Durchfahrtshöhe Parkhäuser

Respekt!
1cm, da darfste nix ausladen...:eek:
Zur Not kann er dann aber etwas Luft aus den Reifen ablassen, dann passt es wieder :uuups:

... mir wäre 1cm Luft für einen Dauerparkplatz auch etwas zu wenig
 
Der Cali war bei der ersten Durchfahrt komplett leer....
Ja, gefallen tut mir das auch nicht besonders, leider gibt es keine Alternative.

Gruß Tom
 
Ich wärme das hier mal auf. Ich habe das Gleiche Problem mit einem T6.1. California. Ich messe später mal nach. Das muss defninitiv > 2m sein, ich bin nämlich nicht in die Tiefgarage gekommen. die hat genau 2m.

Hast du noch was geändert oder hat sich bei dir was geändert ? Ich habe die Springfield 18 Zoll Felgen, vllt hat es damit zu tun.
 
Ich fische gerade im trüben... Versuche mir nur zu erklären warum der Cali >2m ist. Alle davor waren unter 2m und konnten problem in die TG gefahren werden.
 
Dann brauchst du aber auch einen T6 zum Vergleichen.
Dach dicker ... FW höher ... Antennenknubbel ....?
 
Erstmal sollte man wissen wie Hoch der Bus WIRKLICH ist. Unter Horizontal-Laser gemessen ist unser Beach 199.5cm hoch (unbeladen), ABER die Markise steht im hinteren Bereich über. Also 203cm.

Ich fahre damit in mir bekannte 2m Parkhäuser rein, bei fremden bin ich vorsichtig.
Grundsätzlich gilt in D: wenn 2m dran stehen müssen 2m reinpassen, und zwar überall wo es nicht anders beschildert ist.

Fährst du in einen 2m Parkhaus einen 1,98m Bulli an, haftet der Betreiber.
Fährst du mit einen 2.03m Markisen-Beach eine Lampe ab, bezahlst DU die.

Schön ist das Parkhaus am Ruhrpark in Essen, dort steht auf der einen Seite 2m, auf der anderen 1,95m. Hab es erst gesehen als ich durchgefahren war. Nix passiert.

In Italien (Meran) habe ich damals bei meinen 1.9m T4 in einen 2m Parkhaus das Dach verkratzt. Die Italiener hatten vergessen dass der bei der Auffahrt auf eine Rampe kurz etwas höher wird...und 2m waren das auch nicht.
Geld gab es keines, war mir im Urlaub aber auch zu stressig.
 
Vor dem hier nebenstehenden Bulli hatte ich ca. 20 Jahre lang mehrere Renault Trafic I mit Normaldach. Die waren allesamt 2,04 m hoch. Jedenfalls laut den Kfz- Papieren. Hat in (fast) alle Parkhäuser mit 2,00 m Angabe gepaßt.
Folgende Probleme gabs: Bei einer Tiefgarageneinfahrt paßte der Bus nicht rein, wegen Knick zwischen Gefälle-Rampe und Garagenboden. Und einmal prasselte einezu tief sitzende Neonlampe hinter mir auf die Fahrbahn. Ich denke mal, wenn in Deutschland 2 m draufsteht, ist das auch so. Mehr Probleme gibts bei tief liegenden Autos mit Aufsetzen an den Rampen.
 
Rampe ist halt immer gefährlich, da wird es selbst dem Caddy mit 1,80m in meinem alten 1,95m Parkhaus recht eng.. im Endeffekt hilft nur vertrauen oder ausprobieren oder vermeiden
 
Bisher habe ich viele Parkhäuser mit meinem T6 MV 70 Years und einer deklarierten Einfahrtshöhe von 2m problemlos befahren. Gefühlt wird es natürlich gerne mal "eng" über dem Kopf. Achte aber auch immer auf an unter der Decke hervorstehende Gegenstände wie Lampen, Rohren etc. und umfahre diese wenn möglich; wenn dies nicht möglich ist, taste ich mich eben langsam darunter hindurch. Vor dem Einparken sondiere ich zudem die Parkbucht auf mögliche Gefahrenstellen, ehe ich einparke ... Habe aber auch keine An- oder Aufbauten wie Markisen o. ä. Im Ausland wäre ich bei nur 2,00 m Deklaration aber wesentlich vorsichtiger als ich dies in Deutschland bin, da hierzulande die niedrigste Durchfahrtshöhe auch an Rampen im Parkhaus für die Deklaration maßgeblich ist.
 
da hierzulande die niedrigste Durchfahrtshöhe auch an Rampen im Parkhaus für die Deklaration maßgeblich ist.
Das stimmt so nicht ganz. Hinter dem Knick in der Fahrbahn nach unten, muß das senkrecht genommene Maß deutlich höher sein, wie 2 m um die entsprechende Fahrzeughöhe da durch zu kriegen.
Umgekehrt genauso: Der Knick nach dem Gefälle, muß eine erheblich größere Deckenhöhe haben, in diesem Bereich, um die 2m-Fahrzeuge da durch zu kriegen.
Einfaches Beispiel: Eine Stretchlimousine, die vielleicht nur 1,70 m hoch ist, kriegt trotzdem am unteren Ende der Rampe Deckenkontakt, wenn nur der Radstand lang genug ist.
 
