CFCA ohne Öltod möglich?

Hallo zusammen,
da dieses Thema ohnehin zur Genüge diskutiert wurde, werde ich hier für alle Interessierten und Betroffenen Infos einstellen und, falls möglich, über die weitere Entwicklung im Fall berichten:

Stand: 04.06.2021
  • VW Multivan T5.2 BiTurbo, 132 KW, Modell: Panamericana; Kauf inkl. Garantieverlängerung, Kaufdatum 12/2015, Jahreswagen
  • Aktueller Kilometerstand: ca. 97.000km
  • Sogenannter "Öltod" hat sich nach der letzten längeren Fahrt durch einen zu hohen Ölverbrauch angekündigt (Zerspahnung AGR-Kühler, Typ A, etc. …hinlänglich bekannt!)
  • Diverse Telefonate mit ADAC, DEKRA, Freundlichem, diverse Anwälte
  • Info vom Freundlichen: möglicher Schaden bis zu 16.000 EUR
  • Info vom Freundlichen: Austauschmotor mit neuem AGR/Typ D führt dennoch zu keiner nennenwerten Besserung -> Grund: fehlerhafte Motorarchitektur,...
  • Info vom Freundlichen: erste T6-Modelle aus 2016 laufen mit defekten Motoren auf - ähnliche oder gleiche Symptomatik
  • Info vom Freundlichen: T5- und T6-Modelle mit 150 PS sind nicht betroffen!
  • Info vom Freundlichen: aktueller Verkaufswert unseres "Dicken": ca. 24.000 EUR!!!
  • Registrierung im Portal "ig-dieselskandal.de"
  • Abgleich durch Anwalt: mögliche (Musterfeststellungs-) Klage gegen VW (Abgasmanipulation, illegale Abschaltautomatik, etc.)
  • Info von Versicherung: Verfahren ist grundsätzlich nur durch eine Verkehrsversicherung gedeckt
  • Info von Anwalt: ab 01/2016 war das Verbauen des fehlerhaften AGR/Typ A in Bussen nicht mehr erlaubt -> siehe Kaufdatum unseres "Dicken"
  • Bewertung durch Anwalt: mögliche Klage auf Rückabwicklung gegen VW-Händler wegen Täuschung (-> Beweisführung schwierig) oder sittenwidrigem Verhaltens beim Verkauf des Busses
 
Hallo zusammen,
da dieses Thema ohnehin zur Genüge diskutiert wurde, werde ich hier für alle Interessierten und Betroffenen Infos einstellen und, falls möglich, über die weitere Entwicklung im Fall berichten:

Stand: 04.06.2021
  • VW Multivan T5.2 BiTurbo, 132 KW, Modell: Panamericana; Kauf inkl. Garantieverlängerung, Kaufdatum 12/2015, Jahreswagen
  • Aktueller Kilometerstand: ca. 97.000km
  • Sogenannter "Öltod" hat sich nach der letzten längeren Fahrt durch einen zu hohen Ölverbrauch angekündigt (Zerspahnung AGR-Kühler, Typ A, etc. …hinlänglich bekannt!)
  • Diverse Telefonate mit ADAC, DEKRA, Freundlichem, diverse Anwälte
  • Info vom Freundlichen: möglicher Schaden bis zu 16.000 EUR
  • Info vom Freundlichen: Austauschmotor mit neuem AGR/Typ D führt dennoch zu keiner nennenwerten Besserung -> Grund: fehlerhafte Motorarchitektur,...
  • Info vom Freundlichen: erste T6-Modelle aus 2016 laufen mit defekten Motoren auf - ähnliche oder gleiche Symptomatik
  • Info vom Freundlichen: T5- und T6-Modelle mit 150 PS sind nicht betroffen!
  • Info vom Freundlichen: aktueller Verkaufswert unseres "Dicken": ca. 24.000 EUR!!!
  • Registrierung im Portal "ig-dieselskandal.de"
  • Abgleich durch Anwalt: mögliche (Musterfeststellungs-) Klage gegen VW (Abgasmanipulation, illegale Abschaltautomatik, etc.)
  • Info von Versicherung: Verfahren ist grundsätzlich nur durch eine Verkehrsversicherung gedeckt
  • Info von Anwalt: ab 01/2016 war das Verbauen des fehlerhaften AGR/Typ A in Bussen nicht mehr erlaubt -> siehe Kaufdatum unseres "Dicken"
  • Bewertung durch Anwalt: mögliche Klage auf Rückabwicklung gegen VW-Händler wegen Täuschung (-> Beweisführung schwierig) oder sittenwidrigem Verhaltens beim Verkauf des Busses

