DSG defekt - 65.000km - warten auf Sonderkulanz

Wenn Du mit VWN telefonierst, frag doch mal explizit, wie hoch die Kulanz gewesen wäre, wenn die DSG Inspektion durchgeführt worden wäre.

Wenn es hier eine Differenz gibt, also unter diesen Umständen mehr als 50% bzw. das, was letztlich zugesagt wird, übernommen worden wäre, sehe ich
beim letzten Inspekteur das Verschulden. Im Inspektionsheft ist ergänzend zur durchgeführten Wartung eindeutig durch den ausführenden Betrieb anzugeben,
welche Inspektion mit welchen Leistungen als nächstes ansteht.
Falls also der Verkäufer die letzte Inspektion eingetragen, aber die anstehende DSG Inspektion nicht vermerkt hat, liegt ein Verschulden vor, das ggfs.
Schadenersatzpflicht für die Folge auslöst. Denn für Dich war der Servicebedarf nicht erkennbar (weder MFA, noch Herstelleranleitung, noch Eintrag).
Wenn Dir also VWN schriftlich darstellt, dass die Kulanz wegen der fehlenden Inspektion nur X% und nicht Y% ausmacht, würde ich den Händler nochmal
stressen, bevor die Reparatur durchgeführt wird.

Ansonsten: 50% für ein erst 60 TKM altes DSG empfinde ich immer noch als zu wenig. Es ist schließlich nachweißlich kein Verschleißschaden am Getriebe......
 
Ansonsten: 50% für ein erst 60 TKM altes DSG empfinde ich immer noch als zu wenig. Es ist schließlich nachweißlich kein Verschleißschaden am Getriebe......

Na ja, 50% für einen Schaden, der nach nicht durchgeführter Wartung aufgetreten ist, finde ich sehr großzügig.

Ich würde in dieser Konstellation auf jeden Fall ein neues Getriebe von VW nehmen. Wir hatten hier schon ohne Ende Probleme mit überholten Getrieben.

Gruß, Marcus
 
die Frage die sich stellt, ist doch das durch den Ölwechsel am DSG auch nicht der defekte Kühler festgestellt worden wäre.
 
Entscheidend ist, ob der TE von der erforderlichen Wartung gewusst hat oder wissen konnte und wenn nein, wer in der Informationspflicht war. Jedenfalls gab das weder das Fahrzeug (MFA), noch die Anleitung von VWN her. Wenn die 50% also eine gekürzte Kulanz darstellen, gibt es einen Verursacher für die Kürzung. Und das ist der jetzigen Infolge nach nicht der TE.
 
Entscheidend ist, ob der TE von der erforderlichen Wartung gewusst hat oder wissen konnte und wenn nein, wer in der Informationspflicht war. Jedenfalls gab das weder das Fahrzeug (MFA), noch die Anleitung von VWN her. Wenn die 50% also eine gekürzte Kulanz darstellen, gibt es einen Verursacher für die Kürzung. Und das ist der jetzigen Infolge nach nicht der TE.

Ist natürlich unglücklich, keine Frage. Daraus lassen sich allerdings keinerlei Ansprüche gegenüber VW ableiten. Die Gewährleistung ist lange vorbei.

Gruß, Marcus
 
Sind im Serviceheft bzw. im Handbuch eigentlich keine jährlichen Inspektionen neben den km-bezogenen vermerkt? Normalerweise ist das so. Wann war bzw. wären die letzte gewesen?
 
Ist natürlich unglücklich, keine Frage. Daraus lassen sich allerdings keinerlei Ansprüche gegenüber VW ableiten. Die Gewährleistung ist lange vorbei.

Gruß, Marcus

Dass die Gewährleistung rum ist, hat glaub ich jeder hier verstanden.
Wenn VWN dem TE mitteilen würde, dass die Kulanz in dem Fall von z.B. 70% auf 50% wegen des fehlenden Service gekürzt wurde, hat der TE einen Vermögensschaden in Höhe von 20% der Reparaturkosten = 1.300 Euro.
So wie der Fall aussieht, fehlte im Serviceheft der einzutragende Hinweis auf den nächstfälligen DSG-Service. Wenn dem so ist, halte ich es nicht für abwegig, hier mal die Anspruchsgrundlage prüfen zu lassen.
 
Entscheidend ist, ob der TE von der erforderlichen Wartung gewusst hat oder wissen konnte und wenn nein, wer in der Informationspflicht war. Jedenfalls gab das weder das Fahrzeug (MFA), noch die Anleitung von VWN her.

