Ein Nutzfahrzeug ohne Nutzen ?? Gefährlich !!

AW: Ein Nutzfahrzeug ohne Nutzen ?? Gefährlich !!

Hallo jerryc,

wie du aus meinem Profil ersiehst, ist meine EWG-Bescheinigung von 5.05. Die entspr. Daten sind auch in den dt.Papieren drin.
Sollte daß für die Mod.06/07 geändert worden sein. Glaub ich persönlich nicht!
Ich denke vielmehr, daß man in Hannover /Wolfsburg auf eine Frage durchaus gegensätzliche Antworten bekommen kann.

Frag doch mal hier im Forum die Besitzer von Mod.06/07 ,ob dies noch in den Papieren steht.

Gruß + viel Erfolg Ulli
 
AW: Ein Nutzfahrzeug ohne Nutzen ?? Gefährlich !!

Frag doch mal hier im Forum die Besitzer von Mod.06/07 ,ob dies noch in den Papieren steht.
:dito:
F.1/F.2: +100 u. 7.2/8.2 +55 bei Anhängerbetrieb * Zulässiges Ges. Gew. des Zuges max. 5200 kg*
 
AW: Ein Nutzfahrzeug ohne Nutzen ?? Gefährlich !!

:dito:
F.1/F.2: +100 u. 7.2/8.2 +55 bei Anhängerbetrieb * Zulässiges Ges. Gew. des Zuges max. 5200 kg*


wie schon geschrieben, genau so steht´s auch bei mir in den Papieren

Gruss
Klaus
 
AW: Ein Nutzfahrzeug ohne Nutzen ?? Gefährlich !!

Hallo,
hier noch noch mein beitrag:
schau mal in die zulassung/fahrzeugschein ... von wohnmobilen rein,
und dort mußt du gas,wasser und abwasser transportieren.
das problem haben am ende alle hersteller u. fahrzeugklassen (ausser sportwagen)
mfg
 
AW: Ein Nutzfahrzeug ohne Nutzen ?? Gefährlich !!

dort mußt du gas,wasser und abwasser transportieren.
Abwasser ist zu vernachlässigen, da die Gewichtszunahme proportional der Abnahme von Frischwasser ist ;).
Wohnmobil hier = Cali. Da gibt es keine Zulassung für "bis zu 8 Personen". Somit kann Gas, Wasser und eine belegte Semmel pro Person im Kühlschrank mitgenommen werden.
 
AW: Ein Nutzfahrzeug ohne Nutzen ?? Gefährlich !!

Hallo,
fahre, wie im Profil beschrieben, einen Cali EZ 03/05.
Laut Papieren zGG 3000kg

Zul Achslast v. 1575 und h 1500

In den "alten" Zulassungsvordrucken steht dann weiter unten Ziff.15 (zGG) +100 u. Ziff 16 (Zul Achslast) h +85 b.ANH-BETR
... ZUL.GES-GEW.D.ZUGES MAX. 5200KG


Demnach kdarf ich mit Anhaenger 3100 kg Fahrzeugmasse haben ohne Stützlast(?)
Dann bleiben bei voller Achslast vorn 1575 und hinten 1500 + 85 (=3160) noc 60 kg fuer die Stützlast.
Allerdings darf der Anhaenger nur noch 2040 kg (5200 - 3160) wiegen Stuetzlast dann max 60 kg.

Liege ich da richtig??:confused:


Gruß
H1971
 
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Ich stelle fest, dass die Meinungen, aber auch die Bedürfnisse hier sehr weit gestreut sind.

Aller Aussagen zum Trotz, behaupte ich, dass es die Pflicht von VW ist dafür zu sorgen, damit ein Nutzfahrzeug das als 7-Sitzer angeboten und für viel Geld verkauft wird, vom Kunden uneingeschränkt als Nutzfahrzeug benutzt werden darf/kann/soll.(wo wird der Multivan auf der VW Homepage aufgelistet - nicht bei den PKW's - sondern bei den Nutzfahrzeugen?!)

