Hallo
@Zaumgarten,
Passend zu den „Effizienzpaketen“ wurden spezielle Reifenpakete entwickelt, die für jeden Fahrzeugtyp, je nach Motorisierung zusammengestellt wurden.
Die Reifenpakete werden so entwickelt, das eine Verringerung der CO2-Emission nach Vorgabe der europäischen Union und somit auch
eine Einhaltung der länderspezifischen Steuergesetze erreicht wird.
Die zugelassenen Reifenpakete (Rad-Reifen Kombination) sind sowohl Inhalt der COC, als auch der Zulassungsbescheinigung (Versionsschlüssel - D2 auf der ZBI). Bindend ist das Reifenpaket, welches der Versionenschlüssel, in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, vorgibt.
Zusätzlich zu dem in den Zulassungsdokumenten eingetragenen Reifenpaket ist eine Umrüstung auf abweichende Rad-/Reifenkombinationen technisch möglich.
Aber:
Durch den Anbau einer Rad-/Reifenkombination, die nicht in den Zulassungsdokumenten oder in dem COC-Papier (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) enthalten ist, erlischt in der Bundesrepublik Deutschland die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis ist das Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr zu einer Begutachtung nach §19.2 / §21 StVZO vorzuführen. Anschließend ist die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis bei der zuständigen Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) zu beantragen.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sind die Daten aus der COC auch in den Datenbanken der Prüfstellen hinterlegt, sodass dem geneigten Prüfer ein nicht passendes (obwohl technisch möglich) Reifenpaket auffallen könnte (konjunktiv).
Jeder Typgenehmigungsnummer sind entsprechend der jeweiligen Motorisierung entsprechend mögliche Reifenpakete zugeordnet. Ein Blick ins ELSA kann für den Händler/Kunden hilfreich sein. Ein sogenanntes Reifenpaket kann durchaus auch mehrere Reifen - und Felgengrößen beinhalten.
Gruß