Chip tuning im kaufvertrag angeben ?

Naki

Jung-Mitglied
Ort
Bergisch Gladbach
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
12.2005
Motor
TDI® 128 KW
DPF
nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Highline
Radio / Navi
RNS MFD DVD mit Soundsystem
hallo
Ich habe letztes Jahr ein gebrauchten T5 4Motion 128 KW gekauft,jetzt nach einem Jahr habe ich herausgefunden das das Auto chip tuning hatte,
Meine Frage wäre. Muss das im Kaufvertrag stehen oder nicht das das Auto chip tuning hatte und wieder rausgenommen worden ist? Als ich das Auto gekauft habe wurde mir das verschwiegen.
Danke im voraus
 
AW: Chip tuning im kaufvertrag angeben ?

Hallo und Willkommen on-Board! :)


Also wenn das Fahrzeug zum Tag des Kaufes den Chip noch hatte, hätte das angegeben sein müssen.
Aufgrund der Fahrzeugdaten (FIN) ist ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Motorleistung hinterlegt.
Stimmt die Motorleistung aber nicht, ist das (Versicherungsdeutsch!) ein gefahrerheblicher Umstand, der angabepflichtig ist!

Auch wenn der Chip wieder entfernt wurde, sollte das angegeben sein, da ja aufgrund des Tunings durchaus Langzeitschäden auftreten können... Und hinterher ist es immer niemand gewesen... X(
 
AW: Chip tuning im kaufvertrag angeben ?

Hallo Globerocker

Der vorbesitzer hat das auto 3 1/2 jahre mit chip gefahren als er das auto beim VW händler verkauft hat war der chip noch drin, VW hat wieder rausgenommen und mir original mit 128 kw verkauft, beim gespräch wurde nichts gesagt und im vertrag steht auch davon nichts. was kann ich jetzt noch machen?
 
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Ich würde mir das auf jeden Fall von dem Händler offiziell schriftlich bestätigen lassen.
 
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Der Händler behauptet.
Das mus nicht im vertrag stehen das das Auto chip getunt war.
Ich glaub ich mus mir ein anwalt suchen.


Vielen dank und viele grüße
 
AW: Chip tuning im kaufvertrag angeben ?

Hallo,

das ist Sch...

Gibt hier ja öfters Fälle, wo man stolz drauf ist eine gesteckte Chiplösung zu haben.
Die kann jederzeit wieder entfernt werden - der nächste ist der Dumme.

Wenn ich sowas höre, habe ich gleich überhaupt keine Lust mehr, jemals wieder ein gebrauchtes Auto zu kaufen.

Wenn dann das ganze sogar noch durch einen VW-Dealer gemacht wird, stinkt das gewaltig zum Himmel.

Wie die Rechtslage ist, kann ich nicht beantworten. Wenn zum Zeitpunkt des Verkaufs kein Chip eingetragen ist oder sogar niemals war, dann muss das imho nicht im Kaufvertrag stehen. Bin aber rechtlich Laie. War der Chip jemals eingetragen, oder lässt sich das nicht mehr nachvollziehen?
Halte uns bitte auf dem Laufenden.

Michael
 
AW: Chip tuning im kaufvertrag angeben ?

Chip war eingetragen im kfz schein steht immernoch 144kw im kfz brief 128kw
ich habe den vorbesitzer kontaktiert und er hat mir bestetigt das das auto chip tuning hatte

viele grüße


Heeeeuuuuulllllllll ich hätte bei T4 bleiben sollen.
oder?
 
AW: Chip tuning im kaufvertrag angeben ?

Hallo,

dann hast du den Verkäufer schon am Haken!
Wenn da 144kw im Schein steht, aber kein Chip mehr drinnen ist, ist das doch auf alle Fälle eine Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Der Händler scheint aber wirklich do.. zu sein oder zumindest sehr unbedarft.

Würde den verkäufer mal zur Rede stellen - wenn er dir mit ´vergessen zu sagen´ kommt, dann konfrontierst du ihn ganz einfach mit der Rückgabe des Fahrzeugs.
Wenn er dir vor Verkauf gesagt hättest, dass er getuned ist/war hättest du vermutlich als vernünftig denkender Mensch abgelehnt.
Obwohl manche Zeitgenossen vielleicht sogar bereit gewesen wären, mehr zu zahlen.......
Im schlimmsten Fall soll er dir ein paar Jahre Garantie auf Motor nebst Getriebe und Antriebswellen geben. Eine Gerichtsverhandlung wird sich in die Länge ziehen.....
Aber ein Brief vom Anwalt wirkt da im Vorfeld sicher Wunder.