Aller Argumente zum Trotz, dass die Kinder ja noch keine 75 kg wiegen, dass das Auto schon noch ein paar Kilos mehr verkraftet, dass man sowieso mit großer Wahrscheinlichkeit nie von der Polizei angehalten werde, dass man eine 3% Toleranz beim Überladen miteinrechnen sollte, dass man Kompromisse eingehen müsse, dass man von vorn herein hätte wissen müssen, dass die Nutzlast bei einem Luxusnutzfahrzeug eben begrenzt sei, dass bei Hängerbetrieb 3100 kg zGG erlaubt seien, usw., so glaube ich befinden wir uns hier im Bereich der Haarspalterei.

Wir beschäftigen uns damit, Argumente vorzubringen die fast wie Entschuldigungen aussehen gegenüber dem was für mich ganz klar ein Konzeptionsfehler von Seiten Volkswagens ist.

Wenn VW mir einen MV in 3 Ausstattungslinien anbietet und ich bereit bin den jeweiligen Preis dafür zu zahlen, dann ist es mein absolutes Recht das mir angebotene Fahrzeug innerhalb der dafür vorgesehenen Zweckbereiche zu nutzen.

Es ist sicherlich so, dass nicht jeder der sich für einen MV entscheidet, das Fahrzeug in gleicher Weise nutzen wird. Wenn VW mir das Fahrzeug anbietet dann will ich es ohne Einschränkungen nutzen und VW hat dafür ab Werk zu sorgen, dass dem so ist !

Ich fahre bestimmt nicht 10 Mal pro Jahr mit 6 normalgewachsenen Männern (90 kg) zum Skiwochenende weg, aber wenn ich's tun möchte, dann möchte ich mit meinem MV wegfahren. Werde ich ohne Bedenken auch nur einmal so wegfahren. NEIN !

Mein MV wird 180 kg überladen sein ! Würdet Ihr so fahren?!

Sogar mit 7 Personen à 75 kg an Bord, komme ich schon auf ein Gewicht von 6 x 75 kg = 450 kg (laut VW ist der Wagen dafür vorgesehen -sonst dürfte der Wagen so nicht angeboten werden!)

Hinzu kommen die 100 kg Stützlast (gesetzlich vorgeschrieben) - also haben wir schon 550 kg. Dann fahre ich immer noch mit leerem Kofferaum ( meinen Hund habe ich schon zu Hause gelassen !?). Ich werde niemals 7 Personen mitnehmen können wenn der Wohnwagen am Haken ist. Nicht zu vergessen, auch der Wohnwagen hat eine begrenzte Nutzlast von 240 kg !

Der MV ist auch im Alltag ein Nutzfahrzeug wo das Gepäck zu Hause bleiben muss, wenn 7 Personen mitfahren!?

Irrsinnig !!

Seid Ihr immer noch der Meinung, dass hier kein Konzeptionsfehler vorliegt?
Sicherlich hat VW versucht hier eine Nische aufzufüllen, indem Sie einen Luxus - MV anbieten, aber bitte nicht so !

Ich kann dieses Auto so nicht fahren, ich darf nicht und will es auch nicht!

Mich kostet die nachträgliche Montage einer Luftfederung 2887 .- € !! - ohne die Fahrtkosten hin und zurück zur Werkstatt in Deutschland (920 km). Wenn schon, denn schon !

Ich lasse nicht unerfahrene Mechaniker (was Luftfederung angeht am T5) an meinem neuen Fahrzeug herumschrauben.

Das Versicherungsproblem ist ein großes Problem, das sollte nicht zerredet werden. Wenn das Fahrzeug überladen in einen Unfall verwickelt wird und der Experte sollte dies herausfinden ( das wird er wenn's ums Geld der Versicherung geht ), dann wird die Versicherung auf Biegen und Brechen versuchen sich aus der Sache herauszureden. Beim Sachschaden könnte man noch sagen, das läßt sich ersetzen mit der Zeit. Wie sieht's beim Personenschaden aus ?! Denkt mal richtig drüber nach !

