Also hier jetzt mal Klartext vom Fachmann,
ich habe zwar jetzt die ausgesuchten verschiedenen Felgen und Links nur überflogen bzw. nicht angeklickt, spielt aber auch keine Rolle.
Du kannst jede Felge nehmen die Du findest, insofern im Gutachten/ABE Dein T5 mit
Typbezeichnung 7EH usw.
KW- Leistung
e-Nummer (steht im Kfz-Schein unter K) und diese zwar genau, also von bis beachten
aufgeführt ist.
Zu beachten ist allerdings, und das missachten viele, die jeweils aufgeführten Auflagen, sowie die meist auf den ersten Seiten aufgeführte maximale Radlast bei Abrollumfang sowieso. Die ist erstmal ausschlaggebend für wieviel kg eine Felge zugelassen ist, da spielt der LI vom Reifen keine Rolle.
Dann stehen bei jeder freigegebenen Reifengröße auch Auflagen, die sollte man im GA nachlesen, und die rechts stehenden Auflagen sind immer einzuhalten egal bei welcher Reifengröße.
Und generell gilt auch, nicht jede aufgeführte Größe ist eintragungsfrei, ABE hin oder her, sofern die nicht in den COC Papieren stehen gilt auch bei einer Felge mit ABE EINTRAGEN!
Also nur so mal zur Veranschaulichung, bei meinem Trapo stehen nur 215/60R17C drin, also müsste ich auch den 235/55R17 eintragen lassen, nur übersieht das ein oder andere TÜV-Prüfer, was aber nicht heißt das es zugelassen ist.
Ich kenne keinen T5 der werksseitig 225/55R17 drauf hat, also wären die ebenfalls eintragungspflichtig.
Alles Fakten und keine Mutmaßungen.
Für weitere "sinnvolle " Fragen stehe ich gerne bereit, allerdings werde ich nicht auf habe ich auch und keiner sagt was, reagieren, derjenige soll einfach noch mal von Anfang an lesen und mir belegbare Nachweise vorlegen, was wohl schwierig wird.
Grüße Mathias