Durchfahrtshöhe Parkhäuser

Ich drücke auf den "Parkhausknopf", es zischt etwas unter mir wie bei einem Sattelschlepper - und schon geht das.
Zu Not kann ich noch tiefer. Dann aber nur Schritttempo.
 
Ich mache mir bei unbekannten Städten immer die Mühe und recherchiere die Einfahrtshöhen im Internet. Blöd find ich das mein Orginal Navi überhaupt Parkhäuser anzeigt die weniger als 2 m Einfahrtshöhe haben. Das ist wahrscheinlich für geübte Programmierer ein Klacks und sollte bei einem derart überteuerten Navi selbstverständlich sein
 
Also ich bin auch schon mit dem Cali in Parkhäuser mit 2 m Durchfahrtshöhe gefahren. Wohl ist einem da nicht, aber es passte. Ich nehme aber lieber welche mit 2,10m. Nachbar hat sich sein Dach an einer Leitung der Löschanlahe zerkratzt. T5 Multi, Parkhaus 2m. Einfach so haben die nicht gezahlt. Anwalt, mehrere Briefe dann irgendwann wurde gezahlt.

Ich denke auch 2 Meter sollten reichen, da es wohl immer eine Toleranz gibt. In München waren es ca 10 cm. Peinlich ist, man fährt so vorsichtig das einen alle anderen verfluchen ;)
 
Ich fahr in jedes 2m Parkhaus ohne viel nachdenken rein. 2m sind 2m und mein Bus hat ein paar cm wenig. Eigentlich ganz einfach.
Wanken und einknicken und ausfedern? Ich weiß ja nicht wie Ihr im Parkhaus fährt, aber wenn ihr damit mehr als 2cm schafft, habt ihr meinen Respekt!
Und 2m bedeutet nicht, dass es an der tiefsten Stelle 2m sind, sondern das Fahrzeuge bis 2m sich da uneingeschränkt bewegen können.
 
Hallo, ich rücke da mal was gerade :-):

Wir bewegen uns in Parkhäusern genauso vorsichtig wie im Straßenverkehr, aber auch wenig über Schritt-/Rangiertempo kann es zu einer "Notbremsung" kommen, wenn z.B. ein unvorsichtige Fußgänger den Weg kreuzt. Dann geht der Bulli trotz "Sportfahrwerk" (das ja nur eine milde Tieferlegung ist) durchaus in die Knie und wippt wieder hoch.

Also lieber ein paar cm mehr Luft lassen - schaden tut's nicht und die beste Ehefrau von allen (der das Auto wie alle seit 30 Jahren) ja auch gehört ist viel entspannter.

Luftige Grüße

Kai-Uwe
 
Na dann sag deiner besten Ehefrau von allen das meine beste Ehefrau von allen seit 25 Jahren mit unseren diversen TX in Parkhäuser mit 2 m fährt und passiert ist nix. Nur immer auf die Klappe achten. :uuups:

Einen schönen 3.Advent
 
Ehrlich gesagt erschließt sich mir nicht der Hintergrund zur Frage des TE.

Der Bus ist nun einmal ein großes Fahrzeug. Egal ob es Länge, Höhe oder Breite betrifft. Rampenwinkel, Kurven, Parkplätze an sich ... mit Ausnahme von sogenanntenPremium-Stellplätzen am Bremer Flughafen ist mir kein Parkhaus bekannt, was diese Fahrzeuggröße annähernd berücksichtigen würde.

Kurz: ich fahre generell mit dem Wagen in kein Parkhaus.

Da wäre die Höhe für mich noch das geringste Problem. Vielmehr hab ich einfach keinen Bock drauf, mir von irgendwem da die Tür gegen die Seite hauen zu lassen. X(

Wen das allerdings nicht juckt, der sollte mit Beschädigungen am Dach (denn die sieht man dann ja schon dreimal nicht) kein Problem haben. ;(

Fürs Parkhaus haben wir allerdings so ein kleines französisches Auto. Da bin ich völlig emotionslos falls da einer meint, mit seinem Einkaufswagen, der langen Coupé-Tür oder sonst irgendwas gegenzudonnern, da der Wagen schon vergleichsweise abgerockt gekauft wurde. :D

Grüße
Chris
 
Ganz kurz.
Wenn 2.00 Meter außen dran stehen, muss auch 2.00 m reinpassen.

Gegen Dünnschiss wegen: " könnte klapp werden" hilft nur Erfahrung.
Wer vor dem Kauf schon Dünnschiss hat, der sollte vielleicht ein ein anderes Auto wie den Caddy wählen.
Der kann höchstens bei Tieferlegung aufsitzen.
 
@Bastik11

In ein Parkhaus mit 2,00 Meter Durchfahrtshöhe würde ich nur mit einem Multivan mit werksseitigem Dynamicfahrwerk oder nachgerüstetem Sporfahrwerk hinein fahren.

Bei manchen kommt noch die knubbelige Außenantenne auf dem Dach oberhalb der Windschutzscheibe dazu.

