DSG-ÖLWECHSEL - Ölverlust

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gelöschtes Mitglied

Guest
Hallo ist meine Premiere im Forum ich hoffe ich habe alles richtig gemacht , sonst sorry einfach löschen!
Brauche dringend Hilfe, ich habe im September 2017 bei 58000 km pünktlich den DSG-Ölwechsel bei VW - Hannover gemacht, 2000 km später kam dann die Inspektionsanzeige - auch erledigt! DSG alles o.k. Inspektion ohne Mängel?!?!
Jetzt im März 2018 nach einer längeren Tour ca. 1000 km beim Tanken, Rad vorn links und Unterboden inkl. Getriebe - alles verölt!
Abschleppdienst - VW-Notdienst - Kassel - DSG zu viel Öl - Mobilitätsgarantie futsch - weil Werkstattfusch!
Also alles auf meine Kasse!
Nun zum Problem VW Hannover weigert sich Kosten zu erstatten, da sie alles richtig gemacht haben ??? - keine Ahnung wo dann das ganze Öl herkam? Wer hat wo versagt?
VW Kassel kann aber Mobilitätsgarantie nicht gewähren, da selbst nach dem starken Ölverlust bei der Kontrolle noch mehr als ein Liter aus dem Getriebe rauslief! Verständlicherweise ist das dann kein Problem der Technik, da hat die Werkstatt in Hannover versagt!
Also die 1200€ hängen an mir - was läuft hier falsch, ich habe alle Termine eingehalten und alle Rechnungen bezahlt!
Ich will bevor ich zum Anwalt laufen muss NUR Meinungen und Tipps sammeln! Danke
 
Hallo,

also: VW in Hannover hat die Wartung/Inspektion an Deinem DSG gemacht und das im Serviceheft gestempelt.

VW Notdienst in Kassel verweigert die Mobilitätsgarantie, weil die VW Werkstatt einen Fehler gemacht haben soll.

Ich würde beiden zusammen einen netten (!!!) Brief schreiben, dass Du das nicht einsiehst, wo Dein Fehler ist, wenn Du
1. zu VW für den Service gehst, damit Du die Mobilitätsgarantie behälst und
2. diese Dir verweigert wird, weil die VW Werkstatt einen Fehler gemacht haben soll
Schreib auch nett dazu, dass Du auf eine positive Antwort mit voller Kostenübernahme bestehst, da Du Dich sonst gezwungen siehst, Deine Ansprüche anwaltlich durchsetzen zu lassen. Es ginge ja hier nur um rechte Tasche, linke Tasche VW.

Freundlich im Ton, hart in der Sache
 
Brrrr, da läuft einem doch der Schauer kalt den Rücken rauf und runter, wenn man so was zum Lesen bekommt. Ein Alptraum.

Der Kunde hält alle Fristen ein, und wird von den VW-Werkstätten ausgespielt und zerrieben :D.

Wenn VW-Kassel von Pfusch spricht (ist denn das der Originalwortlaut?), dann sollen diese Leute diesen Pfusch präzise beschreiben, damit mit Fakten an VW-Hannover herangetreten werden kann.

Hoffentlich bleibe ich nie in der Nähe von Hannover oder Kassel mit einem VW-Produkt liegen.


Obwohl es naheliegend ist, dass die Verölung im Zusammenhang mit dem Ölwechsel steht: Es ist gar nicht so selten, dass die DSG´s im T5 undicht sind.
 
Ich würde zunächst einfach mal einen Blick in die Garantiebedingungen der Mobilitätsgarantie werfen. Nur wenn da drin steht, dass bei Fremdverschulden die Leistung verweigert werden kann, kann das auch so sein. Andernfalls muss die Versicherung erst mal zahlen und kann dann selbstverständlich gern schauen, ob sie einen findet, der die Kosten erstattet. Das ist dann aber ihr Problem und du bist raus.
Scheib der Versicherung eine Email, dass sie dir bitte den Punkt in den Garantiebedingungen zeigen sollen, wo ihre Freistellung von der Leistungspflicht geregelt ist. Ansonsten "bitte sofort zahlen". Zweites Schreiben dann vom Anwalt, falls es überhaupt noch nötig ist.

Selbstredend hast du auch noch einen Gewährleistungsanspruch gegenüber der Werkstatt, die den ursächlichen Grund geliefert hatte. Und da heißt es dann nicht "keine Ahnung wo das Öl herkommt" (mir auch egal), sondern die Werkstatt soll mal schön beweisen, dass sie keinen Fehler gemacht hat.
 
Gemäß der Schilderung gibt es nur die eine Möglichkeit: Bei der abschließenden Ölkontrolle (bei laufendem Motor und vorgegebener Öltemp.) wurde ein Fehler gemacht. Entweder wurde schon vorher nicht das ganze Öl korrekt abgelassen (zwei Ablasschrauben) und dadurch wurde dann schon unbewusst eine Mehrmenge eingefüllt und/oder bei der abschließenden Ölstandskontrolle wurde nicht ausreichend Zeit investiert, bzw. diese hat garnicht stattgefunden (am meisten wahrscheinlich). Meine Erfahrung ist, dass beim Einfüllen der Wechselölmenge von 6L die Füllmenge immer überschritten ist, sodass beim abschließenden Arbeitsgang, der ein klein wenig Geduld benötigt, immer Öl abgelassen werden kann. Eine weitere Fehlerquelle ist ein falsch montiertes Füllrohr. Hier gibt es auch je nach Getriebenummer zwei unterschiedliche Farben/Längen.

Wenn es nicht unbedingt der Anwalt sein muss/darf, dann würde ich es erstmal mit der regional zuständigen Schiedsstelle der Innung versuchen. In vielen Fällen ist das ausreichend und die eigene Rechtsschutz wird "entlastet"

Gruß
 
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