Was ist denn da momentan wieder in Wolfsburg los?
Mir tun die VW Mitarbeiter leid …
VW Manager vor Gericht
Diess und Pötsch müssen mit 4,5 Millionen frei gekauft werden
Gegen die Führungsspitze von Volkswagen wurde Anklage wegen Marktmanipulation erhoben.
www.merkur.de
Im VW-Skandal ist die Frage nach der persönlichen Schuld der Führungsebene noch nicht geklärt. Wann dies geschieht ist offen.
www.stuttgarter-zeitung.de
Erstmals müssen sich Manager des VW-Konzerns in Deutschland vor Gericht verantworten. Zu den Angeklagten gehört auch Ex-Audi-Chef Stadler.
www.sueddeutsche.de
"Warum haben wir ein solches Konzept zugelassen?", fragt ein hochrangiger Audi-Ingenieur in einer internen Mail 2013 entsetzt. Gestoppt wird der Einsatz manipulierter Motorsoftware aber nicht. Die Folgen des Diesel-Skandals sind gravierend.
www.ardmediathek.de
Und man probiert weiterhin bei den Schummelmanagern noch die Hinhaltetaktik und hofft auf Verjährung. Dabei hilft das Landgericht in Braunschweig kräftig mit:
„Doch in Braunschweig geht nichts voran. Das dortige Landgericht hält nicht viel von der Anklage der Braunschweiger Staatsanwaltschaft gegen Winterkorn und andere VW-Leute.“ (Zitat Süddeutsche)
VW rassistische Werbung „Golf 8 – Petit Colon“
Eine überdimensionale weiße Hand, die einen schwarzen Mann (oder PoC= Person of Color) hin und her schubst und ihn schließlich in einen Laden namens „Petit Colon“ (deutsch: Kleiner Siedler) schnipst, während im Vordergrund ein neuer knallgelber VW Golf das Bild beherrscht. Dann erscheint der Schriftzug „Der neue Golf“ im Bild, Buchstabe für Buchstabe. Erst das N, dann ein E, dann das G, dann noch ein E und dann das R (N, E, G, E, R). Zufall oder persönliches Unvermögen?
Quelle: Internet
Das ging gründlich schief! Für einen VW-Werbespot auf Instagram hagelt es Kritik. Wie Volkswagen auf die Rassismus-Vorwürfe reagiert.
www.autobild.de
www.handelsblatt.com
www.handelsblatt.com
Die Entscheidung ist gefallen und jetzt auch offiziell: Der Skandal um das rassistische Werbevideo "Petit Colon" wird vorerst keine personellen Konsequenzen nach sich ziehen.
www.horizont.net
Und heute kommt VW zum offiziellen Ergebnis ihrer Recherche:
Zitat VW: „
Ein rassistisches Motiv konnte weder bei der Erstellung noch bei der Freigabe des Spots festgestellt werden. Vielmehr hätten "mangelnde interkulturelle Sensibiliät" und "Unzulänglichkeiten unserer Prozesse" dazu geführt, dass der rassistische Clip veröffentlicht werden konnte.“
AHA!!!
VW Chef Diess nach Ärger mit Aufsichtsrat, entschuldigt sich und wird ...:
Vor der Abgabe der Führung der VW-Kernmarke soll Konzernchef Herbert Diess dem Aufsichtsrat des Autobauers einem Bericht zufolge Straftaten und fehlende Integrität vorgeworfen haben.
www.handelsblatt.com
Herbert Diess hat kürzlich die Führung der Kernmarke VW überraschend abgegebe...
www.t-online.de
Die Konsequenz…
VW Chef Diess entmachtet (Probleme Golf 8 und ID3)
Das teilte der Volkswagen Aufsichtsrat am Montagabend nach einer außerordentlichen Sitzung mit. Diess Nachfolger wird Ralf Brandstätter.
www.sueddeutsche.de
Herbert Diess bekommt vom Aufsichtsrat noch eine Chance als oberster Lenker von Volkswagen. Löst er die Probleme mit den neuen Modellen nicht zügig, ist er als Chef weg.
