Einzelabnahme vom Trapo zum WoMo - welche Auflagen?

Stormhunter

Aktiv-Mitglied
Mein Auto
T5 Caravelle
Erstzulassung
2010
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
niemals
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
RCD 310
FIN
WV2ZZZ7HZAH212***
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC
Ich habe schon die Boardsuche bemüht bin aber nicht so richtig fündig geworden ...

Ich möchte meinen Trapo zum WoMo machen, was ist dafür notwendig?

Was ist bisher "gehört" habe

Schlafstelle / Sitzgelegenheit
Tisch
Spüle mit Wasser
feste Kochstelle (geht hier auch ein Kartuschenkocher?)
Sicherungskasten (geht wohl um den FI Schutz?)
Ausseneinspeisung

aber das sind eher Vermutungen ... kennt jemand die Fakten?

Danke

Markus
 
AW: Einzelabnahme vom Trapo zum WoMo - welche Auflagen?

Hallo,

Stehhöhe
 
AW: Einzelabnahme vom Trapo zum WoMo - welche Auflagen?

Stehhöhe???

Hier gibt es doch einige im Forum ohne Hochdach mit WoMo Zulassung!?

Ist das Neu?

Gruß

Markus
 
AW: Einzelabnahme vom Trapo zum WoMo - welche Auflagen?

Hi,

zunächst ist da mal die Frage, ob du die WoMo-Zulassung in versicherungstechnischer oder steuertechnischer Hinsicht willst.
Wir haben beides, hier im Forum bevorzugen aber viele die Versicherung als Pkw.
Für die Steuer brauchst du allerdings unabdingbar die Stehhöhe (min. 170cm) im Wohnbereich. Dazu Kocher, Spüle, Schlafgelegenheit, der Wohnraum muss den grösseren Teil der Grundfläche ausmachen, und ´nen Tisch.
Bis auf den Tisch muss alles fest eingebaut sein. Somit scheidet ein Kartuschenkocher prinzipiell aus. Auf Wunsch erklär ich dir aber auch, wie´s trotzdem geht.
An ´nem Aufstell-/Hochdach führt aber kein Weg vorbei.
Bei uns hat der Finanzbeamte (sehr nett übrigens) das Auto persönlich in Augenschein genommen und war dann auch sehr schnell überzeugt.
Achtung: nicht vera....lbern lassen, eine Eintragung (so TÜV-mässig) ist für die Steuer nicht erforderlich! Grundlage ist einzig und allein das Kraftfahrtsteuergesetz! Darin ist geregelt, welche Voraussetzungen (siehe oben) das Auto erfüllen muss.

Gruss

Andreas
 
AW: Einzelabnahme vom Trapo zum WoMo - welche Auflagen?

Mir geht es nur um die Ummeldung bei der Versicherung.

Momentan ist der "Dicke" als LKW versichert und das ist nicht gerade billig.

Ich habe hinten einen WoMo Ausbau auf der Ladefläche und nutze den T5 auch als
WoMo habe mich aber gegen eine Gasflasche entschieden und somit einen Kartuschenkocher. Was bedeutet Festeinbau? Anschrauben reicht?

Kann ich den T5 bei der Versicherung als Womo versichern ?
Wenn ja wie?

Vielen Dank

Markus
 
AW: Einzelabnahme vom Trapo zum WoMo - welche Auflagen?

Hi,
hier sind alle Infos.

TÜV NORD Gruppe -

Grüße paul2902
 
AW: Einzelabnahme vom Trapo zum WoMo - welche Auflagen?

Ich muß blind sein ....

Bei Tüv Rheinland hab ich das nicht gefunden!?

DANKE

Aber das mit der Ummeldung bei der Versicherung wäre bei mir schon intteresant!

Hat jemand da noch Infos?

Gruß

Markus
 
Hi,

Die Versicherung stuft deinen trapo ein, nachdem was im Fahrzeug Schein steht. Daher muss der TÜV den Segen für eine womo Eintragung geben. Fahre vorher mal zum TÜV und erkundige dich, was für Auflagen du speziell einhalten musst. Im Prinzip haben meine Vorredner aber alles schon richtig erklärt.
Der Finanzbeamte testet tatsächlich alles ganz penibel, wenn du eine steuerrechtliche Eintragung möchtest.


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AW: Einzelabnahme vom Trapo zum WoMo - welche Auflagen?

Und was ist mit den "Vanessa" Lösungen, bei denen die Küche von hinten erreichbar ist mit geöffneter Heckklappt?

Und wieso bevorzugen einige die "PKW-Versicherung"? Die ist doch teurer, oder irre ich mich?
 
AW: Einzelabnahme vom Trapo zum WoMo - welche Auflagen?

Und was ist mit den "Vanessa" Lösungen, bei denen die Küche von hinten erreichbar ist mit geöffneter Heckklappt?

Und wieso bevorzugen einige die "PKW-Versicherung"? Die ist doch teurer, oder irre ich mich?

Küche hinten geht natürlich auch. Es steht die PRIMÄRE Funktion eine Womo's im Vordergrund. Mal eben Küche ausbauen ist nicht erlaubt! Insgesamt sollte es ein wohnlicher Gesamteindruck sein. Sicherlich ein wenig Auslegungsache, wenn man Glück hat.
Die PKW Versicherung ist änlich teuer wie Womo, und hat glaube ich SF30 anstelle bei Womo SF40 als niedrigste Stufe.
Hier sollte man auch das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingen lesen.
(Oder in einschlägigen T5 Foren danach suchen)
Dafür ist die Steuer beim Womo günstiger als beim PKW.

Gruß,

Fermi
 
AW: Einzelabnahme vom Trapo zum WoMo - welche Auflagen?

Die Prämien liegen auf einem ähnlichen Niveau. Pkw hat einige Vorteile, z.B. bei "Alt gegen neu", niedrigere Prozente, Rückstufung im Schadenfall, etc.
WoMo hat Vorteile, z.B. keine km-Leistung pro Jahr, keine Anrechnung "Fahrer unter 23", etc.

Letzlich muss jeder für sich entscheiden, was für ihn unter´m Strich günstiger ist.
Einige (Cali Comfortline) haben allerdings keine Wahl, weil VWN per Typschlüssel eine Pkw-Versicherung unmöglich macht.:evil:

Aber nochmal: für die Versicherung ist Typschlüssel und TÜV-Eintrag entscheidend, für die Steuer (da kann jeder WoMo kriegen) nur die Erfüllung der Forderungen nach Kraftfahrtsteuergesetz. Und das spart ca. 200€ pro Jahr.


Gruss

Andreas
 
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