Wer zahlt im Falle von bleibender Invalidität, bei langen Krankenhausaufenthalten ( im Ausland ), bei anfallenden Schmerzensgeldern usw.

Fragt mal bei euren Versicherungsberatern nach, nicht nur bei einem. Auch hier gibt es Unterschiede zwischen Theorie und Praxis. Aufgepasst !

Volkswagen verkauft hier ganz sicher ein schönes, wertvolles, sicheres und teures Auto. Es bleibt das Problem der ungenügenden Nutzlast !

Es ist nicht meine Aufgabe für die Konzeptionsfehler der Volkswagen AG zu bezahlen.

Ich werde am Ball bleiben.

jerryc
 
AW: Ein Nutzfahrzeug ohne Nutzen ?? Gefährlich !!

Abwasser ist zu vernachlässigen, da die Gewichtszunahme proportional der Abnahme von Frischwasser ist ;).
Wohnmobil hier = Cali. Da gibt es keine Zulassung für "bis zu 8 Personen". Somit kann Gas, Wasser und eine belegte Semmel pro Person im Kühlschrank mitgenommen werden.

hallo,
es gibt viele gründe warum du mit vollem abwasser u. vollem frischwasser tank unterwegs
sein kannst, bei vier wochen womofamilienurlaub haben wir mehr als ein belegtes brötchen
mit.
ich wollte eigentlich nur aufzeigen das es bei '' großen womo's '' die selben probleme gibt
mfg
 
AW: Ein Nutzfahrzeug ohne Nutzen ?? Gefährlich !!

A propos Konzeptionsfehler !!

Ein Bekannter von mir fährt einen nagelneuen California ( Leergewicht - 2655 kg )
Laut Fahrzeugpapieren darf er einen Bootstrailer von 2500 kg ziehen und genau das möchte er auch, genau deshalb hat er sich den MV gekauft.

Niemand hat ihn beim Kauf des California auf folgende Situation hingewiesen:

Zugelassen, laut Fahrzeugbrief sind 5.300 kg ges. Gespanngewicht.

5.300 kg - 2.500 kg (Trailer) - 2.655 kg (Leergewicht vom Fahrzeug) bleiben rund 145kg.

Wo bleibt die Familie, wo bleibt das Gepäck ?!

Genau deswegen kauft man sich ja ein NUTZFAHRZEUG !!

Ich überlasse jedem einzelnen die Möglichkeiten hier seine Schlußfolgerungen zu ziehen.

Immer noch nicht überzeugt !?

jerryc
 
AW: Ein Nutzfahrzeug ohne Nutzen ?? Gefährlich !!

Hallo ulli.bully;

Ich möchte etwas richtig stellen. Gestern habe ich noch behauptet du hättest Unrecht mit der Behauptung, dass wenn der MV mit Hänger unterwegs ist, das zGG sich um 100 kg erhöht.

Du hattest Recht. Entschuldigung !

Heute habe ich mir eine Kopie beschafft von einer Übereinstimmungsbescheinigung eines Bekannten, der ebenfalls einen MV fährt ( von Juli 2006 ).

Effektiv steht es unter Punkt 50 bei Anmerkungen, genauso wie du behauptet hast.

No. 14.1 mit Anhänger + 100 kg
No. 14.3 mit Anhänger Achse 2: + 55 kg

Wissen die in Wolfsburg überhaupt, dass die Autos verkaufen !?
Mir wurde gestern, aus Wolfsburg über den nationalen Importeur genau das Gegenteil erklärt. So was gibts bei VW nicht, war die kompetente Antwort !

Auch eine Schande !

jerryc
 
AW: Ein Nutzfahrzeug ohne Nutzen ?? Gefährlich !!

Ich stelle fest, dass die Meinungen, aber auch die Bedürfnisse hier sehr weit gestreut sind.

