Dürfen wir damit in die Stadt?

Matthias II

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Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
9/2005
Motor
TDI® 128 KW
DPF
nein
Motortuning
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Cruise
Extras
Difsp, SD
Dürfen wir, die keinen RPF haben mit diesen Nachrüstsätzen in die Stadt?

http://www.hjs.com/main02_2e.php

Werden die auch von VW verbaut?

Passen die auch für einen 4m?

Sind die Abgasnormen für die Nachrüstung bezogen auf mögliche Fahrverbote schon Gesetz?
 
RPF? ?( 8)


MgF ..ich mein MfG :D ;)
 
RussPartikelFilter

DPF find ich so seltsam...

?DamPfpartikelFilter?
 
Moin!
DPF wird aber seinen Eintrag in die "offizielle" VW-Nomenklatur halten, daß hat vor allem den Grund, daß das "D" für Diesel steht und damit spezifisch auf die gefilterte Antriebsart hingewiesen wird. Selbst im Konfigurator steht nun DPF.

Bei BMW hieß es anfänglich auch noch "RPF", mittlererweile setzt sich dort auch DPF durch.
 
Na gut, dürfen wir Nachrüstler nun mit dem DampfPartikelFilter in die Stadt?¿

Und gibts den für M&M&M&M also quasi für 4m?¿
 
Original von Matthias II
Na gut, dürfen wir Nachrüstler nun mit dem DampfPartikelFilter in die Stadt?¿

Und gibts den für M&M&M&M also quasi für 4m?¿


Moin!
Also, was es lediglich im Entwurf gibt, sind die sogen. Partikelemissionsklassen I-V
(ich weiß nicht mal welche die Beste ist ?( )
Erst wenn es eine genaue Einstufung der Klassen & damit die Restriktionen im Fahrverbot gibt, läßt sich sagen, wer fahren darf & wer nicht. Wobei nach derzeitigem Stand Nachrüstsysteme mehr Partikel hindurchlassen, also bei einem abgestuften Fahrverbot eher davon betroffen wären.

Aktuell bietet VW den DPF für Deinen

PlushMagnets.jpg



vom Werk erst ab März 2006 an.

Den genauen Grund kenne ich nicht, aber es wird etwas mit der Rußverbrennung durch eine kontrollierte Kraftstoffzugabe zwecks Regeneration zu tun haben, bei dem sich ein Allradler evtl. etwas anders verhält, so daß hier eine etwas modifizierte Motor-Steuerung erforderlich ist.
Wie nun genau so ein DPF funktionuckelt überlasse ich mal Wikipedia
 
Na die M&M&M&M`s sind ja klasse!!!

Könnte man nicht einen DPF machen indem man sie in den Auspuf steckt ;-)
 
Hallo Mathias II,

ich bin im Internet hinsichtlich deiner Fragen zu den Fahrverboten und der Kennzeichnungspflicht fündig geworden( www.news-Reporter.net/inhalt.las?katsearch=21&skipcount=200).Hierbei handelt es sich um eine vom Umweltministerium geplante Kennzeichnung umweltfreundlicher Autos (Diesel und Benziner) [Stand:April 2005]. Mit einer entsprechenden Plakette, die jeder Autofahrer sich selbst bei der Zulassungsbehörde beschaffen muss, wären die Fahrzeuge dann von möglichen Verkehrsbeschränkungen wegen Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte ausgenommen.

Diese Kennzeichnungsverordnung sieht bei einer Nachrüstung die Einteilung von PKW, LKW und Nutzfahrzeugen mit einem Dieselmotor nach der Höhe ihrer Partikelemissionen in jeweils drei Gruppen vor (PM1-3). Die Gruppe ohne Filter erhält demnach keine Plakette, die PM1 (weniger als 50 Milligramm Partikel pro km (Euro 3-Norm) erhält eine rote Plakette, die PM2 (weniger als 25 mg/km;Euro 4-Norm ) eine gelbe und die PM3 (weniger als 12,5 mg/km; sog. halbierter Partikelgrenzwert der Euro4-Norm) eine grüne Plakette. Anhand der emissionsbezogenen Schlüsselnummern wird dein Bus bei einer Nachrüstung einer dieser Gruppen zugeornet:
PM 1: 14,16,18,21,22,28,29,34,40,77,25,26,27,35,41,49,50,51 und 52; im Fahrzeugbrief Zeile 1
PM 2: 30,31,36,37,42,44-48, 67-70
PM 3: 32,33,38,39,43,53-66

Benzinmotoren sollen mit blauen (geregelter Kat) oder schwarzen (kein geregelter Kat) Plaketten gekennzeichnet werden.

Nachgerüstet werden kann mit einem offenen System (hjs city-filter oder twin-tec). Kosten ca. 700-800 Euro. Diese Systeme greifen nicht in das Motormanagement ein und reduzieren die Partikel um 40%. Geschlossene Systeme sind sehr teuer (über 2500 Euro), reduzieren 100% und sind mit Motorumbauten verbunden.

