Dashcam für hinten und vorne beziehungsweise Front- und Heckkamera

das ist eine Dauerüberwachung im öffentlichen Raum,
Darum ziehe ich ggf. nur Einzelbilder raus und schaue natürlich genau was da zu sehen ist.
Das ganze Video kann im ruhenden Verkehr problematisch sein.
 
Ich habe ein Video schon mal erfolgreich bei Gericht verwenden können um meinen Schaden bezahlt zu bekommen!
Es muss auch nicht immer das Video zugelassen werden… manchmal reichen Screenshots oder ein Gutachter schaut es sich an und berichtet. Auch wenn es nicht für die Verhandlung zugelassen wird … die Richter schauen sich die vorher an ;-) So ein Video kann auch sehr hilfreich bei der Unfallaufnahme durch die Polizei sein, da die Polizei dann den Ablauf korrekt protokolliert und evtl. eine falsche Anschuldigung des Gegners gar nicht aufschreibt. (Das hat bei mir zu dem Gerichtsverfahren geführt)

Dies finde ich durchaus plausibel, da mir etwaige Letztlich war mein Glück nur der Zeuge hinter mir, welcher ebenso anhielt und meine Aussage vor den Herrschaften der Polizei kund tat.

Allein diese Aussagen, herrührend aus euren Erfahrungen, bekräftigen meine Gedanken.
 
Darum ziehe ich ggf. nur Einzelbilder raus und schaue natürlich genau was da zu sehen ist.
Das ganze Video kann im ruhenden Verkehr problematisch sein.
Viel Erfolg! Ein nachträglich aus einem langen Video (und bei Parkplatzaufnahmen gibt's keine kurzen) entnommenes Einzelbild ist nicht legal und führt eigentlich zum Beweisverwertungsverbot. Ob Richter es dennoch hernehmen oder ein Bußgeld geben, ist dann Glückssache bzw. abhängig vom Geschick der Gegenseite. Dauerüberwachung im öffentlichen Raum ist echt klar geregelt, das darf nur die Polizei. Ist vergleichbar mit der Dauerüberwachung durch Videokameras an privaten Häusern, die auf die öffentliche Straße filmen und sie nicht maskieren.
 
Kommt halt darauf an was die Kamera macht. Wenn Sie einen Ringspeicher hat auf den man nicht zugreifen kann und nur wegspeichert wenn es eine Kollision gibt oder ein Knopf drückt dann ist es Konform! Oder man hat eine gute Begründung warum die Kamera lief ;-) (Urlaubsfahrt dokumentieren - sonst ist sie natürlich aus ;-) )
 
Ein Parkrempler (=Beschleunigung) löst die anlassbezogene Speicherung aus, fertig. Soweit ich das mitbekomme wägen Gerichte immer häufiger zu Gunsten des Geschädigten ab wie auch im verlinkten ADAC-Artikel beschrieben. Denn bei einem Parkschaden steht nicht nur der Schadensersatz im Raum, sondern direkt mal Unfallflucht. Das die Auswüchse der DSGVO komplett praxisfremd sind sollte inzwischen jedem aufgefallen sein.
 
Richtig… Außerdem kann man die Videos auch schon zu außergerichtlichen Lösungen nutzen! Die DSGVO ist überall verschrieen aber vieles ist auch erlaubt nur die Leute denken es ist verboten!
 
Ein Parkrempler (=Beschleunigung) löst die anlassbezogene Speicherung aus, fertig. Soweit ich das mitbekomme wägen Gerichte immer häufiger zu Gunsten des Geschädigten ab wie auch im verlinkten ADAC-Artikel beschrieben. Denn bei einem Parkschaden steht nicht nur der Schadensersatz im Raum, sondern direkt mal Unfallflucht. Das die Auswüchse der DSGVO komplett praxisfremd sind sollte inzwischen jedem aufgefallen sein.
Wenn die Kamera dann erst ein Bild macht, ist das ja auch ok. Dauerfilmen auf Parkplätzen ist aber eine ganz andere Nummer und das auch nicht erst seit der DSGVO.
 
Parkplätze, "ruhender Verkehr": Vergiss es, das ist eine Dauerüberwachung im öffentlichen Raum, bringt Dir nur ein Bußgeld. Typischer Fall: Frau zeigt Parkrempler bei Polizei an und bekommt Bußgeld wegen Dashcam
Stichwort Anlassbezogene Aufnahme.

