Maßgeblich für das Urteil war einem Gerichtssprecher zufolge die persönliche Urteilsfähigkeit der Ehefrau
Moin,
die Chancen, daß das Urteil in einem möglichen Revisionsverfahren "kassiert" wird, stehen hoch.
Meiner nicht ganz unmaßgeblichen Erfahrung nach, sind "versehentliche finanzielle Vorteile" in der Umgebung von gesetzl. Sozial-, Renten- & Krankenversicherungen mit der rel. einfachen Begründung, daß diese zu Unrecht gewährten Leistungen ja der Solidargemeinschaft fehlen würden und dem Vorteil eines Einzelnen der Nachteil vieler gegenüber stehen, immer ein ausreichendes Argument Leistungen zurückzufordern.
Das gilt eben auch bei fehlerhafter Bearbeitung, der Anspruch ist der gleiche.
Ich hatte neulich mit der "Vollstreckungsbehörde der AOK Bezirksdirektion Bodensee-Oberschwaben" zu tun...
Sie wollten von meinem Konto eine Gehaltspfändung durchführen, für eine "minijobbende" (!) Mitarbeiterin, die vor 15 Jahren noch verheiratet war und ihr damaliger Ehemann als Selbständiger in der GKV Sozialversicherungsbeiträge nicht (ausreichend) bezahlt hat.. Die Forderung datierte aus 2013... Verjährung bei "Vorsatz" (leicht anzunehmen) ist 30 Jahre: Die ursprüngliche Forderung lag bei knappen 2000 EUR, mit allem drum und dran aus Kosten der Beitreibung und Säumniszuschlägen kamen da knappe 5000 EUR bei raus...
Krankenkassen lassen nicht locker bei ihren Versicherten... das gilt sinngemäß auch bei JobCentern oder der "Deutschen Rentenversicherung Bund"...
Da dürfen sich andere wesentlich ungehemmter bedienen: KK-Vorstandsbezüge und die manchmal sehr "seltsame" Preispolitik einiger Pharmakonzerne:
"Abnehmspritzen", die nun auch in der GKV "solonfähig" und damit flächendeckend bei "lifestyle-Adipositas" verordnet werden dürfen, sind in den letzten 2 Monaten über die 2 Anbieterfirmen um jeweils etwa 20-30% teurer geworden...
Ein echter Solidarbeitrag...