Michael
 
AW: Chip tuning im kaufvertrag angeben ?

Ich hoffe es Michael,,,,,,,,,, wenn der händler das gesagt hätte ich hätte ich das auto nicht gekauft.
LG
 
AW: Chip tuning im kaufvertrag angeben ?

Hallo,

stell' das Auto sofort beim Verkäufer auf den Hof.

Verlange dann jemanden von der Geschäftsleitung, und erkläre ihm:

1. Das Auto bleibt da stehen!
2. Sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrages!
3. Falls er nicht einverstanden ist, geht dein Weg postwendend zum Rechtsanwalt.
4. Kündige ihm Schadenersatzforderungen an (Nutzungsausfall ab sofort, Kostenersatz).

Gebe deine Fahrzeugpapiere nur Zug um Zug gegen die Rückerstattung des Kaufpreises ab!

Der Verkäufer hat Kenntnisse von dem Chiptuning gehabt. Das ist durch den Hergang klar bewiesen (er hat das Tuning wieder herausgenommen, im KFZ-Schein ist es noch eingetragen).

Er hätte dir diese, nicht unerhebliche Wertminderung, angeben müssen! Ähnlich einem Unfallschaden oder einer Miet- oder Fahrschulwagennutzung.

Lasse dich nicht auf irgendwelche Garantiezusagen ein. Im späteren Schadensfall ist das u.U. schwer durchzusetzen.

Du kannst auch noch in 20'000 oder 30'000 km einen Motorschaden als Spätfolgen des Tunings erleiden.

Ich würde kein jemals getuntes Auto kaufen!

Sollte sich allerdings der Verkäufer nicht von deinem rigiden Vorgehen beeindrucken lassen, richte dich schonmal auf einen längeren Streitfall ein.

Ein Rechtsanwalt wird dich beraten.

Aber erst mal mit sehr entschlossenem Handeln und ohne erkennbare Zweifel versuchen!

Grüße,

caravelle
 
AW: Chip tuning im kaufvertrag angeben ?

Vielen dank für die schnelle info

Ich hätte auch nie das auto gekauft wenn ich das gewußt hätte.
Leider oder auch zum glück habe ich jetzt ein jahr später durch zufall erfahren das das auto chip getuned war.
Liebe Grüsse
 
AW: Chip tuning im kaufvertrag angeben ?

Chip war eingetragen im kfz schein steht immernoch 144kw im kfz brief 128kw
ich habe den vorbesitzer kontaktiert und er hat mir bestetigt das das auto chip tuning hatte

viele grüße


Heeeeuuuuulllllllll ich hätte bei T4 bleiben sollen.
oder?


Hallo Naki,

tut mir leid für dich, dass du jetzt den ganzen Mist aus der Vergangenheit abbekommst, denke aber auch, dass das Entscheidende für dich spricht, um einigermaßen aus der Sache rauszukommen (und hoffentlich nicht die Lust am T5 zu verlieren): Nachweisbare Fakten! Darauf kann man nicht immer bauen...

Auch wenn der ganze Dreck jetzt nervt ohne Ende: Bleibe konsequent, gib nicht nach und natürlich muss jetzt juristischer Beistand her.

(Als kleiner Trost: Was wäre denn die Alternative gewesen? Von nix wissen und plötzlich kommt der große Knall; lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende...)

Viel Erfolg und gute Nerven!
Mike
 
AW: Chip tuning im kaufvertrag angeben ?

Vielen dank für die schnelle info

Ich hätte auch nie das auto gekauft wenn ich das gewußt hätte.
Leider oder auch zum glück habe ich jetzt ein jahr später durch zufall erfahren das das auto chip getuned war.
Liebe Grüsse


Ein Jahr später? Da kannst du mit Sicherheit das Auto nicht einfach so zurückgeben. Zumindest nicht ohne Wertminderung.

Wie viele Kilometer bist du denn inzwischen gefahren?

Und zum Chiptunig gibt es geteilte Meinungen. Ich war anfangs seeehr skeptisch und ängstlich. Nicht umsonst werden ja die Autos mit der Leistung verkauft. Inzwischen bin ich aber ein absoluter Fan. Voraussetzung: Ich bin der Erste, der es am Wagen durchführt. Denn wenn man auch mit höherer Leistung "human" fährt, passiert da reinweg gar nichts.
In deinem Falle würde mich persönlich nur interessieren, wie viele Kilometer der Vorbesitzer damit gefahren ist. Wenn er natürlich 10.000 km unter Volldampf gefahren ist, wäre ich auch skeptisch. Die Wahrheit wird er dir vermutlich nicht sagen.

