Hallo Mathias II,
ich bin im Internet hinsichtlich deiner Fragen zu den Fahrverboten und der Kennzeichnungspflicht fündig geworden(
www.news-Reporter.net/inhalt.las?katsearch=21&skipcount=200).Hierbei handelt es sich um eine vom Umweltministerium geplante Kennzeichnung umweltfreundlicher Autos (Diesel und Benziner) [Stand:April 2005]. Mit einer entsprechenden Plakette, die jeder Autofahrer sich selbst bei der Zulassungsbehörde beschaffen muss, wären die Fahrzeuge dann von möglichen Verkehrsbeschränkungen wegen Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte ausgenommen.
Diese
Kennzeichnungsverordnung sieht bei einer Nachrüstung die Einteilung von PKW, LKW und Nutzfahrzeugen mit einem Dieselmotor nach der Höhe ihrer Partikelemissionen in jeweils drei Gruppen vor (PM1-3). Die Gruppe ohne Filter erhält demnach keine Plakette, die PM1 (weniger als 50 Milligramm Partikel pro km (Euro 3-Norm) erhält eine
rote Plakette, die PM2 (weniger als 25 mg/km;Euro 4-Norm ) eine
gelbe und die PM3 (weniger als 12,5 mg/km; sog. halbierter Partikelgrenzwert der Euro4-Norm) eine
grüne Plakette. Anhand der emissionsbezogenen Schlüsselnummern wird dein Bus bei einer Nachrüstung einer dieser Gruppen zugeornet:
PM 1: 14,16,18,21,22,28,29,34,40,77,25,26,27,35,41,49,50,51 und 52; im Fahrzeugbrief Zeile 1
PM 2: 30,31,36,37,42,44-48, 67-70
PM 3: 32,33,38,39,43,53-66
Benzinmotoren sollen mit
blauen (geregelter Kat) oder
schwarzen (kein geregelter Kat) Plaketten gekennzeichnet werden.
Nachgerüstet werden kann mit einem offenen System (hjs city-filter oder twin-tec). Kosten ca. 700-800 Euro. Diese Systeme greifen nicht in das Motormanagement ein und reduzieren die Partikel um 40%. Geschlossene Systeme sind sehr teuer (über 2500 Euro), reduzieren 100% und sind mit Motorumbauten verbunden.
Mein T5 hat die Einstufung Euro III nach der Richtlinie 98/69 EG;A. Ich werde wohl ein offenes System ordern. Damit käme ich in die PM1, die Schadstoffklasse bliebe Euro III, da ja nur die Rußpartikel herausgefiltert werden.
T5-Modelle mit der RL 98/96 EG;B (Zeile B) schaffen hierbei PM2 und bleiben Euro 3.
T5-Modelle mit Zulassung ab 2006 mit integriertem Partikelfiltersystem (geschlossenes System) werden nach Euro 4 und PM3 (nachgerüstet) oder PM 4 bzw. PM 5 (Neufahrzeuge) eingestuft (grüne Plakette).
Wo du dann mit deiner Plakette wann und wohin in der Stadt fahren darfst bleibt ein spannendes Thema. Ich denke, dass der Plakettennachweis überhaupt (also auch PM1) vor Fahrbeschränkungen schützt, sicher bin ich mir aber nicht.
So, ich glaube, das reicht fürs erste. Ich hoffe, die Infos helfen dir weiter.
Gruß