Dach beim Schließvorgang eingeklemmt

Nordibald

Jung-Mitglied
Mein Auto
T6 California - Beach
Liebes Forum,

ich hätte einmal eine Frage bezüglich des Daches an meinem Cali- Beach. Als ich meinen neuen VW T6 California vom Freundlichen abgeholt habe, haben wir leider versäumt den Zustand des Daches zu kontrollieren. In unserem ersten Urlaub (erster Einsatz des Aufstelldaches) ist mir aufgefallen, dass das Dach an einer Stelle eine leichte Beule aufwies. Daraufhin habe ich den Freundlichen kontaktiert, da auch die linke Schere (Klappmechanismus) beschädigt war inklusive der Dach- Außenhaut. Der Freundliche hat diesen 5000.- Euro Schaden als Bedienfehler "abgebügelt".
Ich bin mir sicher, dass ich keinen Fehler bei der Bedienung gemacht habe und denke, dass dieser Mangel schon vor der Übergabe entstanden ist (eventuell bei der Endabnahme beim Freundlichen). Hat jmd. ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. einen andere Aussage seines Freundlichen erhalten nach so einem Vorfall???
 
Ich denke, wenn du keine Beweise, z.B. Bilder von der Übergabe vorlegen kannst, wirst du wohl Pech haben. Das ist ein typischer Anfängerfehler, der häufig vorkommt. Das wird generell abgelehnt.
 
Das ist ärgerlich.
Bei der Übergabe eines Cali gehört die Inspektion des Daches unbedingt dazu! Das hat das Autohaus m.E. selbstständig und ohne Aufforderung zu machen. Wenn der Schaden schon existiert hat, könnte man Absicht vermuten. Gibt es Zeugen der Übergabe-Prozedur?
Bei uns wurde im Detail auf alle diese Gefahren hingewiesen und eben auch gezeigt, dass alles in Ordnung ist. Dennoch weiss ich wie ärgerlich eine Fehlbedienung ist, denn ich habe das Dach leider beim zweiten mal auch eingeklemmt; Stoff kapputt (Loch drin) und Dach leicht nach aussen abgeknickt. Ich habe mich maßlos geärgert, schliesslich aber das Loch im Tuch selbst geflickt und den Knick im Dach mit etwas schonender Kraft zurückgebogen, sodass das nicht mehr auffällt.
 
Hallo,

....nachdem mir mal ein Multivan Highline Werkswagen mit Dachschaden untergejubelt wurde, prüfe ich das Dach immer bei der Übergabeinspektion.
Damit hat vermutlich mal jemand die Einfahrt in ein zu niedriges Parkhaus versucht - die Behebung des Schadens wäre richtig teuer gewesen.

Mach mal ein Bild von dem Dach - evtl. lässt sich das ja mit etwas Gefühl an der richtigen Stelle wieder richten.

Gruß
Claus
 
Wenn du immer Zeugen dabei hattest, würde ich mal einen Anwalt befragen. Also Dach erstmals im Urlaub nach Herstellervorschrift mit Zeugen aufgestellt und Schaden festgestellt... Das Dach bei der Übergabe nicht vorgeführt zu haben ist auch ein Versäumnis des Verkäufers. Ein aggressiver Anwalt könnte annehmen, dass ein Mangel verborgen werden sollte.

Natürlich muss man auch den Hersteller verstehen, da ihm sicher viele Kunden einen selbst verursachten Schaden als Vorschaden unterjubeln wollen.
 
Moin moin,
kenne die Thematik des verbogenen Aufstelldach gut,mich interessiert der weitere Verlauf ?Auch Erfahrungen wie das Aufstelldach zurück gebogen werden kann ?
 
Hallo, gibt es im Zubehörhandel nicht so Gummibänder welche man ca in der Mitte des Hubdaches befestigt? Das sollte doch Abhilfe schaffen. Hat jemand so etwas montiert und kennt Bezugsmöglichkeiten? Gruss
 
Ich bin immer noch fasziniert, wie man das Dach verbiegen kann? Bei meinem T4 ist das unmöglich die Mechanik zu beschädigen. So sollte es auch sein.
 