Mein T5 hat die Einstufung Euro III nach der Richtlinie 98/69 EG;A. Ich werde wohl ein offenes System ordern. Damit käme ich in die PM1, die Schadstoffklasse bliebe Euro III, da ja nur die Rußpartikel herausgefiltert werden.
T5-Modelle mit der RL 98/96 EG;B (Zeile B) schaffen hierbei PM2 und bleiben Euro 3.
T5-Modelle mit Zulassung ab 2006 mit integriertem Partikelfiltersystem (geschlossenes System) werden nach Euro 4 und PM3 (nachgerüstet) oder PM 4 bzw. PM 5 (Neufahrzeuge) eingestuft (grüne Plakette).

Wo du dann mit deiner Plakette wann und wohin in der Stadt fahren darfst bleibt ein spannendes Thema. Ich denke, dass der Plakettennachweis überhaupt (also auch PM1) vor Fahrbeschränkungen schützt, sicher bin ich mir aber nicht.

So, ich glaube, das reicht fürs erste. Ich hoffe, die Infos helfen dir weiter.

Gruß
 
Hallo

Tolle Info, aber hast du nicht einen kleinen Fehler:
Meiner ohne DPF hat auch Euro 3, Schlüßelnummer 51 und somit PM1.

Wenn ich jetzt nachrüste mit offenem System müßte doch wenigstens PM2 heraukommen, oder?


Also deiner sollte auch jetzt schon PM1 haben und nicht erst mit deiner Nachrüstung.
 
Original von wiegel

....

So, ich glaube, das reicht fürs erste. Ich hoffe, die Infos helfen dir weiter.

Gruß


Wow - Klasse Info!!!

:)

:danke:
 
Hallo MVCasi,

die Partikelminderungsstufe PM1 bezieht sich auf den zuvor zugeteilten Schadstoffschlüssel in der jeweils gültigen Abgasnorm; der Schlüssel 51 führt zur (noch in Planung befindlichen) Vergabe der PM 1. In deinen Papieren steht der Schlüssel 51, die PM1 suchst du zur Zeit noch vergeblich. Der Eintrag erfolgt mit der Montage deines Partikelfilters. Dieser Eintrag wäre dann der amtliche Nachweis dafür, dass dein Bussi einen DPF besitzt (und du in die Stadt hineinfahren darfst):D .

Der Schlüssel bezeichnet Diesel-Fahrzeuge, die nach Euro-1 und Euro-2 für PKW eingruppiert sind. Dazu gehören eben auch schwere PKW der Gruppe II oder III, die eine Genehmigung nach Richtlinie 098/69/EG Zeile A haben. Dein Bus hat eigentlich die Emissionsgruppe Euro 2 ! (Ich auch). Und für Euro-2 Fahrzeuge ist die PM 1 vorgesehen.

Genauere Infos gibt es hierzu unter: www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0812...
Das sind Drucksachen, die Bundesratsentscheidungen betreffen (26.12.2005)

So, ich hoffe, der Irrtum ist jetzt ausgeräumt worden. Die PM1 folgt, sobald du mit einem offenen System aufrüstest.

Gruß
 
Hallo Mathias II,

es freut mich, dass dir meine Infos weitergeholfen haben. Das ist die Stärke dieses Boards. Ich habe auch schon einige wertvolle Hinweise herausziehen können. Jeder T5-User hat so seine Erfahrungen gemacht und trägt für alle dazu bei, ein Mosaiksteinchen hinzuzufügen.

Hier mal ein dickes Lob an das Team!! Ihr habt ein schönes Forum geschaffen, sinnvoll und spannend. Vielen Dank dafür und vielen Dank an alle, die sich hier einbringen.

PS: Noch ein wichtiger Hinweis:
Die offene Nachrüstung hat einen kleinen Haken: Wenn dein Bussi mehr als 80.000 km runter hat oder älter als 5 Jahre ist, muß der Oxi-Kat mit ausgewechselt werden. Und das wird dann teuer. Also: vorher in die Werkstatt. Und noch etwas; suche dir einen Anbieter, der für sein System eine Betriebserlaubnis hat (das ist bei hjs und twin-tec der Fall; habe mich schon erkundigt).


Gruß
 
Hallo wiegel

Ok, ok ich gebe mich geschlagen. :)
Danke, wirklich gute Informationen.
 
Volksverar......swagen

Hi Mit-T5ler!

Vielen Dank @wiegel für die aufwendig recherchierten Informationen.

Hier einige kritische Anmerkungen zum gesamten Thema :

1. zur VW-Nomenklatur
DieselPartikelFilter klingt natürlich viel angenehmer als RußPartikelFilter,
schließlich heißt es ja auch Entsorgungspark und nicht Atommülldeponie

2. offenes System
na, das müssen ja eine Menge Änderungen am Fahrzeug sein, die man sich hat ausdenken wollen,
dass man sich bei genauso neuen Fahrzeugen (die noch genauso lange herumfahren)
mit einer Nachrüstung zufrieden geben muß, die gerade mal lächerliche 40 % rausfiltert.

