AW: Abgasführungen Heizungen
Hallo Bille,
selbstverständlich darfst du deine Abgasführung verlängern.
hier mal eine kleiner Auszug betreff die Airtop 3500, also unsere Standheizung.
Ich zitiere:
Abgasleitung
Heizgeräte müssen so ausgeführt sein, dass die Abgase
ins Freie abgegeben werden.
Abgasleitungen müssen so verlegt sein, dass das
Eindringen von Abgasen in das Fahrzeuginnere nicht zu
erwarten ist.
Betriebswichtige Teile des Fahrzeuges dürfen in ihrer
Funktion nicht beeinträchtigt werden. Kondensat oder
eingedrungenes Wasser darf sich in der Abgasleitung
nicht ansammeln können.
Ablauföffnungen sind zulässig; diese müssen über zum
Innenraum dichte Leitungen die Flüssigkeit ins Freie
ableiten.
Die Mündung des Abgasrohres soll nach oben (mit
Regenschutz) oder bei Abgasführung unter dem Fahrzeugboden
bis in die Nähe der seitlichen oder hinteren
Begrenzung des Fahrerhauses oder des Fahrzeuges
gebracht werden und nach unten weisen.
Innerhalb von Räumen, in denen sich Personen aufhalten,
dürfen Abgasleitungen maximal eine Trennstelle
besitzen und müssen eine spritzwassergeschützte
Durchführung durch die Außenwand/Boden haben.
Der Anschluss einer Ableitung für das in das Abgasrohr
eingedrungene Wasser mit einer metalldichtenden
Verbindungsstelle ist zulässig. Das Ableitungsrohr ist
abgedichtet durch die Außenwand oder den Fahrzeugboden
zu führen.
Der Wärmetauscher, das angeschlossene Abgasrohr,
sowie das eventuell angeschlossene Ableitungsrohr
müssen so abgedichtet sein, dass bei einem Überdruck,
der dem doppelten Überdruck des Abgases bei maximal
zugelassener Abgasrohrlänge entspricht, – jedoch
mindestens bei einem Überdruck von 0,5 mbar – eine
Leckmenge von insgesamt 30 l/h nicht überschritten wird.
Die Leitung, einschließlich Durchführung, Trennstellen,
Material und Ausführung, muss in der Einbauanweisung
beschrieben sein. Die Leitung darf nur mit Werkzeug
montier- und lösbar sein und muss gegen Beschädigung
geschützt, sowie auf Dauer rüttelfest sein.
Es müssen metallische Leitungen verwendet werden.
Diese dürfen, wenn im Bereich des Innenraumes die
Möglichkeit einer Berührung besteht, 110 °C nicht überschreiten.
Ein Berührungsschutz ist zulässig.
Führen Abgasrohre durch von Personen benutzte
Räume, sind diese nach 10 Jahren durch Originalersatzteile
zu ersetzen.
Verbrennungslufteintritt und Abgasaustritt
Die Öffnungen von Verbrennungslufteintritt und Abgasluftaustritt
müssen bei einem Einbau so ausgeführt
werden, dass sich eine Kugel mit 16 mm Durchmesser
nicht einfügen lässt.
Elektrische Leitungen, Schalt- und Steuergeräte des
Heizgerätes müssen im Fahrzeug so angeordnet sein,
dass ihre einwandfreie Funktion unter normalen Betriebsbedingungen
nicht beeinträchtigt werden kann.
Als Abgasleitung sind starre Rohre aus unlegiertem oder
legiertem Stahl mit einer Mindestwandstärke von 1,0 mm
oder flexible Rohre nur aus legiertem Stahl zu verwenden.
Das Abgasrohr wird am Heizgerät z.B. mit einer
Spannschelle gesichert.
Der Abgasschalldämpfer ist vorzugsweise in der Nähe
des Heizgerätes zu montieren. Die Durchströmrichtung
ist beliebig.
Der Betrieb des Heizgerätes ist auch ohne Schalldämpfer
zulässig.
Max. Gesamtlänge der Brennluftansaug- und Abgasleitung:
mit Schalldämpfer: max. 2,6 m
ohne Schalldämpfer: max. 5,6 m
Beide Leitungen sind vom Heizgerät weg fallend zu
verlegen. Ist dies nicht möglich, muss an der tiefsten
Stelle eine Kondensatablaufbohrung Ø 4 mm angebracht
werden.
Innendurchmesser der Leitungen:
Brennluftleitung: 25 mm
Abgasleitung (Metall): 24 mm
HINWEIS
Ab einer Abgasleitungslänge größer als 2 m sind isolierte
Abgasleitungen zu verwenden (Taupunktunterschreitung).
Kleinster Biegeradius: 50 mm
Summe der Biegungen:
Brennluftleitung: max. 270°
Abgasleitung: max. 270°
ich weiß, viel Text.
vielleicht hilft es dir ein wenig.
OT: mit deinen Sitzen... die sind nicht im Netz zu sehen, und du müsstest das direkt bei Lars Hengelhaupt (fa Koellnik) anfragen.
noch einen Monat und 3 Tage bis Grän!