Also im Parkmodus z.b. nur bei Erschütterung aufnahme wegspeichern.

die Richter schauen sich die vorher an ;-) So ein Video kann auch sehr hilfreich bei der Unfallaufnahme durch die Polizei sein, da die Polizei dann den Ablauf korrekt protokolliert und evtl. eine falsche Anschuldigung des Gegners gar nicht aufschreibt. (Das hat bei mir zu dem Gerichtsverfahren geführt)

Genau. Selbst wenn es nicht zugelasssen wird kann es von Vorteil sein wenn andere Parteien das Video sehen oder wenn der Gegner mitbekommt es gibt eine Dashcamaufnahme :)
 
Stichwort Anlassbezogene Aufnahme.

Also im Parkmodus z.b. nur bei Erschütterung aufnahme wegspeichern.
Dann wie gesagt ok, allerdings arbeiten so die wenigsten Kameras (weil die G-Sensoren wenig zuverlässig reagieren). Den Aufwand würde ich dafür beim Parken auch nicht treiben. Parkrempler hatte ich bislang eher seitlich und eine Dashcam hätte den nicht gezeigt. Bekam aber Aufnahme vom Parkhausbetreiber, mit brauchbarem Blickwinkel und hatte gleich Zeugen.
Also filmt meine Dashcam weiterhin nur bei der Fahrt anlassbezogen nach vorn. Hinten interessiert mich wie gesagt auch nicht - wer mir hinten reinfährt, ist grundsätzlich erstmal selbst schuld.
 
Den Aufwand würde ich dafür beim Parken auch nicht treiben. Parkrempler hatte ich bislang eher seitlich und eine Dashcam hätte den nicht gezeigt.
Wenn er aber aus der Parklücke raus fährt steht er irgendwann schräg vor dir. Da sollte bei den meisten Dashcams mit drauf sein bei 170Grad Blickwinkel.
Und selbst wenn es nichts bringen sollte. Ein versuch wars dann wert. Und wegen den 100€ bei nem Auto welches ne Portion mehr kostet... Da hab ich schon sinnloseres gekauft 😅

Dann wie gesagt ok, allerdings arbeiten so die wenigsten Kameras (weil die G-Sensoren wenig zuverlässig reagieren).
Das muss man dem Datenschutzbeauftragten / Polizei ja nicht unter die Nase reiben ;)
 
Es geht darum, um im Falle eines Falles seine Unschuld beweisen zu können oder herauszufinden wer es war.
(und in Meinem Fall auch noch aus Spaß die Aufnahmen an diverse Youtube-Kanäle zu schicken)
Eine Bemerkung am Rande:
Spätestens mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen ist dann allerdings auch fast sicher die evtl. Grauzone einer Zulässigkeit verlassen.

Und spätestens dann wird auch die Argumentation, es ginge um Beweissicherung, unglaubwürdig.
 
Spätestens mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen ist dann allerdings auch fast sicher die evtl. Grauzone einer Zulässigkeit verlassen.
Ich veröffentliche die Aufnahmen nicht.

Und die bekannten Kanäle haben alle schon von der DSGVO eins auf den Deckel bekommen. Deswegen müssen die jetzt alle Kennzeichen / Firmenwerbung etc mittlerweile pixeln.
 
Traurig dass ihr alle ebenfalls bereits diese Art der Negativerfahrungen machen musstet. Dies spricht leider für den Wandel der Gesellschaft und für die Abnahme von Rücksicht und Vernunft.

Veröffentlichen würde ich diese Aufnahmen zu keiner Zeit. Es geht diesbezüglich lediglich um die Beweissicherungspflicht bezogen auf vergangene und unverschuldete Unfälle. Unverschuldet deshalb, mein Fahrzeug parkte oder im Begegnungsverkehr wurde mein Spiegel aufgrund von Übertretung der Fahrbahnmarkierung(en) durch den Unfallgegner in Mitleidenschaft gezogen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun jedoch wieder zum eigentlichen Thema: Welche Kamera(s) habt ihr und könnt ihr ansonsten noch empfehlen?

Welche sind derzeitig die Ranglistenführer?
 
Traurig dass ihr alle ebenfalls bereits diese Art der Negativerfahrungen machen musstet. Dies spricht leider für den Wandel der Gesellschaft und für die Abnahme von Rücksicht und Vernunft.
Mit der Veränderung der Gesellschaft mags Du schon recht haben.
Aber auch dahingehend; früher sind die Menschen mit Ihrem bezahlten Eigentum durch die Gegend gefahren; über eine kleine Beule oder Delle haben sich die Wenigsten aufgeregt. Da wurde Samstags auch mal selbst ausgebeult, gespachtelt und lackiert. Oder gleich mit einem unlackiertem Kotflügel durch die Gegend gefahren. Außerdem hatten die Kisten auch noch Stoßstangen.
Heute sind die meisten Kisten sauteuer und nicht bezahlt und jeder muss höllisch aufpassen sonst kommt die große Überraschung bei der Leasing Rückgabe wenn jedes Krazerle und Fleckchen abgerechnet wird.
Jeder sagt "mein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand" aber trotzdem wird jedes Krazerle ausgiebig beweint.
Mein Vater sagte, "wer sich über jeden Krazer am Auto aufregt sollte ein altes Fahrrad fahren - ist besser für die Nerven und gesünder allemal".
Das ist übrigens auch meine Meinung.
Gruß
Helmut
 
