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gelöschtes Mitglied
Guest
Käuferin darf gestohlenes Auto behalten
Zu einem kniffligen Fall fällt der Bundesgerichtshof nun ein Urteil. Ein Mann hatte ein Campingmobil bei einer Probefahrt entwendet und dann weiterverkauft. Darf die Käuferin das Fahrzeug behalten? Das Gericht sagt Ja.
www.n-tv.de
Das Urteil vom BGH stört gerade gewaltig mein Rechtsempfinden.
Insbesondere die Entscheidung aus:
Laut BGH hat die Betreiberin des Autohauses ihren Besitz während der Probefahrt freiwillig aufgegeben. Damit greift die Grundregel nicht, dass niemand etwas als Eigentum erwerben kann, das einem anderen gestohlen wurde oder ihm anderweitig abhandengekommen ist.
Mit der Begründung:
Das Gericht sagt also, das Auto kam der Händlerin nicht "abhanden". Sie habe es ja freiwillig weitergegeben, wie eine Sprecherin auf ntv.de-Nachfrage erläuterte. Dass sie dabei getäuscht wurde, spiele dafür keine Rolle. Für das Gericht war es also kein Diebstahl, als der Probefahrer nicht zurückkam.
Ist dieses Urteil m.E. ein Skandal und zumindest mir meinem Rechtsempfinden nicht vereinbar.
Tja, da werden sich die Händler und vor allem die Privatverkäufer künftig warm anziehen müssen. Der BGH hat m.E. mit diesem Urteil nun allen Kleinkriminellen Tür und Tor für eine neue Art der
Unglaublich
Gruß
Andreas
EDIT:
Rechtschreibfehler bzw. falsche Begrifflichkeit korrigiert.
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