- Ort
- Augsburg
- Mein Auto
- T5 California
- Erstzulassung
- Jan. 2005 WV2ZZZ7HZ5H05xxxx
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- nachgerüstet
- Motortuning
- nein
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Radio / Navi
- Delta
- Extras
- nachger. DPF (VW); Anhängerkupplung (abnehmbar); VW-Markise, mengenweise Brandrup-Ausstattung;
- Umbauten / Tuning
- nur die obere und untere Schlafstätte
- FIN
- 0
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 0
AW: Defekte Krümmer AXD und AXE? Jetzt nicht mehr.
Hallo,
nach deutschem Zulassungsrecht ist ein anderer Krümmer unter den unverzüglich "einzutragenden Teilen" aufgelistet. Selbst nach dem Vorfahren bei TÜV oder ähnlichem steht noch drauf, dass dies unverzüglich in den Schein einzutragen ist.
Nur zur Erläuterung: ICH FINDE DAS EBENFALLS VÖLLIG ÜBERTRIEBEN
Natürlich ist jeder für sich verantwortlich und muss das selber entscheiden.
Nach dem in unserer Familie mein Vater wegen eines unverschuldeten Autounfalles gestorben ist, habe ich miterlebt, wie eine gegnerische Versicherung mit einem Gutachter unser Auto auseinander genommen hat um irgend etwas zu finden was an unserem Auto nicht in Ordnung oder verändert wurde.
Genauso, ob der Fahrer überhaupt Alkohol hatte, auch unter der Verbotsgrenze (hatte 0,0 Promille - bei 0,4 hätte er bereits Teilschuld bekommen).
Wenn es um viele Geld geht wie bei einem Todesfall oder Schwerverletzen wird immer gesucht dem Anderen eine Teilschuld aufzudrücken.
Ich für meinen Teil möchte sicher sein, dass wenn mir einer rein fährt, egal wie stark der Unfall ausgeht, immer auf der sicheren Seite stehe.
Vor allem bei Eintragungskosten von unter 200 Euro (wie teuer war Euer T5?). Gut, ein Gutachten macht das gekaufte Teil natürlich auch teurer.
Aber wie gesagt, dass muss jeder selber entscheiden.
Servus
Werner
Hallo,
nach deutschem Zulassungsrecht ist ein anderer Krümmer unter den unverzüglich "einzutragenden Teilen" aufgelistet. Selbst nach dem Vorfahren bei TÜV oder ähnlichem steht noch drauf, dass dies unverzüglich in den Schein einzutragen ist.
Nur zur Erläuterung: ICH FINDE DAS EBENFALLS VÖLLIG ÜBERTRIEBEN
Natürlich ist jeder für sich verantwortlich und muss das selber entscheiden.
Nach dem in unserer Familie mein Vater wegen eines unverschuldeten Autounfalles gestorben ist, habe ich miterlebt, wie eine gegnerische Versicherung mit einem Gutachter unser Auto auseinander genommen hat um irgend etwas zu finden was an unserem Auto nicht in Ordnung oder verändert wurde.
Genauso, ob der Fahrer überhaupt Alkohol hatte, auch unter der Verbotsgrenze (hatte 0,0 Promille - bei 0,4 hätte er bereits Teilschuld bekommen).
Wenn es um viele Geld geht wie bei einem Todesfall oder Schwerverletzen wird immer gesucht dem Anderen eine Teilschuld aufzudrücken.
Ich für meinen Teil möchte sicher sein, dass wenn mir einer rein fährt, egal wie stark der Unfall ausgeht, immer auf der sicheren Seite stehe.
Vor allem bei Eintragungskosten von unter 200 Euro (wie teuer war Euer T5?). Gut, ein Gutachten macht das gekaufte Teil natürlich auch teurer.
Aber wie gesagt, dass muss jeder selber entscheiden.
Servus
Werner