Da das " Parallelforum " dicht gemacht wurde, möchte ich hier noch ein Resümee ziehen bzgl. der immer wieder an mich gestellten Frage, warum ich selbst keine Wandlung abwickle. ( das Wort Wandlung gibt es offiziell in diesem Zusammenhang nicht mehr ) heute spricht man von Rückabwicklung.
Ich bin u.a. der Meinung, dass sich die Frage einer Rückabwicklung nur für denjenigen stellt, der keinen Bulli mehr kaufen möchte.
In diesem Falle tritt man vom Kaufvertrag zurück und der Händler bekommt das Fahrzeug. Es gibt auch noch andere Autos, die mittlerweile durchaus für einen potentiellen Bus Fan in Frage kommen - und zum Teil deutlich preiswerter sind.
Nehmen wir an, ein enttäuschter Bulli Besitzer entschließt sich jetzt über seinen Rechtsanwalt eine Rückabwicklung in die Wege zu leiten.
Es ist davon auszugehen, dass der Prozess der Rückabwicklung einige Monate dauert. Realistisch dürfte sein, dass sich der Rechtsweg mindestens bis ca. Ende des kommenden Jahres und länger hinzieht.
Während diesem Zeitraumes kann man nichts konkretes mit dem Bulli planen, weil man nicht weiß, ob die Rückabwicklung letztlich klappt oder nicht und wann konkret das Fahrzeug abgegeben werden muss.
Wenn es um einen Cali geht, wie bei mir, dann kann ich bis zum Ende des kommenden Jahres oder auch länger, meine Freizeitplanung nicht mehr auf diese Form eines Urlaubes ausrichten, eben wegen der zuvor erwähnten Unsicherheit.
Nicht nur das, wer garantiert mir, dass der neue T6.1 von der Abgasproblematik nicht mehr betroffen sein wird und die Probleme mit dem Hubdach ( Blumenkohl ) nicht mehr auftauchen?
Wer garantiert mir, dass der neue VW T6.1 eines Tages nicht auch von einem Fahrverbot belegt wird?
Bei einer Rückabwicklung bleibt auch viel Geld auf der Strecke.
Möchte man sich wieder einen Bulli kaufen, muss man noch 2 oder sogar 3 Preiserhöhungen einkalkulieren, die für das neue Fahrzeug in dieser Zeit fällig werden.
Bei einem EU Fahrzeug muss noch die Frage der Mehrwertsteuerrückerstattung geklärt werden. Die ist spätestens bei Neukauf, nach einem halben Jahr weg.
Natürlich fällt noch die Nutzungsentschädigung an, die an den Händler zu zahlen ist, der das Fahrzeug wieder zurücknehmen muss.
Finanziell wird die Rückabwicklung eines solchen Fahrzeuges, verbunden mit dem Neukauf eines Bulli, unter dem Strich uninteressant.