Öcht...?
ich hab noch keine Einladung zur Impfzertifikatparty auf Kosten des BMG erhalten....
Ich kann Dir zitathalber die Meinung vom
KBV Chef Gassen wiedergeben, auf die Frage, ob Arztpraxen diese Zertifikate nachträglich ausstellen:
"Wir (Arztpraxen) sind doch kein zweites Bürgeramt"...
An der Vergütung scheint es also nicht zu liegen...(bestimmt nicht...): Die blumige Ausschmückung, daß das ja zu Reisedokumenten, wie z.B. Reisepässe gehören würde und von daher Behördentätigkeit, kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß ja zuvor bei Impfbüchern von "Gesundheitszeugnissen" gesprochen wurde.
Aber es wurde ja schon etwas arg strapaziert in Zeiten von Corona, daß die angedachte Vergütung der Ärzte für dies und das im Zusammenhang mit Corona, zu niedrig wäre.
Da muß nun Kompetenzgerangel herhalten...
Die Apotheken werden einfach mal dazu verdonnert...allerdings haben die Apotheken im Gegensatz zu vielen Arzt-Praxen das Internet schon lange in web-basierte Betriebsabläufe integriert, während es ja bei den Ärzten immer noch die "glückseelige Insel" ist, die Integration in ein Netz namens "TI-Infrastruktur" dümpelt so vor sich hin.
Wie auch immer, die Apotheken spielen nun Bürgeramt...
Kosten für behördliche Dienstleistungen schwanken je nach Wohnort, die Gebühren rund um den Reisepass nicht:
www.bmi.bund.de
(und selbst da gibt es Ungereimtheiten in den Gebühren -> Kosten für <24 Jahre oder > 24 Jahre...)
Nehmen wir mal eine vergleichbare Dienstleistung: "Vorläufiger Reisepass" vs. "digitaler Impfnachweis":
Eingabe im PC und Abgleich mit dem RKI von Name, Anschrift, BPA-nummer und 2 Cov-19 Impfungen, dazu Ausdruck und rechtsverbindliche Unterschrift des verantwortlichen Apothekers.
Der vorläufige Reisepass kostet 26,-- EUR
das Ding in den Apotheken bezuschusst das BMG mit 15,12 EUR denn die Differenz zu den 18,- kassiert Herr Scholz als Umsatzsteuer.
Geschätzter Zeitaufwand inkl. Wartezeit aufgrund Schnecken-DSL ca 10min, pro Zertifikat. Zu teuer?
Da kommen wieder die Arztpraxen ins Spiel: 10min Zeit des Arztes beanspruchen (Ziffer 3 "ausführliche Beratung" für 20,10 EUR) könnte man auch inhaltlich der Gebührenziffer 4 zuordnen:
"Fremdanamnese, Unterweisung und
Führung von Bezugsperson(en)" für schmale 29,50 EUR
Die Ziffer 3 mit den 10 Minuten kommt der Dienstleistung des Ausstellens ja schon recht nahe, die Vergütung in den Augen von Herrn Gassen nicht.
ich kann die Haltung vor dem Hintergrund völlig intransparenten Geschäftsgebahrens in der Vergangenheit des BMG (oder Herrn Spahn) schon verstehen.
Die hätten ja genausogut für den Impfpass die GOÄ ZIFFER 3.&4. zur Abrechnung vorsehen können (49,60 EUR brutto=netto) und ich bin mir sicher, die Arztpraxen hätten darauf bestanden, daß nur sie
überhaupt dazu in der Lage und beauftragt sind. Und aus dem Bürgeramt wäre eine hochheilige ärztl. Tätigkeit entstanden...