Elektroroller, Monowheels und Co

Auch hier bitte aufpassen, ein E-Bike und ein Pedelec sind unterschiedliche Dinge. ein E-Bike ist zulassungspflichtig, weil Kraftfahrzeug, im Gegensatz zum Pedelec (mitstrampeln und keine Motorunterstützung über Tempo 25).

Oder besser: Eigenantrieb vs. Unterstützung
 
@ Slaughterkult, hatte ich schon korrigiert, aber trotzdem danke.

Trotzdem kommt es mir eher auf die (End)-Geschwindigkeit an. Ich denke es macht keinen Unterschied.
Es ist eher schlimmer von einem Segway oder gar Mountainbike angefahren zu werden, allein von Masse
des Gefährts.

Trotzdem würden mich Regelungen im benachbarten EU-Ausland interessieren. Dänemark ist ja schonmal
ein Anfang. Jetzt müßte man nur noch herausfinden: Was ist wenn ein Deutscher a.) mit so einem "Spielzeug"
in Dänemark rumfährt und b.) er tatsächlich einen Unfall verursacht. Das sind ja 2 verschiedene Dinge
 
Das war bis Oktober, also bis zur Abschaffung der Störerhaftung auch noch so.
Beim BGH-Urteil 212/16 ging aber nicht um die Überlassung des Anschlusses, sondern um die Störerhaftung bei unberechtigter Nutzung des WLAN durch Dritte und ob Prüfungspflichten verletzt wurden.

Das wird dann eine interessante Frage an dich als Experten: haftet meine Kfz-Haftpflicht eigentlich wenn der geneigte Autodieb was kaputt fährt (eine Fahrlässigkeit meinerseits schließen wir mal der Einfachheit halber aus)?
Oder um bei den Elektrodingsis zu bleiben: Hafte ich für Schäden Dritter, wenn die einfach über den Zaun klettern und von meinem wildgewordenen Hoverboard angefahren werden?

Gruß

Über die Details des BGH-Urteils will ich mich nicht streiten.
Denn a) war das nur ein Beispiel, wie das Zusammenspiel „Gesetz“ und „geltende Rechtsprechung“ ist, und b) waren in dem Verfahren drei Grundsatzklagen zu klären.
Die eine Klage davon hat mein Schwager durchgesetzt, und ich denke, der steckt fundiert in dem Fall, den er vertreten hat...

Zurück zu Deiner Frage:
JA, die Versicherung haftet auch, wenn der Dieb (der Käufer, der nicht ummeldet, der Betrüger, der unterschlägt....) mit Deinem Fahrzeug Schüden anrichtet.
Das Pflichtversicherungsgesetz dient vorrangig dem Schutz und Interesse des Gschädigten / Unfallopfers.
Du selbst musst dann zivilrechtlich Schadenersatz vom Dieb (etc) verlangen.

Bei dem „Spielzeug“ bin ich mir nur in einer Hinsicht sicher:
Wo keine Versicherung existiert, da zahlt sie logischerweise auch nicht.

Und sicher ist: der Verursacher (bei Dir der Dieb) haftet gemäß BGB 823.

Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Bestohlener zu einer Haftung argumentiert werden sollte.
Führt hier aber auch wieder zu weit ;)
 
Jetzt müßte man nur noch herausfinden: Was ist wenn ein Deutscher a.) mit so einem "Spielzeug"
in Dänemark rumfährt und b.) er tatsächlich einen Unfall verursacht. Das sind ja 2 verschiedene Dinge

Das ist recht einfach, lies nochmal #6.

Unter Umständen ist in anderen Ländern das Führen des Gefährtes nicht verboten, aber im Falle eines Unfalls haftet der Fahrzeugführer wohl in allen Ländern dieser Welt.
Und da als Deutscher das Gefährt nicht versichern kannst, brauchst Du dann halt ein gut gefülltes Portemonaie....
 
Das ist recht einfach, lies nochmal #6.