Hallo, gibt es im Zubehörhandel nicht so Gummibänder welche man ca in der Mitte des Hubdaches befestigt? Das sollte doch Abhilfe schaffen. Hat jemand so etwas montiert und kennt Bezugsmöglichkeiten? Gruss
Diese Leine ist sehr zu empfehlen. Haben viele montiert, ich auch. Leider oft erst nach dem Einklemmen. :rolleyes:
Kaufen kannst du die z.B. hier: VWCAMPER SHOP - Sicherheitsleine für Faltenbalg 188
Wie auf dem untersten Bild im Angebot zu sehen, bilden sich an den Ecken des Dachbalgs allerdings Falten. Dort könnte dann bei Regen Wasser durchsickern. Mit Cap alles kein Problem.
 
Ich habe in der kommenden Woche einen Termin beim Anwalt. Ich denke nämlich auch, dass man das Dach bei der Űbergabe hätte kontrollieren müssen bzw einem der Hinweis gegeben werden sollen, dass dieses Teil sehr sensibel ist.
 
Ich bin mir sicher, dass ich keinen Fehler bei der Bedienung gemacht habe und denke, dass dieser Mangel schon vor der Übergabe entstanden ist (eventuell bei der Endabnahme beim Freundlichen)
Du widersprichst dich in dem du du Frage aufwirfst, ob der Mangel "bei der Endabnahme beim Freundlichen" passiert ist. Also ist zu unterstellen, dass eine Abnahme mit Vorführung des Daches vollzogen wurde. Ist dir das klar, was du da geschrieben hast?

Wie lange war den die Zeitdauer zwischen Abnahme des Fahrzeugs und Fesstellung des Mangels?

Gruß Markus
 
Hallo
jedenfalls wenn das Dach demontiert ist, kann man es sehr gut zurückbiegen. Wurde bei mir im Zuge einer Neulackierung wegen Rost auf Garantie gemacht. Ich bat extra darum man möge vor dem Lackieren versuchen meinen Bug auszubiegen. Heute sieht man es praktisch nicht mehr.

Nordwest
 
Keinesfalls ist meine Schilderung ein Widerspruch. Was habe ich mit der internen Endabnahme des Freundlichen zu tun? Diese Abnahme war der Grund dafür, dass wir noch weitere 3 Tage nach eintreffen des Fahrzeuges warten mussten. Bei Fahrzeugübergabe wird keine Endabnahme durch VW gemacht.
Zwischen dem ersten Öffnen des Daches und Übergabe lagen ca. 3 Wochen...
 
Wenn du es nicht warst, war es jemand beim Händler oder im Werk? Jedenfalls wird es schwer die Beweiskette zu führen. Deine nicht ausgeführte vollständige Abnahme war ja auch dein Versäumnis. Quasi hättest du die Klappleiter mitbringen müssen... Dem Händler ist vorzuwerfen, als technisch umfassend Informiertem, nicht alles Relevante gezeigt zu haben bei der Übergabe.

Mit einem Anwalt wird man sich vielleicht um des lieben Friedens willen auf 50/50 der Kosten einigen. Oder eine Material/Arbeitsstunden Regelung.
Die Frage ist dann, will man das? VW wird vermutlich das Dach austauschen? Da ist die Hälfte von sehr sehr teuer auch immer noch zu viel.

Im Prinzip scheint mit die Sache hier wie bei dem iPhone 6 Plus und dem verbogenen Display gelagert zu sein. Das leichte Alu-Dach ist offenbar extrem empfindlich. Kleine Fehler führen zu großen Schäden. Nur weiß hier keiner wer den Fehler begangen hat. Vielleicht hat ein Ahnungsloser im Autohaus, der das auch nicht bemerkte? Insofern muss hier kein Vorsatz des Verschweigens beim Händler bestehen. Oder der Mitarbeiter hat seinen Fehler gegenüber dem Chef bewußt geleugnet. Auch hier ist dem Autohaus zu recht nicht beizukommen.
 
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