der polnische

hoch+lang_umbau

Aktiv-Mitglied
Ort
Kiel
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
6/2005
Motor
TDI® 77 KW
Motortuning
never
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Extras
Klima, Standheizung, Himmel im Hochdach,
Umbauten / Tuning
Wohnmobil in der Entstehung
AW: der polnische

Da frage ich mich (und den polnischen Botschafter),
warum dann die Polizei an der polnischen Grenze aktiver sein müsste als z.B. an der niederländischen.....

Unglaublich, so was!
Aber der Deutsche ist ja sowieso immer an allem Schuld.
 
AW: der polnische

da bleibe ich bei der alten Weisheit:

Besuchen Sie Polen, ihr auto ist schon dort!!!!:confused:8o
 
AW: der polnische

Hallo,

ganz einfach - den Wiederbeschaffungswert jedes in Grenznähe geklauten Autos von den EU-Zahlungen von Deutschland an Polen abziehen.
Da kommt der Typ ganz schnell in die Gänge.............
Weitere Tips wie Zaun drumrum etc. spare ich mir.
Unglaublich, wie respektlos da über fremdes Eigentum beschieden wird.

Bei uns zu Hause klingeln zwei Mal pro Woche irgendwelche nicht deutsch sprechende Typen und wollen Taschentücher oder Streichhölzer.
Die stehen dann nicht hinter dem Gartenzaun auf der Straße, sondern direkt vor der Haustüre. Das kann ich gar nicht leiden.
Vermutlich Ausspäher, die sehen wollen ob es sich lohnt.


Michael
 
AW: der polnische

JA - Neiderzeuger gehören beklaut :D

IST - doch auch ne Form von Solidarität
 
neue Regeln für Versicherungsregulierung seit 1. 1. 2012

[FONT=&quot]Wo wird das ausgetanzt. Richtig - auf dem Rücken der Allgemeinheit:


....eigentlich waren die "vorhergehende Regelungen mit Beweis der Reparatur und Restwertbörse+Nichtzahlung MWSt. im Falle der Reparatur in Eigenleistung " gar nicht mehr zu toppen, aber die Jungs beweisen Kreativität:
[/FONT][FONT=&quot]
Die Welt ist wieder ein wenig ungerechter geworden - BGH Grundsatzregelungen sind schon abgesiegelt:[/FONT][FONT=&quot]

Päärchen aus meinem Bekanntenkreis - fährt die Frau einen Avant A4 2,8quattro in schwarz, Leder weiß, Bose und alle Extras - alte Kiste - sehr gepflegt Bj 99.
Kauften die vor 5 Jahren als "wirtschaftlichen Totalschaden" für 4.400. Das Ding kriegte gleich Modellpflegeteile montiert und ist optisch nicht vom Bj. 2002
zu unterscheiden. (Grill, Haube, Xenon mit weißer Blinklichteinheit, Stoßstange) wurde von "Pingel" rückstandslos sauber repariert.


1.1.12
Neujahrsspaziergang ...Rückkehr zum Auto: War neu designt worden: Feindlicher T4 Bus hatte beim Rückwärstsfahren nicht aufgepasst: Rein mit der
AHK ins Lametta des Vorderwagens.

Gutachter guckte sich die Kiste an: Recht mies angesetzter Zeitwert: 3.800 - dafür ist ein Quattro mit geringer Laufleistung schon mal gar nicht
an jeder Ecke zu kaufen. War ja noch "egal" - weil das Zahlenwerk dicht beisammen war: Reaparatur hätte 2600 gekostet - fand ich für den anständigen
Bums auch nicht viel - aber noch ein "egal" - weil an der Restwertbörse wegen Jahresbeginn nur ein Restwertgebot von 1.300 bestand.
Kriegt das Paar also 2.500. (Jede andere Zeitwert-/Schadenshöhekonfiguration wäre völlig zum Nachteil der Beiden ausgegangen...)

Das wäre fast ganz richtig: Weil nach den Regelungen des BGH gibts dazu Folgendes zu beachten. Hat das Fahrzeug schon mal einen Schaden ge-
habt, dann ist nach den gutachterlichen Zeiten für Reparaturdauer der Nutzungsausfall erst nach einem halben Jahr zu zahlen, wenn das Auto sich dann
noch im Besitz des Halters befindet. Stufe 1 - Verkehrssicherheit hergestellt - gibts gar nichts mehr, Stufe 2 - Völlige Reparatur gibts dann den Zaster.
Dafür muss der Gutachter sich das Auto aber schon noch mal angesehen haben. Eine mitfotografierte Tageszeitung ist kein Beweismittel mehr.
Also zahlt der Versicherer jetzt erstmal 2.200 und den Nutzungsausfall nach 6 Monaten. Man darf mal über den Sinn dieser Regelung nachdenken.

Haarig wurde die Geschichte, weil kein Geld kam, mein Bekannter die Versicherung anrief:" Wo Zaster?"
"Wir haben hier im Computer, dass das Kfz schon mal einen Totalschaden erlitten hatte. Wir haben in den Gutachterunterlagen erlesen, dass das Auto fachgerecht repariert wurde. Wir wollen den Gutachter noch einmal anrufen, ob das wirklich so stimmt!"

Daraufhin rief mein Bekannter empört den Sachverständigen an:" Ja, das ist so. Ich habe den Vorschaden ja auch reingeschrieben, nur zur Schadenhöhe
ein Fragezeichen hinterlassen, weil Sie mir das auch nicht sagen konnten!" ..... und ...... "gern möchte ich auch Zugriff auf diese Datenbank haben,
gewähren die Versicherungen aber auch Sachverständigen nicht!"

Richtig interessant wird es dann, wenn man dem Sachverständigen einen eventuellen Vorschaden nicht angibt: Dann ist der Versicherer automatisch
von der Verpflichtung zur Regulierung frei. Ganz spannend wird das sicherlich in den Fällen, wo man ein Auto gebraucht und unfallfrei kauft - dann aber
die Datenbank einen Vorschaden angibt! - und keiner darf in die Unterlagen gucken.... auch ein Rechtsanwalt nicht. Sowas nennt man wohl verschieben
von Beweispflichten - zu Lasten des Kunden. Die Datenbank basiert ausschließlich auf FahrgestellNr. Gehe mal davon aus, dass die Kollegen Verischerungen
zunächst mal einfach ohne Klage nicht zahlen werden, die Chancen für Versicherer so einen Prozeß zu gewinnen, viel höher geworden sind.

Was ist, wenn so ein vorgeschädigtes Auto
wirklich mal geklaut wird= Zwar fachgerecht Instand gesetzt - jedoch kein Werkstattheiliger oder Versicherungsheini das abgesegnet hat? Man ist in der Beweispflicht aber das Beweismittel gurkt im Nachbarland?

Zur neuen Regelung soll übrigens schon ein BGH Urteil vorliegen, wurde also hinter geschlossenen Türchen gemacht. Erinnert mich mal daran:
Wieder mal n bißchen mehr an DDR in der BRD.

Man kann sich angesichts dieser Regulierungen wohl eine Vollkaskoversicherung für ein Altfahrzeug mittlerweile ganz sparen.


Ich habe ein altes Auto - lt. Vorbesitzer unfallfrei - is it? really?[/FONT] Dazu muss man heutzutage wohl vor Kauf erstmal die Datenbank vom Zentralruf der Versicherer durch die kleine Agentur in der Nachbarschaft anzapfen lassen?

X(Heilig´s Blechle
 
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