Zum Schluß will ich dir einfach nur die Angst nehmen. Wenn dir das Auto gefällt und der Preis gestimmt hat, würde ich eher auf ne satte Rückzahlung plädieren. Dann behälst du dein schönes Auto und bekommst noch ne Menge Kohle zurück!
 
AW: Chip tuning im kaufvertrag angeben ?

Hallo,

da wir uns hier am Rande der "arglistigen Täuschung" bewegen, würde ich zunächst von einer Rückgängigmachung des Kaufvertrages ausgehen.

M.E. sollte das auch ohne Ausgleich für die Nutzung möglich sein.

Zumindest würde ich es mit dieser Argumentation versuchen.

Bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages (früher: Wandlung) wäre ein Ausgleich für Nutzung fällig. Hier gilt es hart zu verhandeln.

Rechtschutzversicherung vorhanden? Dann zum Anwalt, Kostendeckungszusage einholen. Und dann ran...

Halt uns bitte auf dem laufenden!

Grüße,

caravelle
 
AW: Chip tuning im kaufvertrag angeben ?

Moin,

ich vermute, dass die Sache nicht so ganz einfach ist und man sogar von arglistiger Täuschung sprechen kann. Denn:

Das OLG Düsseldorf vertritt in einem Urteil vom03.12.2004 – 14 U 33/04 - die Ansicht, dass Chiptuning keine Mangel iSd. § 434 I BGB ist. Es sagt hierzu:

Die Veränderung der Motorleistung ist auch außerhalb der Beschaffenheitsvereinbarung kein Mangel i. S. von § 434 I BGB. Ob ein Chiptuning in vielfacher Hinsicht Einfluss auf den Motor nimmt, kann dabei offenbleiben. Es ist weder erkennbar noch von der Klägerin vorgetragen, dass die Veränderung der Motorleistung die Eignung des Fahrzeuges zu vertraglich vorausgesetzten oder bestimmungsgemäßen Nutzung beeinträchtigt, oder dass es schon zu Schäden im Bereich des Motors gekommen ist.
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Beklagte kann ebenfalls nicht angenommen werden. Zum einen ergaben sich die Veränderungen am Motor aus den Eintragungen im Kfz-Brief, wie der Sachverständige festgestellt hat, (...)

Aber:

Durch den Einbau eines Chips erlischt grundsätzlich die Betriebserlaubnis, es sei denn, es ist durch einen technischen Sachverständigen abgenommen und eingetragen worden. So ist es wahrscheinlich bei dir gewesen, da das Tuning im Brief vermerkt war.
Jetzt schreibst du, dass es wieder entfernt worden ist. Anscheinend, und das ist nachprüfenswert, ist diese Entfernung des Chips nicht eingetragen worden. Nur weil das Teil entfernt wird, lebt nämlich die alte Betriebserlaubnis (vor dem Tuning) nicht wieder auf. Das OLG Karlsruhe sagt dazu in einem Urteil von 2005:

Das verkaufte Fahrzeug wies einen Mangel im Sinne des § 459 S. 1 BGB a. F. auf.

Die Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr war durch den Einbau des Chips erloschen. Der Sachverständige hat zwar auf die Frage des Landgerichts nach dem Weiterbestehen der Zulassung lapidar auf das von der Beklagten vorgelegte Gutachten des TÜV vom 23.4.1998 verwiesen. Ob eine Zulassung erlischt, ist indessen eine Rechtsfrage, die sich nach § 19 Abs. 2 bis 4 StVZO beurteilt; um eine Tatfrage geht es nur, soweit streitig ist, ob das Fahrzeug eine technische Veränderung nach § 19 Abs. 2 S. 1 StVZO erfahren hat. Hier ergibt sich eine Änderung des Abgasverhaltens (§ 19 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StVZO) schon aus dem TÜV-Gutachten. Durch den Einbau des Chips änderte sich der für das Abgasverhalten bei Dieselmotoren eine Rolle spielende Absorptionskoeffizient (Ziffer 2.3 des Gutachtens). Das Gutachten fordert deshalb, dass am Fahrzeug sichtbar und an gut zugänglicher Stelle ein rechteckiges, deutlich lesbares und unverwischbares Kennzeichen mit dem korrigierten Wert des Absorptionskoeffizienten anzubringen ist. Es enthält ferner die Neueintragungen, die im Kfz-Schein vorzunehmen sind. Danach wäre die Zulassung hier nur dann nicht erloschen, wenn der Einbau des Chips unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen und eine Bestätigung nach § 22 Abs. 1 S. 5 StVZO erteilt worden wäre (§ 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 StVZO). Das ist unstreitig jedoch nicht geschehen.

