California Ocean mit 3 Vorbesitzern anstatt wie im Kaufvertrag vereinbart 2

California-Max3706

Jung-Mitglied
Ort
München
Mein Auto
T6 California - Ocean
Erstzulassung
11.11.15
Motor
TDI® 150 KW EU6 CXEB
Getriebe
DSG®
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
California-Ocean
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Spritmonitor ID
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
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Hallo zusammen,

ich habe mir kürzlich einen T6 Cali Ocean von einem VW Händler gekauft (EZ 11/2015, 40tkm gelaufen) und nur noch darauf gewartet, dass der Cali neuen Tüv bekommt und der Händler mir die Fahrzeugunterlagen für die Zulassung zuschickt, bevor ich ihn abhole (geplant war morgen). Als ich die Unterlagen bekommen habe ist mir jedoch aufgefallen, dass der 2. Besitzer den Cali von seiner Firma auf sich hat umschreiben lassen, sodass er de facto 3 Vorbesitzer hat anstatt wie im Kaufvertrag steht 2: 1. Besitzer war das Autohaus, 2. Besitzer die Firma eines offensichtich Bekannten eines Verkäufers und 3. Besitzer der Bekannte als Privatperson. Dies wurde mir an keiner Stelle gesagt und auch im Kaufvertrag steht eindeutig 2 Vorbesitzer. Außerdem ist der Cali als Wohnmobil und nicht als PKW eingetragen, was ebenfalls nicht dem Kaufvertrag und den Erzählungen entspricht (Für mich ist PKW ca. 300€/Jahr günstiger als Wohnmobil).

Nachdem ich mir die Fahrt zur Zulassungsstelle sparen konnte und gleich den Verkäufer damit konfrontiert hab ist nun die Frage, um wie viel ein zusätzlicher Besitzer im Fahrzeugbrief den Wert des Fahrzeugs im Wiederverkauf mindert. Da es noch 2-3 andere Sachen gibt, die mich im nachhinein stören überlege ich sogar, ob ich vom Verkauf zurück trete, aber das ist weniger die Frage.

Würde mich über Rat freuen, LG
Max
 
Hallo Max,

die Sache mit den Vorbesitzern ist schwierig, erst Recht, wenn es sich bei "2." um die gleiche Person handelt (möglichst mit gleicher Anschrift), die nur Firmenvermögen "übertragen" hat. Aus meiner Sicht wirst Du da dann mit einer Minderung nicht weit kommen, unschön bleibt es trotzdem... Anders ist es, wenn da tatsächlich ein "ist identisch" für Dritte nicht erkennbar ist. Allerdings dürfte auch hier der Minderungsbetrag nur schwer ermittelbar sein - durchzusetzen dürfte es nur mit größter Mühe sein.

Die Sache mit "ist ja als Womo zugelassen" wirst Du Dir selbst zurechnen müssen, da hättest Du vorher fragen/nachsehen müssen... Ein Cali, erst Recht kein Beach, ist durchaus üblicherweise als Womo anzusehen und kann (!) als PKW zugelassen werden, muss aber nicht.

Eine Wandlung auf Basis dieser Punkte wird nicht gelingen. Wobei da schon ziemlich dicke Brocken kommen müssen, die dann auch noch durchgesetzt werden müssen, damit eine Wandlung funktioniert.

Letztlich wird man Dir immer vorhalten können, weshalb Du ein Fahrzeug kaufst, ohne die Papiere geprüft zu haben! Worst Case wäre ja gewesen, der Verkäufer hat gar keinen Kfz-Brief... Du müsstest Dich schon fragen lassen, ob Du die Daten des Kaufvertrages geprüft hast und mündliche Aussagen ("Erzählungen") sind, selbst mit Zeugen - hast Du welche?, nichts wert (im Kleingedruckten wird etwas zu "abschließend" und "keine Nebenabreden" stehen).

Unter dem Strich der Tipp, der an dieser Stelle immer gilt und hilft: (Insb. mit Rechtsschutzversicherung.) Sprich mit einem kompetenten Anwalt, wenn Du wirklich ernsthaft wandeln / mindern willst (und nimm Zeit und ggf. Geld mit).

Letztlich sind, wie wir auch hier immer wieder lesen, auch VW-Händler die gleichen Be..üger, wie andere Autohändler auch.


