DPF Nachrüstung - Steuerrstattung auch bei Reimport???

mabewu

Jung-Mitglied
Ort
Wuppertal
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
Dezember 2004
Motor
TDI® 128 KW
DPF
nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Hallo zusammen,

nachdem ich schon einige Zeit in diesem tollen Forum lese, möchte ich mich nun auch aktiv mit einer Frage melden.

Da sich mittlerweile doch die Umweltzonen in den Städten mehr und mehr zuziehen befürchten wir, dass sich der Aktionsradius unseres Vans- TDI 2.5l, 128 KW und Bj. 12´2004 in absehbarer Zeit unangenehm verringern könnte.
Seinerzeit gab es noch nicht die Möglichkeit, den DPF bei der Bestellung des Fahrzeuges mitzuordern. Deshalb ziert unsere Frontscheibe lediglich die gelbe "3-er" Plakette.

Aus diesem Grund überlegen wir- trotz des mittlerweile fortgeschrittenen Alters unseres Busses- doch noch einen DPF nachzurüsten.

Jetzt hat mich ein Händler informiert, dass es für unser Fahrzeug keine Steuererstatuung geben wird, da es sich um einen Reimport handelt. Im Fahrzeugschein sind als Typenkennzeichnung unter Ziffer 3 (alter Fahrzeugschein) nur Nullen eingetragen. Dies soll wohl die Kennzeichnung als Reimport sein.

Hat hierzu jemand entsprechende Erfahrungen gemacht, ist es wirklich nicht möglich, für einen Reimport die Steuererstattung zu bekommen?

:confused::confused::confused::confused:

Herzlichen Dank für Eure Tipps,


mabewu
 
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