AW: DPF-Nachrüstung
Nein, die Schadstoffklasse bleibt, der Nachrüst-DPF hält ja nur Russpartikel zurück, verändert nicht die anderen Schadstoffe.
Die Schadstoffklasse bleibt gleich, es wird nur die Nachrüstung in die Papiere eingetragen mit der dann geltenden Partikelminderungsklasse ("PM..").
Es sind dabei Mindestreduzierungswerte vorgegeben, um in die jeweilige Partikelminderungsklasse zu kommen.
Diese Werte entsprechen wohl den Grenzwerten der nächst besseren Schadstoffklasse.
Also: Nachrüstung von Schadstoffklasse Euro 3 mit Nachrüst-DPF bringt nicht Schadstoffklasse Euro 4, sondern nur den dort als einen von vielen maßgebenden Rußpartikelgrenzwert.
Bei der Steuer ändert sich daher nichts durch die Nachrüstung, da diese grundsätzlich nach Schadstoffklassen bemessen wird, jdf. bei PKW. Derzeit gibt es zwar noch eine "Strafsteuer" von wohl 1,20 € pro angefangene 100 ccm für nicht nachgerüstete Diesel, die entfällt aber in diesem Jahr (meine ab April).
Für Euro 3 und Nachrüst-DPF und 2,5 TDI liegt die Steuer m.E. ohne Strafzusatz bei 401,00 € (Euro 4 mit Werks-DPF bei 2,5 TDI waren wohl 386,00 €).
Die "Umrüstung" von der gelben Plakette (Euro 3 ohne DPF) auf die grüne Plakette (Euro 3 mit Nachrüst-DPF) hängt nicht von der Einstufung in Euro 4 ab, sondern eben nur davon, dass die maßgebende Partikelminderungsstufe durch die zwingend erforderliche Nachrüstung erreicht wird.
Um den Wahnsinn komplett zu machen:
Es gibt auch Autos, die mit Euro 3 schon den Grenzwert für Rußpartikel entsprechend Euro 4 bzw. den Grenzwert unterschreiten, der für die Nachrüstung maßgebend ist. Diese Autos bekommen aber ohne Nachrüstung nicht eine grüne Plakette, sondern müssen auch mit einem DPF nachgerüstet werden (womit dann wohl noch weniger Rußpartikel rauskommen, somit die Nachrüstung dann doch noch irgend einen Sinn macht).
Ansonsten mal alle Seiten hier von Angang an lesen, da steht eigentlich alles drin.