3. kein Unterschied beim Städtefahrverbot zwischen uralten Dieseln und neuen, die ohnehin schon stark rußreduziert sind?
Das sieht doch ein bißchen nach Ankurbelung der Wirtschaft mit immer dubioseren Mitteln aus.
Beim Nachrüstpreis sind sich denn auch alle Hersteller merkwürdig einig.

4. zur Fragwürdigkeit der gesamten Problemlösung siehe Link unten

Fazit: Ich werde mir den Rußpartikelfilter erst zum spätmöglichsten Zeitpunkt, (also in gut vier Jahren)
einbauen lassen, natürlich nur, wenn sich die Rechtslage nicht zwischendurch noch 25 mal hysterisch ändert, z.B. durch die Einflüsse der Vogelgrippe.

Herzliche Grüße,
Martin
 
RE: Volksverar......swagen

Hallo makromikro,

ich habe neue Informationen zum Thema Fahrverbote.

Der Artikel "Nachrüster profitieren von neuer Schadstoffklassen-Kennzeichnung" aus dem Krafthand Verlag (www.krafthand.de) berichtet darüber, dass das Bundeskabinett eine Kennzeichnungsverordnung für Dieselfahrzeuge Mitte Februar verabschiedet hat. Hierfür gibt es zukünftig Plaketten der Klassen 2-5 (wohl entsprechend PM1-5).
Die neuen Plaketten sind mit den Zahlen 2-5 versehen und sind hinter der Windschutzscheibe anzubringen.

Eine Angabe, wann diese Verordnung Gesetz wird, habe ich nicht gefunden. Kombiniert war diese Info mit den Hinweis auf hjs...., die bieten Nachrüstsysteme an.

Meine Frage ist nur: wenn schon eine Kennzeichnungsverordnung erlassen worden ist, dauert es bis zur Verabschiedung als Gesetzesvorlage gewiss nicht mehr so lange....oder?

Gruß
 
AW: RE: Volksverar......swagen

Bez. der weiter oben im Thread angesprochenen Fahrverbote liegen inzwischen Entwürfe z.B. aus Niedersachsen vor:

Luft-Reinhalte und Aktionsplan Hannover (Stand 30.06.2006):
"Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 sowie Nutzfahrzeuge größer 3,5 t der
Schadstoffklasse Euro IV, Ergasfahrzeuge und Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten werden vom Fahrverbot
ausgenommen. Das Fahrverbot wird ab 2008 zunächst für Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit einer
Schadstoffnorm schlechter Euro 3 sowie Nutzfahrzeuge größer 3,5 t mit einer Schadstoffnorm schlechter Euro II
eingeführt. Im Jahr 2010 wird die jeweils nächst höhere Schadstoffklasse in das Verbot mit einbezogen."

Wenn ich das richtig verstehe, werden alle T5 mit Euro III nach der Richtlinie 98/69 EG; bei Nachrüstung mit DPF unter PM1 eingestuft und dürfen noch bis Ende 2009 auch in sog. Umweltzonen fahren, dannach dort Fahrverbot !

Lt. Hochrechnung bez. auf das Jahr 2005 ist für PKW bzw. LNFz 2008 mit einem Fahrverbot für 9% bzw. 26% und 2010 für 17% bzw. 37% zu rechnen.

Bez. auf Deutschland sind das etliche Millionen KFZ.

Grüße
 
AW: Dürfen wir damit in die Stadt?

Ich glaube, angesichts der erst danach erfolgten Gesetzesänderungen, die auch erst die Einstufungen nach PM 1 bis PM 5 einschließlich der Änderung der StVO zur Einführung der sogn. Umweltzonen gebracht haben, dürften die meisten Luftreinhaltepläne wohl überarbeitungsbedürftig sein. Eine Einstufung nach Euro-Stufen ist danach nicht umsetzbar, es erfolgt über die PM-Einstufung die Plakettenvergabe. Dabei kommen auch die T5, die nur Euro 3 sind (europ. Schadstoffeinstufung) = Euro 2 (steuerrechtliche Einstufung), aber mit einem offenen Partikelfilter nachgerüstet worden sind, damit - weil über 2.500 KG zulässiges Gesamtgewicht - als PM 1 (Partikelminderungsstufe) eingestuft werden, in den Genuss der besten, d.h. grünen Plakette. Aber das hatten wir schon ausführlich alles unter "DPF-Nachrüstung".
Es sieht also nicht danach aus, dass Fahrverbote bereits in Kürze drohen.
 
AW: Dürfen wir damit in die Stadt?

Guten Abend allerseits,

kann mir jemend netterweise verraten, wo exakt ich in Fahrzeugbrief oder -schein (letzterer ist ja neuerdings völlig undurchschaubar) die Schlüsselnummer finde, an Hand derer ich die Partikelklasse identifizieren kann? Ich such' mich hier fusselig...


Dirk
 
AW: Dürfen wir damit in die Stadt?

Hallo,
in der ZB Teil 1 taucht die Zahl in Feld 14.1 auf, hier geht es um die beiden letzten Stellen der vierstelligen Zahl!

Für uns in München "soll" es schon in Kürze akut werden! Ab Oktober 2009 soll auch die rote Plakette nicht mehr in die Umweltzone dürfen!
 
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