www.zeit.de
Es gibt massive Probleme bei der Produktion des neuen Golf 8 und des ID3. Bei beiden Vorhaben gab und gibt es immense Probleme. Der Produktionsstart des neuen Golf misslang gründlich. Am wichtigsten Produktionsstandort in Wolfsburg liefen – schon vor der Corona-Krise – weit weniger Autos vom Band als geplant. Und diese waren, wie nicht nur die Händler beklagten, auch noch mit vielen Fehlern behaftet. Vor allem die Software machte Probleme und führte dazu, dass Neuwagen zurückgerufen werden mussten und vor einigen Wochen sogar die Auslieferung vorübergehend gestoppt werden musste. Softwareprobleme begleiteten aber auch die Entwicklung des wichtigsten Zukunftsautos, des vollelektronischen ID.3
Die Produktionsmängel beim neuen Golf 8 sind dramatischer als bislang bekannt. Interne Dokumente offenbaren das ganze Ausmaß beim wichtigsten VW-Modell.
www.businessinsider.de
Seit Monaten und besonders in den letzten Wochen monierten die Betriebsräte, sowie zuletzt auch die einflussreichen IG-Metall-Vertrauensleute, sowohl intern als auch über die Medien gravierende Managementfehler. Gestützt wurde Diess bislang vor allem von den größten Aktionären, den Familien Porsche und Piëch. Und auch der zweite Großaktionär, das Land Niedersachsen, das mit 20 Prozent der Aktien eine Sperrminorität an der
Volkswagen AG hält, hält noch zu Diess. Ministerpräsident Stephan Weil musste sich in den vergangenen Tagen genauso wie Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch arg bemühen, die Wogen einigermaßen zu glätten. Kritik kam nicht nur von den Betriebsräten, sondern intern auch von etlichen Managern.
Nicht nur das missglückten Werbevideo, das weltweit als rassistisch eingestuft wurde, sondern auch ein gravierend missglücktes Interview von Diess, das er dem
Tagesthemen-Moderator Ingo Zamperoni gab. Mit dem habe Diess dazu beigetragen, so heißt es in der Branche, dass die Abwrackprämie von der Bundesregierung allein für E-Autos und nicht auch für Modelle mit Verbrennungsmotoren beschlossen wurde.
Nun wurden die Machtverhältnisse verändert und der Rückhalt Diess im Konzern schwindet. Der kritisierte Diess hat in einer Videokonferenz mit Führungskräften von „Straftaten“ in Reihen des Aufsichtsrates gesprochen und sich später dafür entschuldigen müssen. Namen hatte Diess nicht genannt, aber man konnte sich leicht ausrechnen, dass er vermutlich die im obersten Kotrollgremium befindlichen Arbeitnehmervertreter meinte, die im Aufsichtsrat von IG-Metall-Chef Jörg Hofmann und dem Betriebsratsvorsitzenden Bernd Osterloh, ebenfalls IG-Metaller, angeführt werden. Nun ist Diess angeschlagen und muss einen wichtigen Teil seiner Hausmacht, die Leitung der Kernmarke VW, an seinen bisherigen Markenvize Ralf Brandstätter abgeben.
Der neue Golf muss endlich ins Laufen kommen und der ID.3 muss wie versprochen in diesem Sommer an den Start gehen. Sonst, das weiß auch Diess, ist seine Ära bei VW zu Ende.
BGH-Urteil gegen VW „Sittenwidriges Verhalten – arglistige Täuschung – vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“
Eine schallende Ohrfeige für VW. Der BGH attestiert VW „sittenwidriges Verhalten“.
VW-Kunden steht im Dieselskandal grundsätzlich Schadenersatz zu. Der BGH bestätigte ein Urteil, mit dem einem Kunden Schadenersatz zugesprochen worden war. Er muss sich aber die Nutzung des Wagens anrechnen lassen.
www.tagesschau.de
www.bundesgerichtshof.de
Zitate aus dem Urteil:
„Das Verhalten der Beklagten (VW) im Verhältnis zum Kläger ist objektiv als sittenwidrig zu qualifizieren. … durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA systematisch, langjährig und in Bezug auf den Dieselmotor der Baureihe EA189 … bewusst und gewollt so programmiert … arglistige Täuschung des KBA zu erschleichen … eine erhöhte Belastung der Umwelt mit Stickoxiden und andererseits die Gefahr... Die Beklagte habe syste-matisch und über Jahre hinweg aus reinem Gewinnstreben die Arglosigkeit der Kunden planmäßig ausgenutzt und sich dabei das Vertrauen der Verbraucher in das bei dem KBA zu durchlaufende Genehmigungsverfahren zunutze gemacht.
