Original von Daniel_1T
Darf ein Behörden-Kfz auch Teile ohne ABE verbauen, kann ich mir nicht vorstellen.
Mal ganz allgemein:
Eine ABE haben die meisten dieser "Sondersignalspezialeinrichtungen" sicher schon mal nicht.
Bestenfalls ein TÜV-Gutachten, oder eine Einzelabnahme.
Und dann steht da u.U. drin: Nur zulässig für BOS-Fahrzeuge :P
Auch wenn es derzeit noch nicht üblich ist, aber die LED-Technik, wird eine Reihe von sogen. "inHouse" SoSi-Anlagen ermöglichen, da wo Du einen Blinker hast, kann Dir auch bedarfsweise mal ein Blaulicht entgegenblinken...usw.
Als Privatmann darfst Du gerne weiter von LED's an deinem Auto träumen :P
In meiner grauen Rettungsdienstvorzeit hat es tatsächlich Fälle gegeben, wo der TÜV Zicken gemacht hat, als die blauen Front-Blitzleuchten (bzw. die FrontBlinklampen als Vorgänger) an der Kühlerfront anfingen üblich zu werden.
Damals hatten die ersten Lampen noch kein E~~ Prüfzeichen. Da wurde schon diskutiert & je nach Zollstockgehalt des TÜV_ing. ging das dann mehr oder weniger glatt unter Hinweis auf den "sinnvollen" Einsatzzweck vonstatten.
Aber den bekannten Spruch:
"dat is nich orichenool..." gab es damals häufiger
Genauso verhält es sich natürlich mit Einbauten, an Stellen, die mit der Fahrzeugsicherheit zu tun haben: da wo ein Monitor sitzt, ist ja z.B. der Airbag normalerweise. Also muß der Airbag raus/deaktivieren, das ist wiederum ein Fall für den TÜV.....usw....
-> Gilt jetzt nicht für die oben abgebildeten Autos, sondern eine allgemeine Betrachtung!!!