Popcorn-Maschine heizt gerade auf….
 
Info von Anwalt: ab 01/2016 war das Verbauen des fehlerhaften AGR/Typ A in Bussen nicht mehr erlaubt -> siehe Kaufdatum unseres "Dicken"

Der war schon ab 11/2015 bei VW im System gesperrt.

Das bedeutet aber nur, dass er nicht mehr als ET neu verbaut werden durfte. Davon, dass keine gebrauchten Autos damit verkauft werden durften ist überhaupt keine Rede.

Weiterhin: Es gibt keine TPI, dass die Kühler zu tauschen sind und schon gar keinen Rückruf der alten Kühler durch VW.

Daher ist:

Bewertung durch Anwalt: mögliche Klage auf Rückabwicklung gegen VW-Händler wegen Täuschung (-> Beweisführung schwierig) oder sittenwidrigem Verhaltens beim Verkauf des Busses

völliger Unsinn. Dem Händler ist da kein Vorwurf zu machen. So einfach wäre das für ihn nicht mal herauszufinden gewesen. Er kann und wird sich darauf berufen, dass der Hersteller keine entsprechenden Empfehlungen abgegeben hat. Kein Gericht wird ihm auferlegen, eigene Untersuchungen zu machen, die über die Empfehlungen des Herstellers hinausgehen. Das wäre völlig widersinnig und nicht leistbar. Der Händler kann sich nur an die Herstellervorgaben halten.
 
Zuletzt bearbeitet:
So ist es. Du kannst jetzt 5-6 Scheinchen für den Anwalt für 2 Instanzen verbrennen oder dir für 5-6 Scheinchen einen neuen Motor plus Extras laut TPI einbauen lassen nach Abzug der Kulanz von VW.
 
Herzlichen Dank für Eure Einschätzung!
Die 5-6 Scheinchen reichen, nach ersten Schätzungen, bei Weitem nicht aus. Laut Aussage diverser Fahrzeugtechniker wäre der Schaden durch den Austauschmotor zwar behoben, das grundsätzliche Problem bliebe aber bestehen. Habe mittlerweile Bulli-Besitzer mit zwei Motorschäden kennengelernt... Unsinn? Warten wir mal ab!
 
Und was wäre dann das "grundsätzliche Problem"?

Offensichtlich hat die letzte (D-) Version des AGR das Problem an den Austauschmotoren (und sogar bei denen, die früh nach D wechselten) nämlich doch behoben: Seitdem sind zumindest die Schäden an den Zylinderlaufbahnen, die zu dem "Öltod" führten, nicht mehr auffällig.
D. h. Der Motortausch ist die einzige vernünftige Maßnahme.
 
Herzlichen Dank für Eure Einschätzung!
Die 5-6 Scheinchen reichen, nach ersten Schätzungen, bei Weitem nicht aus. Laut Aussage diverser Fahrzeugtechniker wäre der Schaden durch den Austauschmotor zwar behoben, das grundsätzliche Problem bliebe aber bestehen. Habe mittlerweile Bulli-Besitzer mit zwei Motorschäden kennengelernt... Unsinn? Warten wir mal ab!

