babbe84
Jung-Mitglied
- Ort
- Edewecht
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 2014
- Motor
- TDI® 132 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Highline
- Radio / Navi
- RNS 510
- Extras
- el. Schiebetüren, Schiebedach, Differenzialsperre, Sideassist, Standheizung Luft, 230 V Steckdose
- Umbauten / Tuning
- Beleuchtung mit Name, stärke Dämpfer für Heckklappe, großer Ladluftkühler
Hallo,
ich holen dieses Thema nochmal hoch, da ich mir die Frage stelle, ob man die 235/55R17 mit einer Spurverbreiterung fahren darf. Es klingt in den Komentaren so, als wäre der Abstand zum Federbein zu klein. Dies könnte man doch mit einer Spurverreiterung abstellen oder? Muss man die Kettentauglichkeit dann wieder eintragen lassen? Die Spurverbreiterung muss man ja eh eintragen lassen.
Gruß Gerrit
ich holen dieses Thema nochmal hoch, da ich mir die Frage stelle, ob man die 235/55R17 mit einer Spurverbreiterung fahren darf. Es klingt in den Komentaren so, als wäre der Abstand zum Federbein zu klein. Dies könnte man doch mit einer Spurverreiterung abstellen oder? Muss man die Kettentauglichkeit dann wieder eintragen lassen? Die Spurverbreiterung muss man ja eh eintragen lassen.
Gruß Gerrit