Also in meinem Serviceheft steht ganz genau drin, welche Wartung bei wie vielen Kilometern fällig ist. Wenn ich mir ein Auto kaufe, lese ich genau dieses Heft durch und richte mich danach. Natürlich gibt es Fahrzeuge wie BMW bei denen alle Wartungspunkte im Bordcomputer stehen, aber so weit ist VW eben noch nicht.
 
nur weil es bei Dir (2010) so steht, muss das nicht für immer gelten. In unserem Serviceheft (Druck 2014, Mj 2015) steht vom DSG definitiv nichts.
 
nur weil es bei Dir (2010) so steht, muss das nicht für immer gelten. In unserem Serviceheft (Druck 2014, Mj 2015) steht vom DSG definitiv nichts.

Bei meinem 2013er (Mj. 2014) stand auch nix von DSG und Haldex. Wenn ich es nicht hier gelesen hätte, dann hätte ich es nicht gewusst.

Und Service-Hefte habe ich noch nie komplett gelesen. Eigentlich verlasse ich mich darauf, dass die hochmoderne Service-Anzeige alle Ansagen macht. Bzw. mich der hochkompetente Händler auf nötige Wartungen aufmerksam macht. Aber ich seh schon, dass meine Erwartungen hier wieder mal zu hoch angesetzt sind. ;)
 
Also in meinem Serviceheft steht ganz genau drin, welche Wartung bei wie vielen Kilometern fällig ist. Wenn ich mir ein Auto kaufe, lese ich genau dieses Heft durch und richte mich danach. Natürlich gibt es Fahrzeuge wie BMW bei denen alle Wartungspunkte im Bordcomputer stehen, aber so weit ist VW eben noch nicht.
Dito.
Es stehen (auch bei mir) alle erforderlichen Arbeiten in der Tabelle, allerdings auch für Benziner, Caddy, etc. Man muss sich eben da rein denken - und es nicht sehr übersichtlich!
 
So wie der Fall aussieht, fehlte im Serviceheft der einzutragende Hinweis auf den nächstfälligen DSG-Service. Wenn dem so ist, halte ich es nicht für abwegig, hier mal die Anspruchsgrundlage prüfen zu lassen.

Ansprüche gegen wen? Gegen VW? Auch ein fehlerhaftes Serviceheft ist ein Mangel, der genauso der Verjährung unterliegt wie jeder Mangel am FZG selbst.

Um zu prüfen, ob ggf. ein Anspruch gegenüber der Werkstatt besteht, die das Auto bei knapp 60 tkm hatte, müsste man genau prüfen, was damals in Auftrag gegeben wurde.
War es nur eine Reparatur, sieht es schlecht aus. Wurde der DSG Ölwechsel beim Service übersehen, sieht es schon anders aus.

Schlechterdings wird der Schaden aber nicht zu beweisen sein, da VW nicht sagen wird: "Hätten Sie das Öl gewechselt, dann hätten wir 80% bezahlt." Die begründen nichts. - Wenn man nichts sagt, kann man auch nichts falsche sagen ...

Gruß, Marcus
 
Ansprüche gegen wen? Gegen VW? Auch ein fehlerhaftes Serviceheft ist ein Mangel, der genauso der Verjährung unterliegt wie jeder Mangel am FZG selbst.

Um zu prüfen, ob ggf. ein Anspruch gegenüber der Werkstatt besteht, die das Auto bei knapp 60 tkm hatte, müsste man genau prüfen, was damals in Auftrag gegeben wurde.
War es nur eine Reparatur, sieht es schlecht aus. Wurde der DSG Ölwechsel beim Service übersehen, sieht es schon anders aus.

Schlechterdings wird der Schaden aber nicht zu beweisen sein, da VW nicht sagen wird: "Hätten Sie das Öl gewechselt, dann hätten wir 80% bezahlt." Die begründen nichts. - Wenn man nichts sagt, kann man auch nichts falsche sagen ...

Gruß, Marcus

also in Sachen Jura scheint das irgendwie heute nicht Dein Tag zu sein. Die Verjährungsfrist, die Du hier ansprichst, beginnt am 31.12.2018 und endet am 31.12.2021. Das hat mit dem Fahrzeug an sich 0,0 zu tun.

Und mit Anspruch war selbstverständlich nicht VW gemeint, sondern die Werkstatt, wenn hier eine Pflichtverletzung vorliegt, die in der vollständigen Ausführung einer Inspektion begründet ist.
Ich vermute (!), dass die Dokumention genauso zum Umfang einer Inspektion gehört, wie die technische Durchsicht selbst. Und wenn die Werkstatt, die nach Werksvorschrift eine Inspektion durchführt, diese Dokumentation formal fehlerhaft durchgeführt hat, könnte (!) sich aus dem nun entstandenen Vermögensschaden eine Anspruchsgrundlage herleiten lassen.
In unserem Serviceheft wurde im Rahmen der Inspektion bei 42Tkm der nächste Servicetermin eingetragen bei 60 Tkm mit "Zusatzarbeiten" und Vermerk DSG/Haldex. Im Gegensatz zu den gedruckten Hinweisen auf Seite 3, wonach nämlich Ölwechsel flexibel und Inspektionen alle 40 TKM fällig sind, fällt dieser 60 TKM Termin als harte Vorgabe NUR dann in den Kenntnisbereich des Kunden, wenn er manuell von der Werkstatt dokumentiert wird.

