garantie ausschließlich für Erstkäufer gilt. Theoretisch können die Geber einer Garantie dort alles reinschreiben, was die wollen. Ist im Falle von VW aber nicht so. Du hast bei einem VW 24 Monate Garantie und die bleibt auch am Fahrzeug erhalten, wenn es innerhalb dieser Zeit weiterveräußert wird.

...Gemäß VW-Garantiebedingungen beginnt die Garantie "...ab Übergabe des Fahrzeuges durch die Volkswagen AG bzw. durch einen autorisierten VW Partner an den Erstkäufer ODER ab dem Datum der Erstzulassung..., je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt..."...

Und genau das ist durch den Stempel der Übergabeinspektion beim Händler dokumentiert. Welches Datum steht da drin?
Auslieferung an den Händler zählt jedenfalls nicht. Wenn das so wäre, dann dürfte man ja nie wieder sofort verfügbare Fahrzeuge kaufen. Die stehen ja meist auch schon mehrere Wochen beim Händler auf dem Hof.

Gruß
Mario
 
AW: Ende Garantiezeit - Welches Datum gilt?

Hallo Mario,

Stempel der Übergabeinspektion ist vom 24.04.07 somit sind wir sowohl mit diesem Datum, als auch mit der EZ erstmal im "grünen" Bereich.

Laut erstem Kenntnisstand der Werkstatt ist das Schaltgestänge vom Getriebe abgerissen, bzw. die Aufnahme der Seilzüge. Der Meister sprach von evtl. Schweißen.

Ista das eine gängige Methode?

VG
Ivonne
 
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Hallo,

frag auf jedenfall mal nach der Anschlussgarantie, darauf hat mich ein Freund (der beim :D arbeitet) gestern nochmal eindringlich hingewiesen, "ist für den T5 besonders wichtig".

Meiner ist EZ September 2007, Übergabe Oktober 2007.

Ich soll mit einer ausführlichen Mängelliste zur fälligen Inspektion kommen.

Ich bin sehr gespannt, wie es bei Dir aus geht, aufs schweissen würde ich mich wohl nicht einlassen.

Viel Erfolg Stefan
 
AW: Ende Garantiezeit - Welches Datum gilt?

Ich habe eben mal in einer anderen VW-Werksatt (Serviceabteilung) bezgl. Beginn der Garantie angefragt. Dort sagte man mir, dass das Datum der Auslieferung an den Händler das Startdatum für die Garantie ist. Für mich einfach unerklärlich. Andererseits sagte mir kurz zuvor ein herr aus dem Verkauf, dass immer das EZ-Datum gilt. Ich finde solche unklaren Aussagen einfach schrecklich.

*************

Edit: Ein Telefonat mit der VW-Hotline hat meine Befürchtung bestätigt, dass nicht das EZ-Datum für Garantieansprüche gilt, sondern das Datum der Auslieferung an den Händler bzw. Erstkäufer. Dies war bei mir der 30.03. *grml*

Nun bin ich mal gespannt wie sich meine Werkstatt bzgl. eines Kulanzantrages entscheidet.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Ende Garantiezeit - Welches Datum gilt?

Na toll, wer achten beim Kauf von z.B. Jahreswagen, auf das Auslieferungsdatum.
Wolln wir hoffen, daß wenigstens die VW-Hotline richtig Bescheid weis, ist ja wirklich schrecklich.

Wenn die Antwort nicht zu Euerer Zufriedenheit führt, würde ich alternativ nach einem Getriebeinstandsetzer suchen.

Wünsche Euch natürlich, daß es gut ausgeht.

VG Stefan
 
AW: Ende Garantiezeit - Welches Datum gilt?

Aktueller Stand ist, dass VW einem Kulanzantrag zugestimmt hat, aber nur 70 % der Materialkosten übernimmt. Arbeitsleistungen werden ebenfalls nicht durch VW übernommen. Laut Werkstatt würden ca. 240-250 € auf uns entfallen.

Da es sich nicht um einen Schaden am Getriebe, sondern um ein abgerissenes Schaltgestänge (am Getriebe) handelt, muss das Getriebe ausgebaut werden um das defekte Teil zu ersetzen.

Grundsätzlich bin ich erstmal froh, dass der Schaden nicht größer ist, andererseits bin ich sehr erbost über die Aussagen unseres Verkäufers, der uns den Wagen damals mit Garantiebeginn ab EZ-Datum verkaufte.

Desweiteren ist die Werkstatt nicht in der Lage das Ersatzteil innerhalb von 24 Stunden zu besorgen. Der Wagen steht nun seit Dienstag 07.04. in der Werkstatt und man hofft, dass es bis kommende Woche Dienstag geliefert wird. Für diese Zeit wurde uns natürlich ein Ersatzfahrzeug für 40,-€/Tag zur Verfügung gestellt. Ich hoffe ja mal nicht, dass man uns jeden Tag berechnen wird.

Nach Abschluss dieser Aktion werde ich mich auf jeden Fall schriftlich an WOB wenden um meinem Unmut Luft zu machen was den Beginn der Neuwagengarantie betrifft.

In diesem Sinne einen schönen Abend und den Rat an alle anderen VW Fahrer, sich schon beim Kauf über das Datum des Garantiebginns zu informieren, vor allem wenn es sich um einen "Lagerwagen" handelt. Fragt auf jeden fall nach dem Auslieferungsdatum bzw. wie lange der Wagen schon beim Händler steht.

Ein eventuelles Antwortschreiben aus WOB werde ich Euch selbstverständlich nicht vorenthalten.

VG
Ivonne
 
AW: Ende Garantiezeit - Welches Datum gilt?

Hallo,

dazu hätte ich auch noch eine Frage:
Wie schaut es aus wenn ich das Fahrzeug als RE Import über einen Vermittler beziehe.
Wird wohl dann auch das Datum der Auslieferung des RE Importtuers zählen oder ?
Gruß
HAckl
 
AW: Ende Garantiezeit - Welches Datum gilt?

Hallo,

ganz genau kann ich das nicht sagen aber bevor ich meinen MV gekauft hatte, hatte ich auch über ReImport nachgedacht und dort Bedingungen gelesen. Die ReImporteure beziehen ihre Fahrzeuge ja bei Ausländischen Händlern. In den Bedingungen stand dann immer sowas wie "volle Garantie wie in Deutschland - nur die Beginnt schon zu laufen, wenn das Fahrzeug an den ursprünglichen Händler geliefert wird".

Gruß
Mario
 
AW: Ende Garantiezeit - Welches Datum gilt?

Hallo Hackl,

gut zwischen den Zeilen gelesen, wollte auch erst einen Reim konfigurieren, habe an alles gedacht, nur das die Garantielänge nicht wirklich klar ist, war mir garnicht bewusst.

VG Stefan
 
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