Ein solches Verhalten ist im Verhältnis zu einer Person, die eines der bemakelten Fahrzeuge in Unkenntnis der illegalen Abschalteinrichtung erwirbt, besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren.
Der Kläger ist veranlasst durch das einer arglistigen Täuschung gleichstehende sittenwidrige Verhalten der Beklagten eine ungewollte vertragliche Verpflichtung eingegangen. Darin liegt sein Schaden, weil er ein Fahrzeug erhalten hat, das für seine Zwecke nicht voll brauchbar war.
§ 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet. „
Der Autobauer VW muss von der Stadt Bonn 27 Fahrzeuge zurücknehmen und im Gegenzug 470.000 Euro plus Zinsen zahlen. So hat das Landgericht Bonn in Bezug auf manipulierte Software in Dieselfahrzeugen entschieden.
www.general-anzeiger-bonn.de
Selbst Kommunen müssen klagen!
EUGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston stuft Abschalteinrichtung als illegal ein
Die EuGH-Generalanwältin Sharpston stellte nun mehr am 30. April 2020 in ihrem ersten Schlussantrag zu einem dieser Verfahren fest, dass Abschalteinrichtungen in Dieselautos grundsätzlich unzulässig sind bzw als illegal zu beurteilen sind, wenn sie, wie bei den VW-Motoren vom Typ EA189, die Abgasrückführung nur unter Prüfstandsbedinungen vollständig funktioniert. In ihrem Gutachten kommt die Generalanwältin zum Ergebnis, dass Abschalteinrichtungen (Thermofenster) bei Dieselfahrzeugen grundsätzlich verboten und nur in engen Ausnahmefällen gerechtfertigt sind. Der Schutz des Motors vor Verschleiß oder Verschmutzung reiche als Rechtfertigung für solche Abschalteinrichtungen nicht aus. Damit wären auch die Softwareupdates der Schummeldiesel nicht mehr zulässig und die Typenzulassung durch das KBA hinfällig.
www.handelsblatt.com
VW Neue Klagen in Amerika - kein Ende in Sicht
Der Dieselskandal bleibt für Volkswagen in den USA ein Problem: Ein Berufungsgericht hat Forderungen von zwei Landkreisen zugelassen. Es geht erneut um Milliarden.
www.zeit.de
Der Dieselskandal bleibt für Volkswagen in den USA weiterhin ein Problem:
Bisher sind dem Konzern bereits
Rechtskosten von über 30 Milliarden Euro entstanden – der größte Teil davon wurde für Strafen und Entschädigungen in den USA fällig. Nun könnten laut US-Richter Charles Breyer erneut bis zu 11,2 Milliarden Dollar
pro Jahr auf VW zukommen. Er hatte 2018 in erster Instanz zugunsten des Konzerns entschieden. Ein US-Berufungsgericht entschied jedoch am Montag (1. Juni 2020) , dass sich VW nicht vor den Forderungen zweier Countys in Utah und Florida schützen kann. Betroffen sind davon nun
auch Audi und Porsche. Die US-Bezirke Salt Lake und Hillsborough hatten VW wegen übermäßiger klimaschädlicher Dieselemissionen verklagt. Ihre Klage vor dem Berufungsgericht wurde zugelassen und sie könnten nun eine jährliche Milliardensumme einfordern.
Und hier bei uns?
VW Umgang mit den Klagenden in Deutschland
Was bedeutet das BGH-Urteil gegen VW für das Braunschweiger Kapitalanleger-Musterverfahren? Klägeranwalt Tilp sieht seine Position gestärkt.
www.braunschweiger-zeitung.de
Zitat: „Trotz der Unterschiedlichkeit der Verfahren am BGH in Karlsruhe (VW Kunden fordern Schadenersatz für ein geschummeltes Auto) und am OLG in Braunschweig (Anleger von VW und der Porsche-Holding SE Schadenersatz für Kursverluste) gibt es Schnittmengen. So dreht sich auch das Braunschweiger Verfahren unter anderem um die Frage, ob VW-Manager und -Vorstände in die Betrugsvorgänge beim Autobauer eingeweiht waren. Vor diesem Hintergrund ist die BGH-Einschätzung auch für das Braunschweiger Verfahren hoch interessant….