Ansonsten haben Bullis das gleiche Problem wie große SUV, die Parkplätze wachsen eben nicht mit.

Da ich als Rolli - Fahrer einen Behinderten - Parkplatz nutze, habe ich mit der Breite der Parkplätze weniger Probleme ( eher schon mit diese Mutter - Kind - Parkplatz - Geschichte, wo man öfters der Meinung ist ebenfalls Behindertenparkplätze nutzen zu dürfen ).
 
Zuletzt bearbeitet:
Und 2m bedeutet nicht, dass es an der tiefsten Stelle 2m sind, sondern das Fahrzeuge bis 2m sich da uneingeschränkt bewegen können.

Das ist (nech meinen Infos) falsch.

Das Schild "StVO 256" mit Beschriftung 2m heisst nur, dass nichts über 2m EINFAHREN DARF.

Was mit Fahrzeugen unter 2m passiert, liegt in der Verantwortung des Fahrers. Zumal wir uns im Parkhaus auf privatem Grund bewegen, und nicht auf öffentlichen Straßen.
Wenn also irgendwo ein Rohr auf 1,90 raussteht und ich das in mein Dach einarbeite, bin ich selbst Schuld.
Es ist sicherlich nicht als GARANTIE zu sehen, dass mit einem Fahrzeug unter 2m alles möglich ist.

Es gibt Urteile so und so ...
Ich möchte mich nicht darauf verlassen, an einen Richter in meinem Ansinnen zu gelangen, wenn ich den Parkhausbetreiber durch mehrere Instanzen jagen muss.

Grüße
m;
 
Kurz: ich fahre generell mit dem Wagen in kein Parkhaus.



Grüße
Chris
Weise Entscheidung:
Bei meinem 2. Besuch im Parkhaus mit dem Dicken hat mich doch bei der Ausfahrt eine Betonsäule heimtückisch von der Seite her angesprungen. Ich schwöre: Wir hatten sie in keiner Weise provoziert!
 
Ich schwöre: Wir hatten sie in keiner Weise provoziert!
Du darfst die aber auch nicht ignorieren !

Als No.3 unterwegs war, bin ich ganz in Ruhe (also nachts) zum Klinikum, Parkhaus testen.
Zuerst bei offener Tür auf der Trittstufe stehend gepeilt - mit DSG kann man das ja schön dosieren.

Später, als ich wusste, dass massig (eine Hand :eek: ) Platz ist, bekam jeder Beton-Querstrebe einen netten Klaps aus dem offenen Fenster.
Ich saß dann schon wieder aufm Fahrersitz.

War aber zugegeben ein komisches Gefühl.
 
in öffentlichen Parkhäusern gilt in der Regel die StVO.

Und wenn 2 m auf dem Schild steht, dann sind Fahrzeuge bis zu dieser Höhe save (Sicherheitsreserve muss vorhanden sein!!)

Stellt Euch das Kuddelmuddel auf der Autobahn vor, wenn die LKWs vor den Brücken bei angegebenen 4 m Durchfahrtshöhe vor jeder Brück stoppen und schauen, ob der Aufbau / Container
drunter durch passt........

Viel schlimmer finde ich die Parkflächen in den Parkhäusern. Länge und Breite sind idR nicht dem Dicken gnädig. Da musste schon durch die Schiebetüren aussteigen.......:uuups::uuups:

LG
Chris
 
In Parkopedia sind Parkhäuser mit ihren Einfahrtshöhen hinterlegt.
 
Ich wollte mit meinem alten Bus mal in Kempten ins Parkhaus. Da stand 2m! Doch er passte nicht einmal unter der davor montierten Sicherheits Barke.
Erst dachte ich die verwenden abgebrochene Zollstöcke!?

Nachdem ich dann aber anderweitig geparkt hatte bemerkte ich das bis vor dem Parkhaus neu geteert wurde, da noch die ein oder andere Stelle nicht ganz fertig war...
Denke sie werden es ändern...schaue nächstes Jahr mal rein.
Der neue ist jetzt nur noch 192cm hoch :) das geht jetzt gut...
 
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Ich fahr in jedes 2m Parkhaus ohne viel nachdenken rein. 2m sind 2m und mein Bus hat ein paar cm wenig. Eigentlich ganz einfach.
Wanken und einknicken und ausfedern? Ich weiß ja nicht wie Ihr im Parkhaus fährt, aber wenn ihr damit mehr als 2cm schafft, habt ihr meinen Respekt!
Und 2m bedeutet nicht, dass es an der tiefsten Stelle 2m sind, sondern das Fahrzeuge bis 2m sich da uneingeschränkt bewegen können.

Ich fahre mit meinem California auch bedenkenlos in jedes 2m-Parkhaus.

Meiner ist lt Fzg-Schein 1.99m. Also passt es. Mit einem Multivan könnte man ja fast die Ski noch draufmachen.
Ich lebe schon einige Jahre in Deutschland und empfinde hier alles als überreguliert. Da mache ich mir Null Sorgen.
In manchen Südländern wäre ich vorsichtiger.