Das ursächliche Problem wurde ca. 11/2015 mit dem neuen AGR Kühler behoben. Danach halten die Motoren.

Davor ist das Problem mit einem ATM tatsächlich wieder aufgetreten. - Seit gut 5 Jahren aber nicht mehr. Wir haben hier keinen einzigen BiTDI mehr mit diesem Problem nach 11/2015 gehabt.
 
Das ursächliche Problem wurde ca. 11/2015 mit dem neuen AGR Kühler behoben. Danach halten die Motoren.

Davor ist das Problem mit einem ATM tatsächlich wieder aufgetreten. - Seit gut 5 Jahren aber nicht mehr. Wir haben hier keinen einzigen BiTDI mehr mit diesem Problem nach 11/2015 gehabt.
Das kann ich bestätigen. Die DoKa ist seit dem Austauschmotor gute 150K km ohne Probleme gelaufen. Ich bin mehr als zufrieden.
 
Liebe Community,
Ich brauche dringend Eure Hilfe. Wir überlegen einen T5 Cali mit dem BiTDI zu kaufen. Bei diesem wurde bei 56.000 das AGR auf aktuelle Version getauscht. Hat jetzt 144.000 runter. Laut Besitzer kein nennenswerter Ölverbrauch. Wie würdet Ihr die Lage einschätzten? Vielen Dank!
 
Gewöhnlich SOLLTE nach Wechsel des Agr Kühler auf die neueste Version keine Verschlechterung diesbezüglich mehr stattfinden. D.h. verschlechtern sollte sich aus dem Grund der Ölverbrauch nicht mehr da die Fehlerquelle ja beseitigt ist. Wenn bis dahin aber schon Schäden entstanden sind dann ändert sich daran nat. nichts mehr. Die Frage ist dann nat. wie sehr man sich auf die Aussage verlassen kann vom Verkäufer das der Wagen „keinen nennenswerten“ Ölverbrauch hat.
 
Danke für die schnelle Antwort. Wenn ein Problem bestünde wäre dieses nicht schon in den letzten 85.000 seit AGR Tausch aufgetreten, oder lässt sich das pauschal nicht sagen?
 
Sein kann nat. immer was - aber gewöhnlich hätte er dann aktuell schon Ölverbrauch…
 
Was bedeutet "kein nennenswerter" Ölverbrauch. Frage nach dem konkreten Ölverbrauch auf 10000km. Dann könnt ihr das ja in den Kaufvertrag bei Bemerkungen schreiben.
 
Wirklich sicher wäre da nur selber „erfahren“ - aber das wird wohl kaum ein Verkäufer zulassen:)
 
Ist halt wie eine Mischung aus Lotto spielen und Prinzip Hoffnung.
Wenn der Vorbesitzer nur um den Kirchturm gebummelt ist, dann bemerken scheinbar die wenigsten den realen Ölverlust.
In den Beschreibungen hier ist es meißtens erst aufgetreten wenn es mit Knallgas auf die Bahn geht.
Warmfahren, Öl auf Max und dann mal 300km+ auf die Bahn?
Gruss
 
Ist eben die Frage welcher Besitzer so einer "Probefahrt XXL" zustimmt :D Ich würde es nicht:)

Aber ev. könnte man bei fester Kaufabsicht ja vereinbaren gemeinsam irgendwohin zu fahren und vorher auch gemeinsam den Ölstand zu checken und nachher ebenso am völlig identischem Platz - beide Male warten bis sich das Öl gesammelt hat in der Wanne.
 
Ich wechselte auf D bei knapp 40.000.*
Bisher bei 95.000 kein Ölverbrauch.
D. h.,dass ich zwischen den Wechseln (alle 15.000 km) nichts nachkippen muss. Fahre fast ausschließlich Langstrecken. Jetzt nach 2.500 km im Stück auch kein erkennbares Absinken des Standes.
*nach dem Aufschneiden des AGR nur sehr diskrete Erosionen an einigen Lamellen.
 
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