Ohne diesen Eintrag hätte ich vermutlich auch nicht daran gedacht und ich bin mir deshalb ziemlich sicher, dass Selbiger zum Inspektionsumfang bei 40 tkm gehört. Sonst wäre ich erst wieder bei 70 TMK gekommen, wenn der Ölwechsel im MFA angezeigt worden wäre. Ergo zu spät für das DSG.

Aus meiner Sicht hat die Werkstatt das Thema verdödelt und ich würde den Anspruch durch einen Anwalt prüfen lassen. Die Kulanz, die VW bei korrektem Inspektionsverlauf gewährt hätte, kann man durchaus abfragen und auch in der Hinsicht bin ich mir ziemlich sicher, dass es mehr als 50% gewesen wären.
 
also in Sachen Jura scheint das irgendwie heute nicht Dein Tag zu sein. Die Verjährungsfrist, die Du hier ansprichst, beginnt am 31.12.2018 und endet am 31.12.2021. Das hat mit dem Fahrzeug an sich 0,0 zu tun.

Genau deshalb hatte ich ja gefragt, ob es um Ansprüche gegen VW oder die Werkstatt geht.

Evtl. Ansprüche gegen die Werkstatt hängen halt von den Arbeiten und der Beauftragung ab.

Gruß, Marcus
 
nur weil es bei Dir (2010) so steht, muss das nicht für immer gelten. In unserem Serviceheft (Druck 2014, Mj 2015) steht vom DSG definitiv nichts.

Das hätte ich nicht gedacht, dass es bei einigen nicht drin steht.
 
Endgültige Entscheidung.

Heute morgen bekam ich das Angebot: 3000,- für Getriebe und Kühler! (Ursprünglich 7500,- dann 3.800,-) bis jetzt Freitag repariert!

Fazit:
Es lohnt sich, das man selber aktiv mit VW spricht und einen vernünftigen Umgang pflegt mit seinem VW Händler und sich nicht abwimmeln lässt! Erste Aussage war das ich gar nichts bekomme!
Durch Fehlverhalten des Autohauses (interne Umstrukturierung durch Verkauf des Mutterhauses) hat sich herausgestellt, das der Händler seit dem 1.6.18 keine Vw Nutzfahrzeuge Lizenz mehr besitzt!! Unglaublich! Der neue Ansprechparter des freundlichen hatte mir erst 3.800 angeboten, habe aber Nachverhandelt.
Naja, ich sollte zufrieden sein damit!

Gruß in die Runde
 
Hallo,

....bevor man sich zu freut = 50% wovon ?
50% der Reparatur - oder 50% auf die Teile.

Das dürfte ein kleiner Preisunterschied sein.
Alle Bauteile zusammen die da nötig sind kosten 4500€ netto.
Der Reparaturaufwand wurde mit ca. 800€ netto berechnet.

Auch ich habe damals, obwohl das Getriebe da schon defekt war, jedoch noch nicht der Austausch freigegeben war, den Ölwechsel bei exakt 61.000KM machen lassen.
Bei KM Stand 61.000 wurde damals schon gemacht und gefummelt und Teile getauscht, sowie Updates aufgespielt.
Die Probleme wurden immer schlimmer - bei KM Stand 75.000 war dann das "Werksteam" da und hat festgestellt, das da was nicht stimmt - Info sollte folgen.
Bei KM Stand 80.000 ist dann mein DSG der Werksinternen Diskussion zuvor gekommen und hat sich aus dem Funktionsbetrieb verabschiedet - und ich mich gleich von diesem T5.2.

Die Gesamtkosten für das DSG beliefen sich bei mir damals auf 6800€ ! > allerdings alles auf den Deckel der Garantie.

Davon mal ganz abgesehen, ist das ein Armutszeugnis, was VW da wieder liefert.
Mein VW Händler möchte Geld verdienen - der hat sofort auf dem Schirm, was bei mir je nach Zeit oder KM fällig ist und dann wird das erledigt.
Wenn ich einen Termin vereinbare fragt das Mädel meinen KM Stand ab und sagt gleich was alles zu tun ist, damit man sagen kann, wie lange das dauert.

Gruß
Claus
 
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