Aller Aussagen zum Trotz, behaupte ich, dass es die Pflicht von VW ist dafür zu sorgen, damit ein Nutzfahrzeug das als 7-Sitzer angeboten und für viel Geld verkauft wird, vom Kunden uneingeschränkt als Nutzfahrzeug benutzt werden darf/kann/soll.(wo wird der Multivan auf der VW Homepage aufgelistet - nicht bei den PKW's - sondern bei den Nutzfahrzeugen?!)

......

Es ist nicht meine Aufgabe für die Konzeptionsfehler der Volkswagen AG zu bezahlen.

Ich werde am Ball bleiben.

jerryc



Dem kann ich mich nur anschließen, genau meine Meinung.

Eigentlich peinlich für VW.


Herbert
 
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Hallo,
so langsam versteh ich die Diskussion nicht mehr.
Jedes Fahrzeug hat eine Spezifikation.
In den Verkaufsunterlagen sind diese auch beschrieben.
Das gilt sowohl für die Leermasse, wie auch für die Gesamtmasse. Es ist auch beschrieben, dass das maximal erlaubte tatsächliche Gesamtgewicht des gebildeten Zuges von xxx kg nicht überschritten werden darf.
Betreibe ich nun ein Fahrzeug / Gespann außerhalb der Spezifikation, dann kann ich doch nicht denjenigen verantwortlich machen, der das Fahrzeug mit dieser Spezifikation erbaut hat und so verkauft.
Ich selbst habe mich doch für ein Fahrzeug entschieden, dass mit seinen Fähigkeiten nicht zu meinen Wünschen passt.

Das mit der Erhöhung der zul. Gesamtmasse bei Anhängerbetrieb gilt bei allen Fahrzeugen der Marke Volkswagen, die ich in letzter Zeit gefahren habe (Touareg, Passat ,T5). Aber auch dies ist Teil der Spezifikation. ich kann mich doch auch nicht darüber aufregen, wenn ich 200km/h fahren möchte und das blöde Ding mit dem Motor "nur" für 160km/h gebaut ist.

Gruß Wilfried

PS.: Übringens steht in meinen Papieren nichts von Nutzfahrzeug, ich darf nämlich auch am Sonntag mit WW fahren ;-)
 
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Eine kurze Antwort an willy.bud:

Prinzipiell hast Du recht.
Es ist nur so, dass ein Fahrzeug das tatsächlich sieben Personen Platz bietet im extremsten Fall nur drei- oder vierhundert Kilogramm zuladen darf wiederspricht eben meinem technischen Verständnis.
Spezifikation hin, Spezifikation her.

Eine Frage hätte ich noch.

Irgendwo glaube ich etwas über ein Gutachten oder so im Forum gelesen zu haben mit dem es möglich sein soll die Summe der Achslasten als zulässiges Gesamtgewicht eingetragen zu bekommen. Das waren dann, glaube ich, 3.150 kg. Oder so ähnlich.
Dummerweise finde ich den Beitrag nicht mehr, so sehr ich ihn auch suche.

Stimmt das nun, ist so eine Auflastung ohne technische Änderungen möglich ???


Herbert
 
AW: Ein Nutzfahrzeug ohne Nutzen ?? Gefährlich !!

Ein Multivan Higline 128kW 4motion hat natürlich nicht die üppigste Nutzlast, aber bei einem Leergewicht von 2526kg (inkl. Fahrer a 75kg) hat man 475kg Nutzlast, die ausreichend sind für 6 Personen a 75kg + Gepäck 25kg. Und das liegt nun im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, nicht mehr und nicht weniger.

@ jerryc:

Du schreibst, du hättest vorher Geländewagen gefahren mit 540kg Nutzlast bei 5 Sitzen. Schmeiß beide Einzelsitze a 42kg raus und du hast 560kg im MV. Du bist leider auf dem Holzweg, wenn du meinst, der Hersteller muss gewährleisten, dass du 6 Personen a 90kg zusätzlich zum Fahrer mitnehmen kannst. Wenn jeder deiner Freunde 150kg wiegen würde, muss der MV dann 900kg Nutzlast haben? Wie gesagt 75kg ist gesetzlich Vorschrift.