Vorsicht mit solchen Kameras im Ausland. Da drohen mitunter hohe Strafen. Ich weiß das es in Deutschland eine gewisse Grauzone ist. Die Berliner Polizei hat das erkannt und lässt Teslas nicht mehr auf bestimmte Parkplätze auf ihrem Gelände. Auch in China werden Teslas aus bestimmten Areas verbannt (ok, ist sicher ein anderes Thema). Ich würde darüber nachdenken eine Anzeige zu erstatten wenn ich eine solche Dashcam entdecke die mich eventuell gefilmt hat. Das ist ohne mein Einverständnis definitiv verboten. Das solche Aufnahmen vor Gericht zugelassen werden ist die absolute Ausnahme und bedingt der Zustimmung der Gegenseite. Was viele verwechseln ist der Unterschied zu einem Strafprozess. Hier könnte es sein das unter Abwägung, ob das Recht des Betroffenen am Bild oder das Interesse an der Strafverfolgung überwiegt, was insbesondere bei schweren Straftaten der Fall sein kann. Aber bei einem normalem Verkehrsunfall handelt es sich selten um eine Straftat. Und bei einer Anzeige auf ein vorhandenes Video zu verweisen sollte man sich genau überlegen.
 
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Mit der Veränderung der Gesellschaft mags Du schon recht haben.
Aber auch dahingehend; früher sind die Menschen mit Ihrem bezahlten Eigentum durch die Gegend gefahren; über eine kleine Beule oder Delle haben sich die Wenigsten aufgeregt. Da wurde Samstags auch mal selbst ausgebeult, gespachtelt und lackiert. Oder gleich mit einem unlackiertem Kotflügel durch die Gegend gefahren. Außerdem hatten die Kisten auch noch Stoßstangen.
Heute sind die meisten Kisten sauteuer und nicht bezahlt und jeder muss höllisch aufpassen sonst kommt die große Überraschung bei der Leasing Rückgabe wenn jedes Krazerle und Fleckchen abgerechnet wird.
Jeder sagt "mein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand" aber trotzdem wird jedes Krazerle ausgiebig beweint.
Mein Vater sagte, "wer sich über jeden Krazer am Auto aufregt sollte ein altes Fahrrad fahren - ist besser für die Nerven und gesünder allemal".
Das ist übrigens auch meine Meinung.
Gruß
Helmut
Das mag jetzt zwar OT sein... Aber ich möchte auch nicht unbedingt Kratzer und Beulen haben. Deswegen parke ich z.b. eigentlich immer ganz weit hinten auf dem Supermarkt.
Trotzdem fahre ich mit dem Bus enge Wege mit Gestrüpp. Es gibt halt Kratzer die passieren und andere die sich vermeiden lassen.

Aber es geht mir mit der Dashcam eigentlich eher um schlimmere Sachen wo ich dann z.b. eine 100% Schuld an einem Unfall bekommen könnte für den ich gar nichts kann.
 
Ich würde darüber nachdenken eine Anzeige zu erstatten wenn ich eine solche Dashcam entdecke die mich eventuell gefilmt hat.
Das heißt du würdest z.b. meinen Bus einfach anzeigen wenn er irgendwo geparkt steht?
Du weißt doch gar nicht ob die Dashcam grad an oder aus ist? Ob sie gerade was aufnimmt oder nur auf Standby ist?

Dann viel spaß. Richte dir schonmal ne Standleitung zur Polizei ein. Mittlerweile haben viele die Dinger im Auto drin.
 
Das heißt du würdest z.b. meinen Bus einfach anzeigen wenn er irgendwo geparkt steht?
Du weißt doch gar nicht ob die Dashcam grad an oder aus ist? Ob sie gerade was aufnimmt oder nur auf Standby ist?

Dann viel spaß. Richte dir schonmal ne Standleitung zur Polizei ein. Mittlerweile haben viele die Dinger im Auto drin.
§ 201 bzw. § 201a StGB sind da ziemlich eindeutig. Die Anzeige geht online.
 
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