t5CR
Aktiv-Mitglied
- Ort
- München
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- MJ 2015
- Motor
- TDI® 132 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nein
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- PanAmericana
- Umbauten / Tuning
- Elektrik-Nachrüstung, eingebaut von roby_naish (perfekt gemacht!)
Zusatzölkühler
- Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
- T1 und T2 Westies
Wenn Du mit VWN telefonierst, frag doch mal explizit, wie hoch die Kulanz gewesen wäre, wenn die DSG Inspektion durchgeführt worden wäre.
Wenn es hier eine Differenz gibt, also unter diesen Umständen mehr als 50% bzw. das, was letztlich zugesagt wird, übernommen worden wäre, sehe ich
beim letzten Inspekteur das Verschulden. Im Inspektionsheft ist ergänzend zur durchgeführten Wartung eindeutig durch den ausführenden Betrieb anzugeben,
welche Inspektion mit welchen Leistungen als nächstes ansteht.
Falls also der Verkäufer die letzte Inspektion eingetragen, aber die anstehende DSG Inspektion nicht vermerkt hat, liegt ein Verschulden vor, das ggfs.
Schadenersatzpflicht für die Folge auslöst. Denn für Dich war der Servicebedarf nicht erkennbar (weder MFA, noch Herstelleranleitung, noch Eintrag).
Wenn Dir also VWN schriftlich darstellt, dass die Kulanz wegen der fehlenden Inspektion nur X% und nicht Y% ausmacht, würde ich den Händler nochmal
stressen, bevor die Reparatur durchgeführt wird.
Ansonsten: 50% für ein erst 60 TKM altes DSG empfinde ich immer noch als zu wenig. Es ist schließlich nachweißlich kein Verschleißschaden am Getriebe......
Wenn es hier eine Differenz gibt, also unter diesen Umständen mehr als 50% bzw. das, was letztlich zugesagt wird, übernommen worden wäre, sehe ich
beim letzten Inspekteur das Verschulden. Im Inspektionsheft ist ergänzend zur durchgeführten Wartung eindeutig durch den ausführenden Betrieb anzugeben,
welche Inspektion mit welchen Leistungen als nächstes ansteht.
Falls also der Verkäufer die letzte Inspektion eingetragen, aber die anstehende DSG Inspektion nicht vermerkt hat, liegt ein Verschulden vor, das ggfs.
Schadenersatzpflicht für die Folge auslöst. Denn für Dich war der Servicebedarf nicht erkennbar (weder MFA, noch Herstelleranleitung, noch Eintrag).
Wenn Dir also VWN schriftlich darstellt, dass die Kulanz wegen der fehlenden Inspektion nur X% und nicht Y% ausmacht, würde ich den Händler nochmal
stressen, bevor die Reparatur durchgeführt wird.
Ansonsten: 50% für ein erst 60 TKM altes DSG empfinde ich immer noch als zu wenig. Es ist schließlich nachweißlich kein Verschleißschaden am Getriebe......