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- nö
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Wenn so ein lediger (Steuerklasse 1) VW-Werker in der Stammbelegschaft steuerlich betrachtet wird, dann liegt so einer mit allen Drum & Dran schon mal in derMan reiche mir ein Taschentuch.
Steuertarifzone 4 ab 66.761 EUR brutto Jahreseinkommen und wird mit 42% linear(!) besteuert, bis zu einem Einkommen von 277.826 EUR sind immer 42% fällig.
"Spitzensteuersatz"
Erst darüber kommt eine lineare Besteuerung von 45% =0,45 "Reichensteuersatz".
Von der nominellen prozentualen(!) Steuer-Beteiligung her liegen die VW-Werker nicht besser oder schlechter, als viele Selbständige oder leitende Angestellte/mittleres Management. Die Bandbreite dieses "einheitlichen" Steuersatzes ist eben extrem weit...