ann geht der Bulli trotz "Sportfahrwerk" (das ja nur eine milde Tieferlegung ist) durchaus in die Knie und wippt wieder hoch.
Das stimmt schon! Aber wieviel cm federt er bei einer Vollbremsung aus 20km/h ein? Und vor allem: Wie viel federt er über "normal Null" hinaus dann wieder aus! Da schaffst Du ganz sicher keine 5 cm!
Wen das allerdings nicht juckt, der sollte mit Beschädigungen am Dach (denn die sieht man dann ja schon dreimal nicht) kein Problem haben.
Naja, ein kleiner Krater an der Tür ist ärgerlich, aber keine Katastrophe und reparabel. Wenn Du mit dem Dach den Beton Unterzug versuchst nach oben zu schieben, dann entsteht da schon ein etwas größerer Schaden. Kann man also nicht wirklich vergleichen
Das ist (nech meinen Infos) falsch.
Das Schild "StVO 256" mit Beschriftung 2m heisst nur, dass nichts über 2m EINFAHREN DARF.
Nun im Parkhaus gilt die StVO aber nicht, daher kann man meiner Meinung auch die Definition des Schildes in der StVO nicht auf das Parkhaus beziehen.
Es kann meines Erachtens nur so sein:
Der Betreiber eines Parkhauses (oder einer Waschanlage) sichert mit der Kennzeichnung eine Eigenschaft zu, die damit Grundlage des Vertragsverhältnisses wird.
Hält er diese nicht ein, haftet er. Punkt.
Alles andere würde keinen Sinn machen. (Ok, Gesetze und Sinn passt nicht immer zusammen...)
in öffentlichen Parkhäusern gilt in der Regel die StVO.
hier stand ein Klugscheiß-Kommentar von mir, der aber falsch war.
Hab mich grad noch mal schlau gemacht. Demnach gilt die StVO tatsächlich grundsätzlich auch (zumindest so ein bisschen) in/auf öffentlichen Parkhäusern/Parkflächen. Aber eigentlich zählt nur Paragraph 1, das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahmen. Recht vor links und sowas zählt im Parkhaus ausdrücklich nicht.
macht die ganze Sache rechtlich wieder etwas komplizierter....
ich bleib aber dabei: wo 2m druaf steht geht auch 2m rein.