Unter Umständen ist in anderen Ländern das Führen des Gefährtes nicht verboten, aber im Falle eines Unfalls haftet der Fahrzeugführer wohl in allen Ländern dieser Welt.
Und da als Deutscher das Gefährt nicht versichern kannst, brauchst Du dann halt ein gut gefülltes Portemonaie....
Okay, also zäumen wir den Gaul mal anders rum auf:
Angenommen in Land X ist das Führen eines solchen Fahrzeugs erlaubt. Wäre es eine Option in Land X eine Haftpflicht abzuschließen um evtl. Schäden abzusichern ?
wäre diese HP dann in Land Y, in welchem das Führen eines solchen Fahrzeugs auch erlaubt ist, auch zuständig?
 
Okay, also zäumen wir den Gaul mal anders rum auf:
Angenommen in Land X ist das Führen eines solchen Fahrzeugs erlaubt. Wäre es eine Option in Land X eine Haftpflicht abzuschließen um evtl. Schäden abzusichern ?
wäre diese HP dann in Land Y, in welchem das Führen eines solchen Fahrzeugs auch erlaubt ist, auch zuständig?

Oha Leute, Ihr steigert Euch ja echt rein...

A) musst Du die Versicherung in Land X fragen, ob die das anbieten, und ob die Dich als Kunde nehmen. Das wird Dir hier keiner beantworten können.
In Deutschland ist i.d.R. ein Wohnsitz für den Versucherungsnehmer Voraussetzung.

B) was in Land Y passiert, wo immer das sein mag... hängt doch von den nationalen Gesetzen ab.

C) selbst wenn das Teil in Land X versuchert wäre, dürfte es in Deutschland nicht in den öffentlichen Verkehrsraum. Egal woher der Fahrzeugführer stammt.
 
Oha Leute, Ihr steigert Euch ja echt rein...

A) musst Du die Versicherung in Land X fragen, ob die das anbieten, und ob die Dich als Kunde nehmen. Das wird Dir hier keiner beantworten können.
In Deutschland ist i.d.R. ein Wohnsitz für den Versucherungsnehmer Voraussetzung.

B) was in Land Y passiert, wo immer das sein mag... hängt doch von den nationalen Gesetzen ab.

C) selbst wenn das Teil in Land X versuchert wäre, dürfte es in Deutschland nicht in den öffentlichen Verkehrsraum. Egal woher der Fahrzeugführer stammt.

Zu A) Wenn das Gefährt erlaubt ist muß es doch eine Versicherung geben. Zum Wohnsitz, nehmen wir die EU.

Zu B) Land Y wäre auch EU. Alerdings wäre dann tatsächlich die Frage ob hier auch die normal HP greift oder ob z.B. die landesübliche KFZ-HP zuständig ist

Zu C) ist klar

Zu dem Thema wäre tatsächlich auch mal die EU gefragt, mit einheitlichen Regelungen.
 
Zu A) Wenn das Gefährt erlaubt ist muß es doch eine Versicherung geben. Zum Wohnsitz, nehmen wir die EU.

Zu B) Land Y wäre auch EU. Alerdings wäre dann tatsächlich die Frage ob hier auch die normal HP greift oder ob z.B. die landesübliche KFZ-HP zuständig ist

Zu C) ist klar

Zu dem Thema wäre tatsächlich auch mal die EU gefragt, mit einheitlichen Regelungen.

Wohnsitz ist nie die EU. Das ist kein Staat :uuups:

Und nein, es MUSS keine Versicherung dafür geben.
Und es KÖNNTE anders geregelt sein (Mitversicherung in Privathaftpflicht) oder eben, wie in Deutschland, einfach verboten sein, damit in der Öffentlchkeit zu fahren.

Und nun ist Ende, der Hätte-Könnte-Sollte-Diskussion für mich.
Das hat nämlich weder etwas mit dem Hinweis des Threads zu tun, noch bringt das hier Irgendwem etwas.
 
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