Wenn meine Süße daneben sitzt fahre ich immer mit Extra-Schwung hinein. Ein Riesenspaß! :D

Und soll ich ehrlich sein: Ich ziehe auch immer etwas den Kopf ein ;).
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mit Fahrzeugen unter 2m passiert, liegt in der Verantwortung des Fahrers. Zumal wir uns im Parkhaus auf privatem Grund bewegen, und nicht auf öffentlichen Straßen.
Wenn also irgendwo ein Rohr auf 1,90 raussteht und ich das in mein Dach einarbeite, bin ich selbst Schuld.
Es ist sicherlich nicht als GARANTIE zu sehen, dass mit einem Fahrzeug unter 2m alles möglich ist.

Das ist ja nun mal totaler Quatsch, sorry.

Der Betreiber eines Parkhauses (oder einer Waschanlage) sichert mit der Kennzeichnung eine Eigenschaft zu, die damit Grundlage des Vertragsverhältnisses wird.
Hält er diese nicht ein, haftet er. Punkt.

Was jedoch vom Fahrzeugführer zu beachten ist, das Anbauten die im Fahrzeugschein eingetragenen Maße überschreiten.
Dazu gehört die hier schon genannte NaviAntenne beim 5.1, ein montierter Fahrradträger oder (in der Breite) auch die Außenspiegel.

Das Schild am Parkhaus ist also weder eine ungefähre, noch unverbindliche Einschätzung.
Baut er ein Rohr oder Schild so an, das dadurch das Fahrzeug beschädigt wird, bezahlt er das.
 
Die Norm für Parkflächen stammt noch aus Zeiten für den Ur-Käfer.
Leider kein Witz.
 
Ich sehe das auch so wie @Ohlie ... wenn ein Parkhausbetreiber über ein Schild die Einfahrt von 2m hohen Fahrzeugen freigibt, muss er auch dafür haften, dass diese Fahrzeuge sich darin ohne Beschädigung bewegen können.

Einschränkung: in manche Parklücken ragen oft hinten Lüftungskanäle o.ä. hinein. Diese sind dann beispielsweise schwarz/gelb markiert. Darauf muss man als Fahrer dann selbst achten beim Einparken ... besonders gefährlich dabei ist, dass die Parkpiepser und die Kameras diese Hindernisse so weit oben nicht erfassen ... ggf. einen anderen Stellplatz wählen oder zumindest vorwärts einparken.

Auch zu Bedenken: die Heckklappe schenkt beim öffnen deutlich höher als 2m auf ... auch hierfür ist der Fahrer/Nutzer selbst verantwortlich...
 
ann geht der Bulli trotz "Sportfahrwerk" (das ja nur eine milde Tieferlegung ist) durchaus in die Knie und wippt wieder hoch.
Das stimmt schon! Aber wieviel cm federt er bei einer Vollbremsung aus 20km/h ein? Und vor allem: Wie viel federt er über "normal Null" hinaus dann wieder aus! Da schaffst Du ganz sicher keine 5 cm!
Wen das allerdings nicht juckt, der sollte mit Beschädigungen am Dach (denn die sieht man dann ja schon dreimal nicht) kein Problem haben. ;(
Naja, ein kleiner Krater an der Tür ist ärgerlich, aber keine Katastrophe und reparabel. Wenn Du mit dem Dach den Beton Unterzug versuchst nach oben zu schieben, dann entsteht da schon ein etwas größerer Schaden. Kann man also nicht wirklich vergleichen
Das ist (nech meinen Infos) falsch.

Das Schild "StVO 256" mit Beschriftung 2m heisst nur, dass nichts über 2m EINFAHREN DARF.
Nun im Parkhaus gilt die StVO aber nicht, daher kann man meiner Meinung auch die Definition des Schildes in der StVO nicht auf das Parkhaus beziehen.
Es kann meines Erachtens nur so sein:
Der Betreiber eines Parkhauses (oder einer Waschanlage) sichert mit der Kennzeichnung eine Eigenschaft zu, die damit Grundlage des Vertragsverhältnisses wird.
Hält er diese nicht ein, haftet er. Punkt.
Alles andere würde keinen Sinn machen. (Ok, Gesetze und Sinn passt nicht immer zusammen...)
in öffentlichen Parkhäusern gilt in der Regel die StVO.

hier stand ein Klugscheiß-Kommentar von mir, der aber falsch war.
Hab mich grad noch mal schlau gemacht. Demnach gilt die StVO tatsächlich grundsätzlich auch (zumindest so ein bisschen) in/auf öffentlichen Parkhäusern/Parkflächen. Aber eigentlich zählt nur Paragraph 1, das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahmen. Recht vor links und sowas zählt im Parkhaus ausdrücklich nicht.
macht die ganze Sache rechtlich wieder etwas komplizierter....

ich bleib aber dabei: wo 2m druaf steht geht auch 2m rein.
 
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