Das stimmt so nicht ganz. Hinter dem Knick in der Fahrbahn nach unten, muß das senkrecht genommene Maß deutlich höher sein, wie 2 m um die entsprechende Fahrzeughöhe da durch zu kriegen.
Umgekehrt genauso: Der Knick nach dem Gefälle, muß eine erheblich größere Deckenhöhe haben, in diesem Bereich, um die 2m-Fahrzeuge da durch zu kriegen.
Einfaches Beispiel: Eine Stretchlimousine, die vielleicht nur 1,70 m hoch ist, kriegt trotzdem am unteren Ende der Rampe Deckenkontakt, wenn nur der Radstand lang genug ist.
Prinzipiell richtig, aber Stellplätze für Stretchlimousinen findet man normalerweise nicht im Parkhaus. Die langen Lullatsche bleiben sowieso beim Etagenwechsel wegen den engen Radien hängen.
 
da hierzulande die niedrigste Durchfahrtshöhe auch an Rampen im Parkhaus für die Deklaration maßgeblich ist.

Dann habe ich mich evtl. nicht klar ausgedrückt. Gemeint habe ich, dass ein Fahrzeug mit 2 m auch an solchen Engstellen höhenmäßig kein Problem bekommt, wenn es an Rampen etc. an Höhe "gewinnt"; was folglich bedeutet, dass die lichte Höhe an solchen Stellen auch größer ausfällt als die deklarierten 2 m - das ist eben deutsche Architekten- bzw. Ingenieursleistung - oder vielleicht auch irgendwelchen mir unbekannten Vorgaben des Baurechts geschuldet.
 
das ist eben deutsche Architekten- bzw. Ingenieursleistung - oder vielleicht auch irgendwelchen mir unbekannten Vorgaben des Baurechts geschuldet.

Hat neben dem Baurecht auch was mit Baukonstruktion zu tun: In den entsprechenden Lehrbüchern steht, das man den Knick nach Möglichkeit ausrunden soll. Das geht aber oft aus 2 Gründen nicht: Parkhaus besteht aus Betonfertigteilen, die ebenflächig hergestellt sind, und sich das Ganze ohne Knick nicht bauen läßt. Oder einfach weil der Platz für eine lange Rampe, mit Ausrundung, fehlt.
Was es auch gibt, ist behördlich verordneter Murks:
Der Bebauungsplan setzt z.B. fest: Das Eigenheim muß in 5 m Abstand zur Grundstücksgrenze errichtet werden, und die EG-Fertighöhe Fußboden, muß 50 cm unter dem Straßenniveau liegen. Das Auto muß mit ins Haus, weil das Grundstück zu klein für eine separate Garage ist. Ergebnis: Nicht nur das Regenwasser, das von der Dachrinne überläuft, fließt Richtung Haus. Auch die Garagenrampe kriegt auf die 5 m 10% Gefälle, inklusive 2x Knick. Alles was irgendwie tiefer liegt, und sei es nur durch Beladung, kriegt Kontakt mit der Einfahrt. Auch kann man ja die Garage innen nicht beliebig auffüttern, weil es sonst an Raumhöhe fehlt. Und Ausrundungen sind auch nicht möglich wegen dem fehlenden Platz.
 
Hat neben dem Baurecht auch was mit Baukonstruktion zu tun: In den entsprechenden Lehrbüchern steht, das man den Knick nach Möglichkeit ausrunden soll. Das geht aber oft aus 2 Gründen nicht: Parkhaus besteht aus Betonfertigteilen, die ebenflächig hergestellt sind, und sich das Ganze ohne Knick nicht bauen läßt. Oder einfach weil der Platz für eine lange Rampe, mit Ausrundung, fehlt.
Was es auch gibt, ist behördlich verordneter Murks:
Der Bebauungsplan setzt z.B. fest: Das Eigenheim muß in 5 m Abstand zur Grundstücksgrenze errichtet werden, und die EG-Fertighöhe Fußboden, muß 50 cm unter dem Straßenniveau liegen. Das Auto muß mit ins Haus, weil das Grundstück zu klein für eine separate Garage ist. Ergebnis: Nicht nur das Regenwasser, das von der Dachrinne überläuft, fließt Richtung Haus. Auch die Garagenrampe kriegt auf die 5 m 10% Gefälle, inklusive 2x Knick. Alles was irgendwie tiefer liegt, und sei es nur durch Beladung, kriegt Kontakt mit der Einfahrt. Auch kann man ja die Garage innen nicht beliebig auffüttern, weil es sonst an Raumhöhe fehlt. Und Ausrundungen sind auch nicht möglich wegen dem fehlenden Platz.
Ein Grundstück mit so einem bescheuerten Bebauungsplan ist aber für einen klar denkenden Menschen nicht kaufbar.
 
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