Du brauchst natürlich einen eigenen Nachweis über die ausgeführten Änderungen an deinem Eigentum.
Da geht es nicht um Arbeitszeitleistungen oder Abrechnungen mit dem Werk sondern die Arbeiten und am besten die getauschten Teile mit Teilenummern an deinem Fahrzeug.
Es gibt hier einige, die erhalten dann eine Unterlage auf freundliche Nachfrage.
Und natürlich wird da bestimmt nicht alles eingetragen, wenn z.B. die Werkstatt bei der Garantieleistung etwas verbockt hat.
Es muss doch ein partnerschaftlicher Dialog mit dem Kunden geführt werden und dieser soll nicht für dumm verkauft werden.
Ich hatte mal während der Garantie nach Arbeiten an der Einspritzung den Bus abgeholt. Am nächsten Morgen bei Kälte rumpelnder Start und hefitiger weißer Qualm. Wäre ich dann gleich nach Abholung in den Urlaub gefahren hätte mich der Defekt irgenwo im Ausland am nächsten Morgen ereilt und dann steht man ohne Infos im wahrsten Sinne dumm da.
In dem Fall hatte der Werkstattleiter dann zugegeben, der Lehrling hätte die Werte vom Golf eingestellt...