happyharry
Aktiv-Mitglied
- Ort
- Langenhagen
- Mein Auto
- T5 Caravelle
- Erstzulassung
- 2010
- Motor
- TDI® 132 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- 4motion
Hallo zusammen,
ich gehöre zu denjenigen, bei dem Motor getauscht werden musste, weil der Ölverbrauch bei über 100.000 km deutlich angestiegen war. Motor, Turbolader usw. wurde alles auf Garantie erneuert. Was aber nicht erneut wurde ist der Dieselpartikelfilter und die Temperaturfühler. Darüber wurde ich auch nicht informiert. Nach dem Motortausch dauerte es nicht lange bis die gelbe Lampe Warnlampe für den Dieselpartikelfilter bei längeren Autobahnfahrten aufgeleuchtet hat.
Ich habe VW bei 2 Inspektionen in dem Jahr gefragt, was das zu bedeuten hat. Mir wurde erst erklärt, dass das normal wäre als Anzeige für die Regeneration des Dieselpartikelfilters. Erst als ich irgendwann eine Motorstörung hatte und mir ein VW Händler da wo ich vor Ort war mitgeteilt hat, dass das nicht normal wäre, habe ich genauer gefragt was das zu bedeuten hat. Daraufhin habe ich erfahren, dass der Dieselpartikelfilter vermutlich nicht mehr richtig funktioniert und erneut werden muss. Das hätte aber schon beim Motortausch passieren müssen, weil der erhöhte Austritt von Öl den Dieselpartikelfilter vermutlich verschmutzt hat.
Mir wurde mündlich von VW mitgeteilt, dass der Tausch des Dieselpartikelfilters bei dem Motortausch Vorgabe wäre bei VW, weil sonst schnell wieder Motorschäden passieren könnten, wenn der Dieselpartikelfilter nicht mehr richtig arbeiten könnte. Aber schriftlich möchte mir das niemand geben. So habe ich natürlich nichts in der Hand, was ich per Anwalt durchsetzen könnte. Ich möchte natürlich, dass der Dieselpartikelfilter nachträglich auf Garantie noch getauscht wird so wie es die VW-Vorgabe ist. Kann mir jemand im Forum diese VW-Vorgabe schriftlich zukommen lassen oder einen Tipp geben, wie ich da zu meinen Recht komme?
Danke!
ich gehöre zu denjenigen, bei dem Motor getauscht werden musste, weil der Ölverbrauch bei über 100.000 km deutlich angestiegen war. Motor, Turbolader usw. wurde alles auf Garantie erneuert. Was aber nicht erneut wurde ist der Dieselpartikelfilter und die Temperaturfühler. Darüber wurde ich auch nicht informiert. Nach dem Motortausch dauerte es nicht lange bis die gelbe Lampe Warnlampe für den Dieselpartikelfilter bei längeren Autobahnfahrten aufgeleuchtet hat.
Ich habe VW bei 2 Inspektionen in dem Jahr gefragt, was das zu bedeuten hat. Mir wurde erst erklärt, dass das normal wäre als Anzeige für die Regeneration des Dieselpartikelfilters. Erst als ich irgendwann eine Motorstörung hatte und mir ein VW Händler da wo ich vor Ort war mitgeteilt hat, dass das nicht normal wäre, habe ich genauer gefragt was das zu bedeuten hat. Daraufhin habe ich erfahren, dass der Dieselpartikelfilter vermutlich nicht mehr richtig funktioniert und erneut werden muss. Das hätte aber schon beim Motortausch passieren müssen, weil der erhöhte Austritt von Öl den Dieselpartikelfilter vermutlich verschmutzt hat.
Mir wurde mündlich von VW mitgeteilt, dass der Tausch des Dieselpartikelfilters bei dem Motortausch Vorgabe wäre bei VW, weil sonst schnell wieder Motorschäden passieren könnten, wenn der Dieselpartikelfilter nicht mehr richtig arbeiten könnte. Aber schriftlich möchte mir das niemand geben. So habe ich natürlich nichts in der Hand, was ich per Anwalt durchsetzen könnte. Ich möchte natürlich, dass der Dieselpartikelfilter nachträglich auf Garantie noch getauscht wird so wie es die VW-Vorgabe ist. Kann mir jemand im Forum diese VW-Vorgabe schriftlich zukommen lassen oder einen Tipp geben, wie ich da zu meinen Recht komme?
Danke!