Auch ist es ein Trugschluss, zu meinen, mit einer Luftfederung kann man den MV auflasten. Der Transporter mit 3,2t zGG hat eine verstärkte Karosse, eine stärkere Hinterachse (Querlenker), stärkere Federn, größere hintere Bremsen, C-Reifen mit höherer Traglast und vmax-Beschränkung auf 190km/h etc.pp.

Es ist auch üblich, dass bei Ausnutzung des vollen Anhängergewichtes von 2500kg das Zugfahrzeug soweit abgelastet werden muss, damit das Gespanngewicht nicht größer als 5300kg ist. Das macht nicht nur VW so! Die 5300kg sind übrigens durch das Anfahren am 12% Berg begrenzt. Da hilft es auch nicht, wenn das Zugfahrzeug bei gleichem Leergewicht mehr Nutzlast hätte. Wenn man darauf angewiesen ist 2500kG zu ziehen, muss man sich halt einen MV oder Shuttle nehmen, der ein geringeres Leergewicht hat, aber wer will schon auf die ganzen netten Spielereien verzichten? Einen Tod musst du dabei sterben. Das ist wie, wenn ich mir ein großes Haus kaufe und mich über die Heizkosten beschwere.

Übrigens: der MV ist auf der VW-Homepage sowohl bei den Pkws als auch beí den Nfz aufgelistet: http://www.volkswagen.de/vwcms_publish/vwcms/master_public/virtualmaster/de3.html


@H1971

Deine Berechnung ist leider falsch. Die Eintragungen bedeuten folgendes:

Bei Anhängerbetrieb darf das zGG max. 100kg höher sein, das ist nicht anderes als zGG 3000kg + 100kg Stützlast

Dabei darf die zusätzliche hintere Achslast aber nicht mehr als 85kG betragen. Die restlichen 15kg müssen also auf der VA lasten.


@hekil

Mit dem Zusammenrechnen der maximalen Achslasten das zGG zu definieren geht nicht, da das zGG durch die Bremsen und das Anfahren am 20% Berg begrenzt wird.
 
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Hallo Ben,

75 kg pro Person ist gesetzlich vorgegeben, da hast du Recht, genau deshalb habe ich das Bsp. auch so vorgerechnet. Ich kann nur nicht verstehen, wie du akzeptieren kannst, dass bei 7 Personen à 75 kg an Bord, nur noch 25 kg fürs Gepäck übrigbleiben.

25 kg aufgeteilt auf 7 Personen macht 3,5714 kg pro Kopf.

Ich weiß nicht, wie andere in Urlaub fahren !? Sind 3,5714 kg Gepäck pro Person etwa auch gesetzliches Durchschnittsmaß !?

Auch stell ich mir dann die Frage, wieso VW im MV mit dem Riesenkofferraum prahlt?!
Dachschienen zur Befestigung einer Skibox - reine Esthetik !?

Konzeptionsfehler !!

A propos Ablastung ! Die Geschichte des Bootstrailers, wo eh nur 145 kg Nutzlast beim Cali übrigbleiben, wie willst du den noch ablasten.

Mann könnte ja dann , beim California noch dran denken, die Küche auszubauen, das Reserverad zu Hause zu lassen und die beiden überflüssigen Sitze im Fahrgastraum über Bord zu schmeißen. Somit könnte man effektiv um einige hundert Kilos ablasten.

Die Idee ist gut !

Werd den Tip weiterreichen an meinen geprellten Bekannten.

Übrigens hier einige Auszüge aus der VW - Werbung:

Im Multivan ist der Zeitpunkt für Veränderungen immer richtig.
Das Schwimmbad hat geschlossen. Warum nicht einfach ans Meer fahren? Es kommt so oft anders, als man denkt. Deshalb bietet der Multivan reichlich Raum und Flexibilität: Für alles, was Sie vorhaben, stehen Ihnen bis zu sieben komfortable Sitzplätze und* eine Menge Stauraum* zur Verfügung.