Die erloschene Betriebserlaubnis lebte nicht dadurch erneut auf, dass die Beklagte den Chip später wieder ausbaute. Hätte das chipgetunte Fahrzeug ordnungsgemäß eine neue Zulassung erhalten und wäre der Chip dann wieder entfernt worden, hätte es einer erneuten Zulassung bedurft, da der Ausbau wiederum zu Veränderungen im Abgasverhalten führte. Deshalb besteht kein Anlass, eine technische Änderung, die an einem Fahrzeug unter Verletzung der dafür bestehenden gesetzlichen Vorschriften vorgenommen wurde, dadurch zu privilegieren, dass aus der einmal erloschenen Zulassung für den Fahrzeughalter günstige Rechtsfolgen abgeleitet werden (vgl. auch KG VRS 67, 466).

Dies ist für mich der Ansatz, den du verfolgen solltest. Sind beide Veränderungen eingetragen?? Dann wird es schwierig. Wenn nur eine eingetragen ist, hast du mit dem Urteil oben (OLG Karlsruhe, Az. 1 U 181/05)ganz gute Chancen, deine Rechte erfolgreich geltend zu machen. Damit hier aber keine Fehler auftreten (Fristsetzung vergessen etc) sollte dies ein Anwalt für dich erledigen.

Viel Erfolg!!
 
AW: Chip tuning im kaufvertrag angeben ?

...Wenn dir das Auto gefällt und der Preis gestimmt hat, würde ich eher auf ne satte Rückzahlung plädieren. Dann behälst du dein schönes Auto und bekommst noch ne Menge Kohle zurück!
Und vor allem sollten die den Chip dann gefälligst mal rausrücken! ;)
 
AW: Chip tuning im kaufvertrag angeben ?

Den Chip hat doch scheinbar der ehemalige Besitzer des Fahrzeugs.
 
AW: Chip tuning im kaufvertrag angeben ?

Hallo
Der besitzer hat das auto bei VW chip tunen lassen und 4 jahre mit chip gefarhren
hat neuen t5 bestellt und sein alten zurückgegeben VW Autohaus hat den chip augebaut und mir verkauft für 29,500€ ich denke wenn die das vorher gesat hätten, nicht nur ich sondern kein mensch wäre bereit so viel geld zu bezahlen für chip getuned auto.
MFG
 
AW: Chip tuning im kaufvertrag angeben ?

Hallo,

also, wenn ich das mal versuche zusammenzufassen:

Ehemaliges Chiptuning ist also nach der Rechtssprechung des OLG Düsseldorf kein Sachmangel gemäß BGB.

Das verstehe mal einer! Chiptuning kann nachweislich zu Motorschäden führen!

Ein Sachmangel liegt aber dann vor, wenn das Chiptuning nicht ordnungsgemäß eingetragen worden ist.

Gut, soweit logisch!

Auch der nachträgliche Chipausbau führt nicht zu einer Beseitigung dieses Sachmangels, da jeweils eine erneute Prüfung und Eintragung/Austragung hätte erfolgen müssen.

Soweit auch klar!

Hier liegt der Fall aber nun etwas anders.

Chiptuning wurde wohl ordnungsgemäß eingetragen, aber nicht wieder ausgetragen.

Also müsste Naki sich hierauf berufen. Er hat ein Auto ohne Betriebserlaubnis, da der Chip wieder ausgebaut, aber nicht wieder ordnungsgemäß ausgetragen wurde.

Verrückte Rechtssprechung!

Mir persönlich wäre es egal, wie ich dieses Auto wieder los werden würde. So oder so, niemals eine getuntes KFZ kaufen.

Trotzdem würde mir besser gefallen, wenn man eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages auf Grund des verschwiegenen Chiptunings hinbekommen könnte.

Das wäre irgendwo logischer.

Aber Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei.

Wenn es eben nur über die "vergessene" Austragung geht, sollte es auch Recht sein.

Du solltest also schnellstens zum Advokaten!

Grüße,

caravelle
 
AW: Chip tuning im kaufvertrag angeben ?

Chip war eingetragen im kfz schein steht immernoch 144kw im kfz brief 128kw
ich habe den vorbesitzer kontaktiert und er hat mir bestetigt das das auto chip tuning hatte

viele grüße


Heeeeuuuuulllllllll ich hätte bei T4 bleiben sollen.
oder?

wie ist hier der stand?
wie kann etwas im kfz-schein stehen, der dir ja bei deiner anmeldung NEU ausgestellt wird, was nicht im kfz-brief steht?
und das ist dir erst nach einem jahr aufgefallen?

sehr komisch das ganze...
 
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