VW sieht die Beweislast beim Kläger, während der BGH bei der Beweislast eine Einschränkung vornimmt: Er kam zu der Überzeugung, dass es für den Kläger mit „besonderen Schwierigkeiten“ verbunden ist zu belegen, dass der VW-Vorstand vom Abgas-Betrug wusste. Daher sei es an VW, zu den Behauptungen des Klägers detailliert vorzutragen – dem Unternehmen komme die sogenannte sekundäre Darlegungslast zu. Die bisherige Aussage des Unternehmens, dass nach dem derzeitigen Ermittlungsstand keine Erkenntnisse über eine Beteiligung eines Vorstandsmitglieds an der Software-Entwicklung oder -Verwendung vorlägen, sei nicht ausreichend, befand der BGH. Dem Autobauer ist es nach Auffassung des BGH „möglich und zumutbar“, über die eigenen Ermittlungen und Erkenntnisse zu informieren.
Kläger-Anwalt Tilp ist überzeugt, dass das Oberlandesgericht Braunschweig im Musterverfahren das BGH-Urteil zur sekundären Darlegungslast von VW übernimmt. Dann würde Tilps Strategie aufgehen. „VW muss jetzt die Hose runterlassen und die Verantwortlichen für den Abgas-Betrug nennen.“
VW Systemwechsel: JEDER EINZELNE KUNDE IST UNS WICHTIG!
Ich schließe mich dem Urteil des Regensburgers Professors der Rechtswissenschaften an und sehe in dem derzeitigen Verhalten von VW keinen Systemwechsel:
www.uni-regensburg.de
„Denn neben dem eigentlichen Tatvorwurf verdient auch das Nachtatverhalten das Verdikt des Totalverlusts unternehmerischer Moral. Anstatt den betroffenen deutschen Käufern im Nachgang zur Regulierung auf dem U.S.-amerikanischen Markt unmittelbar vergleichbare Entschädigungen von sich aus anzubieten, hat sich Volkswagen für Deutschland die Strategie einer umfassenden Leugnung von Rechtsverstoß und Haftung zurechtgelegt und lässt es in jedem Einzelfall auf einen Rechtsstreit ankommen. Der Befund des LG Köln (Urteil v. 12.4.2018 – 24 O 287/17, BeckRS 2018, 26971, Rn. 36) spricht für sich: ‚Die [Volkswagen AG] bringt angesichts des völligen Fehlens eines Unrechtsbewusstseins zum Ausdruck, dass sie den sittenwidrigen Einsatz der illegalen Abschalteinrichtung auch im Nachhinein billigt und diesen nicht verhindert hätte‘.“
- Professor Dr. Michael Heese in
JZ 2019, 429“
In den USA ist VW selbst gegenwärtig dem geschädigten Kunden gegenüber immer noch großzügiger:
Ein US-Gericht hat Haltern von vier VW-Dieselautos mit manipulierten Abgaswerten eine Summe von 100.000 Dollar zugesprochen. Die insgesamt fünf Kläger, drei Einzelpersonen und ein Ehepaar, gehören zu einer Gruppe von rund 350 Personen, die sich dem vor…
www.manager-magazin.de
Solange VW bei uns in Deutschland bei ihrer Leugnungs- und Verzögerungstaktik bleibt und jeder betrogene Kunde selbst erst klagen muss, sich dabei in den Verhandlungen von VW Anwälten auch noch als „Schmarotzer“ und „Wegelagerer“ beschimpfen lassen muss, um nach vielen Jahren höchstrichterlich seinen Schaden adäquat ersetzt zu bekommen, der hat seine „Schummel- Lügen- und Betrügen-Einstellung“ seit 2007 bzw. nach 2015 nicht geändert; … Es ist also bisher bei VW kein Systemwechsel von oben erkennbar.
Selbst nach Beginn der Affäre sind vermutlich alleine in Europa noch hunderttausende manipulierte Diesel-Fahrzeuge der VW-Gruppe (Porsche, Audi, Seat, Skoda usw.) verkauft worden.