*da steht und, nicht oder !! Das bedeutet zuzüglich zu den 7 Personen eine Menge
Stauraum
* hier müsste stehen: - nur wenn Sie vorher abgelastet haben !!!!

Ein leichtgängiges Schienensystem sorgt dafür, dass die Sitze im Fahrgastraum nahezu stufenlos verschiebbar sind. Dadurch ist der Innenraum enorm variabel - und hat für alle Ihre Unternehmungen jederzeit genügend Platz*. Denn im Multivan bestimmen alle Insassen: Um den praktischen Multifunktionstisch herum kann die weitere Reise genau geplant werden.

*nur wenn die Familie mit dem Zug nachreist oder Sie müssen ablasten !!

jerryc
 
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AW: Ein Nutzfahrzeug ohne Nutzen ?? Gefährlich !!

Hallo JerryC

Sicherlich haben der T5 Multivan und T5 Transportermodelle eine identische Bodengruppe. Allerdings werden unterschiedliche Fahrwerkskomponenten montiert.

Dies war schon beim T4 so. Der Multivan war werkseitig "tiefergelegt", was mich damals beim Auflasten auf 2810KG zul.Ges.Gew. dann beim "Freundlichen" deutlich über 2000,- DM gekostet hat, da das Fahrzeug durch die stärkeren Federn auch höhergelegt wurde.

Du kannst natürlich mal in den Ersatzteilkatalogen schauen, welche Fahrwerkskomponenten bei 3000kg und 3200kg Caravelle unterschiedlich sind. Vorraussetzung für die Auflastung ist, das sowohl die Felgen, als auch die Reifen für die höhere Traglast zugelassen sind.

Entweder tiefergelegt oder aufgelastet - beides zusammen geht normalerweise nicht !
 
Kleine Randbemerkung

:uuups:
Nicht VW ist für diese Fehlentwicklung verantwortlich, sondern wir als Kunden.

Solange es Leute gibt, die immer mehr Raum, Luxus, Schalldämmung, elektrische Spielereien erwarten, dann einen MV als rollendes Multimedia-Center kaufen und sich erst hinterher Gedanken über eine zu geringe Nutzlast machen, werden die Autos immer größer und schwerer.

Mir wäre ein T4-Nachfolgemodell, das von Abmesungen und Gewicht her sich am T4 orientiert hätte auch lieber gewesen. Mit dem T5 Caravelle passe ich in fast keine Tiefarage mehr, muß in der Toreinfahrt auf die Spiegel aufpassen und auch das Schild gesperrt für Fahrzeuge über 2,8t beachten.

Wenn es nach den Wünschen der Leute geht, die im MV mit 7 Erwachsenen, viel Gepäck ( bei 7 Leuten wahrscheinlich auf Dach-und Heckträger verteilt) und Anhänger in Urlaub fahren wollen, dann hat die nächste Multivan Generation über 3,5t zGG .

Dumm nur, daß man dann bei der Maut im Ausland als LKW eingestuft wird und Sonntags in Deutschland nicht mehr mit Anhänger fahren darf.
 
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A propos Konzeptionsfehler !!

Ein Bekannter von mir fährt einen nagelneuen California ( Leergewicht - 2655 kg )
Laut Fahrzeugpapieren darf er einen Bootstrailer von 2500 kg ziehen und genau das möchte er auch, genau deshalb hat er sich den MV gekauft.

Niemand hat ihn beim Kauf des California auf folgende Situation hingewiesen:

Zugelassen, laut Fahrzeugbrief sind 5.300 kg ges. Gespanngewicht.

5.300 kg - 2.500 kg (Trailer) - 2.655 kg (Leergewicht vom Fahrzeug) bleiben rund 145kg.

Wo bleibt die Familie, wo bleibt das Gepäck ?!

Genau deswegen kauft man sich ja ein NUTZFAHRZEUG !!

Ich überlasse jedem einzelnen die Möglichkeiten hier seine Schlußfolgerungen zu ziehen.

