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gelöschtes Mitglied
Guest
Hallo,
in Ländern, in denen der Täterschutz nicht so unnötig hochgehangen wird .......
Ein wahres Wort! Ein Wunder dass man bei uns nicht noch eine Mitschuld zu tragen hat, da ohne den Bus die Tat doch gar nicht erst stattgefunden hätte. Tatprovokation durch Besitz oder Eigentum, sozusagen.
Das könnte dann so lauten:
Wer durch Besitz einer Sache einen anderen dazu verleitet, die Sache unbefugt in den eigenen Besitz zu übernehmen, macht sich der Tatprovokation schuldig und wird mit Geldstrafe oder im Wiederholungsfall mit Freiheitsstrafe bestraft.
Gruß Robert