Ceterum censeo
Jung-Mitglied
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 4/2006
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- nachgerüstet
- Ausstattungslinie
- Comfortline
Wirklich glauben kann ich das immer noch nicht - folgender Fall:
Im Frühjahr 2006 habe ich ein Ausstellungsfahrzeug (Keine Tageszulassung - stand halt so in der Halle) gekauft. Im Kaufvertrag wurde die Nachrüstung mit dem (offenen) DPF zu Lasten des Autohauses vereinbart und entsprechend vom am Tag vor der Erstzulassung ausgeführt. Damit war der DPF in der Garantie etc. Mit dem Fahrzeug sind wir - bis auf Kleinigkeiten - sehr zufrieden, wie schon zuvor mit einem 12 Jahre lang als Familienkutsche gefahrenen T4: keine besonderen Mängel, kein Mehrverbrauch durch den DPF, grüne Plakette-gutes Gefühl usw.. So weit, so gut.
Im ersten Steuerbescheid 2006 war das Partikelminderungssystem noch nicht eingetragen. Nach der Plakettenanbringung kam jetzt ein Änderungsbescheid, der PM 1 ausweist, aber die erwartete Förderung von 330 € nicht berücksichtigt. Der Anruf beim Finanzamt bringt die Erklärung, das Fahrzeug sei zwar offensichtlich technisch nachgerüstet worden, doch gelte die Förderregelung eben nicht für Fahrzeuge, die vor der ersten Zulassung bereits mit einem Partikelfilter ausgestattet wurden. Der Sachbearbeiter folgt zwar meiner Einschätzung, das diese Regelung dem Sinn des Förderungsgesetzes exakt zuwiderläuft, sieht aber keine Möglichkeit, das anders zu handhaben.
Ich hätte also erst ohne Filter ein bisschen herumfahren müssen - nur dann gäbe es einen Anspruch auf die Förderung? Mit dieser Art von Irrsinn werde ich nur schwer fertig. Hat jemand eine Idee?
Im Frühjahr 2006 habe ich ein Ausstellungsfahrzeug (Keine Tageszulassung - stand halt so in der Halle) gekauft. Im Kaufvertrag wurde die Nachrüstung mit dem (offenen) DPF zu Lasten des Autohauses vereinbart und entsprechend vom am Tag vor der Erstzulassung ausgeführt. Damit war der DPF in der Garantie etc. Mit dem Fahrzeug sind wir - bis auf Kleinigkeiten - sehr zufrieden, wie schon zuvor mit einem 12 Jahre lang als Familienkutsche gefahrenen T4: keine besonderen Mängel, kein Mehrverbrauch durch den DPF, grüne Plakette-gutes Gefühl usw.. So weit, so gut.
Im ersten Steuerbescheid 2006 war das Partikelminderungssystem noch nicht eingetragen. Nach der Plakettenanbringung kam jetzt ein Änderungsbescheid, der PM 1 ausweist, aber die erwartete Förderung von 330 € nicht berücksichtigt. Der Anruf beim Finanzamt bringt die Erklärung, das Fahrzeug sei zwar offensichtlich technisch nachgerüstet worden, doch gelte die Förderregelung eben nicht für Fahrzeuge, die vor der ersten Zulassung bereits mit einem Partikelfilter ausgestattet wurden. Der Sachbearbeiter folgt zwar meiner Einschätzung, das diese Regelung dem Sinn des Förderungsgesetzes exakt zuwiderläuft, sieht aber keine Möglichkeit, das anders zu handhaben.
Ich hätte also erst ohne Filter ein bisschen herumfahren müssen - nur dann gäbe es einen Anspruch auf die Förderung? Mit dieser Art von Irrsinn werde ich nur schwer fertig. Hat jemand eine Idee?