Chris
 
Da kann man sich drüber streiten..wenn ich der 3.Besitzer bin, hat das Auto auch nur 2vorbesitzer..3.Hand wäre halt richtig..da das Autohaus nicht in den papieren steht wird es uneindeutig
 
Das mit den Vorbesitzern würde mich eher nicht stören. Das lässt sich schwer ermitteln. Aber meiner Meinung nach wird dieser Punkt auch schwer überbewertet - außer es sind exorbitant viele. Da hat jeder eine eigene Meinung zu.

Das Umschreiben auf PKW geht meines Wissens nach sehr einfach und kostet unter 100 EUR. Dazu gibt es hier auch einige Threads. Deswegen würde ich nicht wandeln, möglicherweise kommt der Verkäufer dir ja für diesen Betrag und den Aufwand etwas entgegen.

Beides kleinere Mängel, die für eine Minderung in Betracht kommen. Das kannst du erstmal ohne Anwalt machen (im Entschädigungsthread habe ich alle wichtigen BGB Paragraphen aufgelistet), aber wenn du dich mit Anwalt sicherer fühlst, natürlich auch mit. Da musst du halt nur die Kosten des Anwalts im Auge behalten. Die lassen sich im Internet schnell recherchieren.
 
Hallo Max,

die Sache mit den Vorbesitzern ist schwierig, erst Recht, wenn es sich bei "2." um die gleiche Person handelt (möglichst mit gleicher Anschrift), die nur Firmenvermögen "übertragen" hat. Aus meiner Sicht wirst Du da dann mit einer Minderung nicht weit kommen, unschön bleibt es trotzdem... Anders ist es, wenn da tatsächlich ein "ist identisch" für Dritte nicht erkennbar ist. Allerdings dürfte auch hier der Minderungsbetrag nur schwer ermittelbar sein - durchzusetzen dürfte es nur mit größter Mühe sein.

Die Sache mit "ist ja als Womo zugelassen" wirst Du Dir selbst zurechnen müssen, da hättest Du vorher fragen/nachsehen müssen... Ein Cali, erst Recht kein Beach, ist durchaus üblicherweise als Womo anzusehen und kann (!) als PKW zugelassen werden, muss aber nicht.

Eine Wandlung auf Basis dieser Punkte wird nicht gelingen. Wobei da schon ziemlich dicke Brocken kommen müssen, die dann auch noch durchgesetzt werden müssen, damit eine Wandlung funktioniert.

Letztlich wird man Dir immer vorhalten können, weshalb Du ein Fahrzeug kaufst, ohne die Papiere geprüft zu haben! Worst Case wäre ja gewesen, der Verkäufer hat gar keinen Kfz-Brief... Du müsstest Dich schon fragen lassen, ob Du die Daten des Kaufvertrages geprüft hast und mündliche Aussagen ("Erzählungen") sind, selbst mit Zeugen - hast Du welche?, nichts wert (im Kleingedruckten wird etwas zu "abschließend" und "keine Nebenabreden" stehen).

Unter dem Strich der Tipp, der an dieser Stelle immer gilt und hilft: (Insb. mit Rechtsschutzversicherung.) Sprich mit einem kompetenten Anwalt, wenn Du wirklich ernsthaft wandeln / mindern willst (und nimm Zeit und ggf. Geld mit).

Letztlich sind, wie wir auch hier immer wieder lesen, auch VW-Händler die gleichen Be..üger, wie andere Autohändler auch.


Chris

Habt ihr euch denn inzwischen geeinigt?
 
Hi, sorry für die späte Rückmeldung und Danke für Eure Antworten. Wir haben den Kauf rückgängig gemacht und habe mir einen anderen gekauft - im Nachhinein bin ich auch sehr happy drüber. Was gewesen wäre wenn ich das Auto schon angemeldet haette etc. etc. bleibt zum Glück Spekulation.

Für mich war letztendlich die Tatsache über den 3. Vorbesitzer und die Art und Weise, wie der Händler versucht hat mir das Thema unterzujubeln (u.a. „Vorbesitzer haben bei so einem neuen Auto keine Auswirkungen auf den Verkaufspreis“) ein no-go. Dazu hatte ich keinerlei Zeitdruck und auch gleich eine Alternative gefunden, welche mir noch besser gefallen hat (und vor allem nur einen Vorbesitzer hatte, der mir nach wie vor sehr vertrauenswürdig und sehr sympathisch erscheint).

Grüße
Max
 
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