Immer noch nicht überzeugt !?

jerryc

Wie ganz am Anfang schon geschrieben, kann ich Deinen grundlegenden Gedankengang ja auch nachvollziehen, obgleich ich finde, dass Du mit einem satten MV argumentativ ein ganz klein wenig on the edge bist, denn VW behauptet ja nirgendwo explizit:

"Fahren Sie gemütlich mit 6 ausgewachsenen Kumpels à 90kg, deren Hantelsets, Ihren zwei Labrador-Rüden und Ihrer Segelyacht am Haken, in den wohlverdienten Urlaub."

Oder :D ?

Dafür gibt es andere Fahrzeuge, meist sind die von MAN oder im Extremfall Krauss-Maffei :cool: . Spässle: wobei bei Letzterem die Kumpels alle Dunkeloliv tragen und das Ding eine digitale Feuerleittechnik hat.

Aber im Ernst: VWN bietet genau für das was Du vorhast (7 Mann, sattes Gepäck und einen Hänger) Fahrzeuge an: Kombi, Shuttäl oder Caravelle (ich habe knapp eine Tonne Zuladung, irgendwas im 870 - 950kg - Bereich und die Kiste ist fast vollausgestattet).

Nur ist es eben kein MV, das ist es glaube ich, was Dich stört?

Ja. Stimmt. Die suggerieren irgendwie, dass Du mit dem Produkt alles gleichzeitig haben kannst, ich denke die Realität sagt aber, dass es ein "entweder/oder"-Produkt ist.
 
AW: Ein Nutzfahrzeug ohne Nutzen ?? Gefährlich !!

...

Auch ist es ein Trugschluss, zu meinen, mit einer Luftfederung kann man den MV auflasten. Der Transporter mit 3,2t zGG hat eine verstärkte Karosse, eine stärkere Hinterachse (Querlenker), stärkere Federn, größere hintere Bremsen, C-Reifen mit höherer Traglast und vmax-Beschränkung auf 190km/h etc.pp.

...


Eigentlich habe ich die Angebote von Goldschmitt und Venta Supply so verstanden dass zur Auflastung die Lutfederung reicht ???

Hat sowas eigentlich schon mal einer im Multivan probiert?


War gerade mit meinem Multivan auf unserer Müllkippe, nein, nicht um ihn wegzuwerfen, sondern um ihn wiegen zu lassen.

Mit allem Firlefanz an Ausstattung und dem ganzen sonstigen Müll den ich immer dabei habe wiegt er 2.469 kg. Ohne Fahrgäste, mit vollem Tank und der zweite Einzelsitz ist draussen.

Das heißt mir bleiben in dem Fall 531 kg Zuladung. Sitzt die Familie vollständig mit drin sinds noch etwa 300 kg. Das sollte fürs Gepäck dann reichen.

Da bin ich nun doch erleichtert, bei mir reichts. Sollten die Kids, die Frau oder der Hund zu fett werden, muß halt ein Neuer her. Vielleicht hat der T6 dann mehr zu bieten.


Herbert
 
AW: Ein Nutzfahrzeug ohne Nutzen ?? Gefährlich !!

Konzeptionsfehler !!
Oder Fehlkauf.
Mein Großvater pflegte immer zu sagen: "Den Groschen und die Semmel gibt es nicht!" Bei der Lektüre dieses Threads denke ich manchmal, daß manche nicht nur den Groschen und die Semmel, sondern darüberhinaus auch noch MwSt. haben wollen.

Ich stell mir vor jeder Investition zwei Fragen:
1. Was bietet der Markt? Was brauch ich genau?
2. Kosten?

Jede Menge Komfort? Ja!
Platz für ganz viel Personen? Ja!
Auch noch viel Gepäck? Ja!
Grosser Stauraum? Ja!

@Reflexsilber: Entfall der digitalen Feuerleittechnik, kein dunkeloliver Klamottenzwang, sondern legere Freizeitkleidung;)

Bitte hier:
 

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